Ax Rechtsanwälte

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Ax unterstützt Universitätsklinikum Halle (Saale) vergaberechtlich

Ax unterstützt Universitätsklinikum Halle (Saale) vergaberechtlich

Informationen zur Universitätsmedizin Halle (Saale)

Forschung, Lehre und Krankenversorgung sind die drei Säulen der Universitätsmedizin Halle (Saale). Sie verbindet die traditionsreiche Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und das Universitätsklinikum Halle (Saale) als Maximalversorger in besonderem Maße:

Forschende, Lehrende und Behandelnde arbeiten Hand in Hand. Wissenschaftler:innen ergründen Krankheiten und deren Ursachen. Sie forschen, um neue Heilmittel und Therapiemöglichkeiten zu finden. Diese Erkenntnisse werden in der Lehre an Studierende weitergegeben. Und die Ergebnisse aus der Forschung können auch in die Krankenversorgung einfließen. So sind die Behandlungen für unsere Patient:innen auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand. Andererseits bieten spezielle, unbekannte Krankheitsbilder neue Ansätze für die Forschung und die Lehre – das alles unter dem Dach der Universitätsmedizin Halle (Saale) (im Folgenden UKH genannt).

Etwa 40.000 Patient:innen kommen jährlich zur stationären Behandlung zu uns an unseren Hauptstandort in der Ernst-Grube-Straße in Halle (Saale). Des Weiteren werden unsere ambulanten Therapie- und Diagnostikmöglichkeiten pro Jahr in 195.000 Fällen genutzt.

Ax unterstützt Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn bei Projekt Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach Offener Kanalbau Böllinger Straße (BA1 + 3a)

Ax unterstützt Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn bei Projekt Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach Offener Kanalbau Böllinger Straße (BA1 + 3a)

Die Stadt Heilbronn plant die Nordumfahrung Frankenbach/ Neckargartach, die sich von der Neckartalstraße Richtung Osten entlang dem Industriegebiet Böllinger Höfe bis zur Einmündung auf die B39 zwischen Kirch-hausen und Frankenbach zieht. Die Straßenplanungen, beauftragt durch das Amt für Straßenwesen der Stadt Heilbronn, laufen bei der ARGE der Büros Emch und Berger sowie der Planungsgruppe Bau aus Karlsruhe. Diese sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

Die Entwässerungsplanung obliegt den Entsorgungsbetrieben der Stadt Heilbronn (EBH). Die BIT Ingenieure wurden von den EBH mit der Planung der Bauabschnitte BA 1, BA 2, BA 3 und BA 5 beauftragt. Diese befinden sich zwischen der Böllinger Straße und der Wimpfener Straße. Die Bauabschnitte BA 1 und BA 3 a sind Bestandteil dieser Ausschreibung.

Diese Ausschreibung umfasst den BA 1 im westlichen Bereich der Buchener Straße bis zur Kreuzung mit der Böllinger Straße sowie den BA 3a welcher den Anteil des BA3 abbildet, der in der Böllinger Straße verläuft. Hier werden Misch- und Regenwasserkanal parallel, jeweils in DN 1200 mit gleicher Fließrichtung in offener Bauweise, verlegt.

Die vorhandenen Anschlüsse (Haus-, Grundstücks- und Straßenentwässerung) werden im Rahmen der Verlegearbeiten zunächst auf einen provisorischen Mischwasserkanal, innerhalb der Baugrube, umgeschlossen. Der bestehende Mischwasserkanal wird im Rahmen der Neuverlegung abschnittsweise zurück gebaut. Der Regenwasserkanal wird vorsorglich für die Entwässerung des BG Steinäcker, sowie der Nordumfahrung verlegt und hat aktuell noch keine Beaufschlagung.

Die ebenfalls in der Trasse vorhandene Wasserleitung wird parallel zu den neuen Kanaltrassen neu verlegt. Hierzu wird durch die HNVG im Vorfeld eine Notversorgung aufgebaut. Im Rahmen der Verlegearbeiten muss im Kreuzungsbereich Böllinger- zur Buchener Straße ein Gas- und eine Gas-Hochdruckleitung unterquert werden. Entsprechende Sicherungsarbeiten sind mit ausgeschrieben.

Um zukünftig den heutigen Mischwasserabfluss über die neue Trasse Böllinger Straße leiten zu können, wird im Rahmen der Maßnahme ein Verbindungsbauwerk BA01_KM005 in der Buchener Straße errichtet. Dieses verbindet die heutige MW-Trasse mit der zukünftigen Kanalführung. Das Verbindungsbauwerk soll in ortbetonbauweise errichtet werden. Hierzu wird sowohl um die bestehende Mischwasserleitung DN 700, als auch die neue Mischwasserleitung ein Bauwerk errichtet. Somit ist sowohl die Wasserhaltung während dem Bau als auch die Ableitung nach Fertigstellung gewährleistet. Der Umschluss innerhalb des Schachtes erfolgt im Rahmen des späteren Baus RÜB59neu (BA 5) und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

Projektbeteiligte

Auftraggeber, in dessen Namen die Ausführung der Arbeiten erfolgt:

▪ Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn Weipertstraße 41 74076 Heilbronn

Weitere an der Maßnahme Beteiligte, die nicht Auftraggeber dieser Ausschreibung sind:

▪ Amt für Straßenwesen Cäcilienstraße 49 74072 Heilbronn

▪ Heilbronner Versorgungs GmBH Weipertstraße 41 D-74076 Heilbronn

Die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung der Leistungen erfolgt durch:

▪ BIT Ingenieure AG Lerchenstraße 12 74072 Heilbronn

Ax unterstützt Bieter gegen vergaberechtswidrige Vergabe Rietheim-Weilheim

Ax unterstützt Bieter gegen vergaberechtswidrige Vergabe Rietheim-Weilheim

Lieferung von einem Gerätewagen-Logistik KatS (GW-L KatS) nach DIN EN 1846, E DIN 14502-2, -3

Beschaffung
Notfalleinsatzfahrzeuge
Lieferung von einem Gerätewagen-Logistik KatS (GW-L KatS) nach DIN EN 1846, E DIN 14502-2, -3
Referenznummer der Bekanntmachung: GW-L KatS / 2023 R-W

Sehr geehrter Herr …,

in der Bekanntmachung das og Vergabeverfahren betreffend teilen Sie mit:

Kommunikation

Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: www.rietheim-weilheim.de

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

Ziel der eVergabe ist es, die Beschaffungsprozesse elektronisch, interaktiv und medienbruchfrei abzuwickeln. Alle Stufen eines Vergabeverfahrens, von der Vergabebekanntmachung bis hin zur Zuschlagserteilung, sollen in elektronischer Form abgewickelt

werden. Das umfasst insbesondere auch die Bereitstellung der Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Vergabeunterlagen über eine in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichte (oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung mitgeteilte) elektronische Adresse zum unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Abruf bereitzustellen (§ 41 Abs. 1 VgV, §12a VOB/A-EU, § 29 UVgO).

Die Verpflichtung zur unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Bereitstellung der Vergabeunterlagen gilt für alle Verfahren außerhalb des Bereichs Verteidigung und Sicherheit. Die Vergabeunterlagen müssen direkt elektronisch abrufbar sein.

Das bedeutet, dass in der Auftragsbekanntmachung eine Internet-Adresse (Link) angegeben werden muss, unter der die Unterlagen zum Abruf bereitstehen. Bei Veröffentlichung einer Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb kann die Internetadresse alternativ in der Aufforderung zur Interessenbestätigung angegeben werden. Bei der Internetadresse muss es sich um einen sog. „Deep Link“ handeln, der unmittelbar zum Speicherort der Vergabeunterlagen führt. Eine Verlinkung lediglich der Homepage oder der Startseite einer Vergabeplattform genügt nicht, wenn die konkrete Ausschreibung bzw. die Vergabeunterlagen dort dann erst noch gesucht werden müssen. Da die Vergabeunterlagen den Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen, kann von den Unternehmen insbesondere keine kostenpflichtige Registrierung bei einer kommerziellen Vergabeplattform oder der kostenpflichtige Erwerb einer speziellen App verlangt werden. Der Auftraggeber muss dafür Sorge tragen, dass den Bietern der Abruf der Vergabeunterlagen mit einem üblichen Computersystem möglich ist, ohne dass der Bieter besondere, kostenpflichtige Zusatzhardware oder -software anschaffen muss.

Im Unterschied zu früher müssen interessierte Unternehmen bei der elektronischen Vergabe die Vergabeunterlagen nicht zunächst beim Auftraggeber anfordern; der Auftraggeber muss die Unterlagen vielmehr direkt und uneingeschränkt zugänglich machen.

Von den Interessenten kann daher insbesondere nicht verlangt werden, sich vor einem Download der Unterlagen zu registrieren (§ 9 Abs. 3 Satz 2 VgV, § 10 EU Abs. 6 Satz 2 VOB/A, § 11 § 7 Abs. 3 Satz 2 UVgO). Unternehmen (aber auch interessierte Bürger) können die Unternehmen daher auch anonym downloaden. Das Angebot einer freiwilligen Registrierung ist aber zulässig.

Durch eine Registrierung erhält der Auftraggeber die notwendigen Kontaktdaten, an die er etwaige weitere Informationen (insbesondere Antworten auf Bieterfragen, geänderte Vergabeunterlagen oder sonstige Informationen) versenden kann. Es empfiehlt sich daher, die Bieter darauf hinzuweisen, dass eine Registrierung in ihrem eigenen Interesse liegt, um einen schnellen und reibungsfreien Informationsfluss gerade auch im Fall von Nachträgen zu den Unterlagen zu gewährleisten.

Da der Auftraggeber keine Möglichkeit hat, nicht registrierte Bieter auf spätere Änderungen der Vergabeunterlagen hinzuweisen, trifft diese Interessenten eine „Holschuld“ bezüglich solcher weiteren Informationen. Überprüfen nicht registrierte Unternehmen die vom Auftraggeber angegebene Internetadresse nicht selbständig auf etwaige Änderungen, riskieren sie, dass ihre auf Basis veralteter Vergabeunterlagen abgegebenen Teilnahmeanträge bzw. Angebote ausgeschlossen werden.

Die Vergabeunterlagen umfassen nach § 29 Abs. 1 Satz 1 VgV bzw. § 21 Abs. 1 Satz 1 UVgO alle Angaben, die erforderlich sind, um dem Bewerber oder Bieter eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen. Der Auftraggeber darf daher beispielsweise nicht auf Vorgaben aus externen Quellen wie beispielsweise Muster aus einem nicht in den Vergabeunterlagen enthaltenen Handbuch verweisen. Auch solche Unterlagen müssen vielmehr vom Auftraggeber direkt elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Auch Antworten auf Bieterfragen sind ein konkretisierender Bestandteilteil der Vergabeunterlagen.5 Sie müssen daher im laufenden Vergabeverfahren ebenso unter der veröffentlichten Internet-Adresse bereitgestellt werden wie die ursprünglichen Unterlagen. Insbesondere müssen auch diese ergänzenden Unterlagen ohne vorherige Registrierung abrufbar sein.

Neben den inhaltlichen Festlegungen ist zu entscheiden, in welchem elektronischen Format die Vergabeunterlagen den Bewerbern bzw. Bietern zur Verfügung gestellt werden sollen. Grundsätzlich sind allgemein verfügbare bzw. kompatible Datenformate zu verwenden (§ 11 Abs. 1 Satz 1 VgV). Sind aus technischen Gründen andere Formate notwendig, muss der Auftraggeber den Interessenten die dafür notwendigen elektronischen Mittel (sog. alternative elektronische Mittel) ebenfalls direkt unentgeltlich elektronisch verfügbar machen (§ 12 Abs. 1 VgV).

Auch bei elektronischen Vergabeverfahren bestehen die Vergabeunterlagen in der Regel aus einer Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten, den Bewerbungs- bzw. Vergabebedingungen und den Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen). Es ist zweckmäßig und üblich, dass der Auftraggeber den Bietern insbesondere für die zur

Eignungsprüfung abgefragten Angaben Vordrucke für Selbstauskünfte, Eigenerklärungen oder sonstige Angaben zur Verfügung stellt. Da die Unternehmen diese Unterlagen ausfüllen sollen, sollten sie in einem bearbeitbaren Format (z.B. docx, xls oder auch ausfüllbares PDF) zur Verfügung gestellt werden. Die Dateien können dabei teilschreibgeschützt werden, um zu gewährleisten, dass die Bieter das Dokument nur in vorgegebenen Formularfeldern vervollständigen und nicht an Stellen verändern können, an denen dies nicht gewünscht ist. Allerdings ist die Herstellung solcher Dokumente bisweilen aufwendig. Die Teile der Vergabeunterlagen, in denen keine Bietereintragungen vorzunehmen sind, können von vorneherein in einem nicht bearbeitbaren Format zur Verfügung gestellt werden (z.B. als schreibgeschütztes PDF).

Im Laufe des Verfahrens kann sich etwa anlässlich von Bieterfragen herausstellen, dass in Bezug auf den Verfahrensablauf, die Leistungsbeschreibung oder den Vertragsentwurf Änderungs- oder Ergänzungsbedarf besteht. Auch diese sind im Rahmen der E-Vergabe in elektronischer Form zu kommunizieren. Es ist empfehlenswert, dass etwaige Änderungen nicht nur über die Antworten auf Bieterfragen in das Verfahren eingeführt werden, sondern die Änderungen parallel auch in die Unterlagen eingepflegt werden. Den Bietern sind sodann die geänderten Vergabeunterlagen zur Verfügung zu stellen. Um den Bietern die Durchsicht und die Nachvollziehbarkeit der Änderungen bei der elektronischen Vergabe zu erleichtern, sind die jeweiligen Änderungen unbedingt kenntlich zu machen. Es empfiehlt sich zudem, die Dokumente (z.B. in der Fußzeile) mit einer Versionsnummer und ggf. dem Datum der Dokumentenfassung zu versehen. Wenn den Vergabeunterlagen zudem eine Versionsliste beigefügt wird, lässt sich leicht prüfen, ob die Bieter ihrem Angebot die jeweils aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen zu Grunde gelegt haben.

Wir rügen und fordern zur Abhilfe auf bis zum 4.12.23, dass die Vergabeunterlagen nicht anforderungsgerecht insbesondere nicht elektronisch bereit gestellt werden.

Weiter unzulässig ist:

„Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen“

Nach § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB sind die Eignungskriterien in der Auftragsbekanntmachung „anzuführen“. Geeignetes Medium ist daher grundsätzlich die Auftragsbekanntmachung. Ein Verweis auf ein später in den Vergabeunterlagen zu findendes Formular ist nur dann ausreichend, wenn eine direkte Verlinkung ohne weitere Suche durch den Bieter sichergestellt ist. Fehlt es an einem solchen Link, kann im weiteren Verfahren ein Ausschluss eines Bieters auf fehlende Eignungsnachweise nicht gestützt werden (so auch VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.08.2018, VK 2-11/18).

Nach dem OLG Düsseldorf soll die nicht ausreichend transparente Bekanntmachung der Eignungskriterien im Nachprüfungsverfahren sogar von Amts wegen geprüft werden. Die VK Rheinland-Pfalz verweist aber zutreffend darauf, dass auch ein Verfahren, in dem dies nachgeprüft wird, durch Rücknahme des Antrags beendet werden kann, soweit eine formal bestandkräftige Entscheidung noch aussteht.

Wir rügen und fordern zur Abhilfe auf bis zum 4.12.23, dass die Bekanntmachung anforderungsgerecht gestaltet wird insbesondere die Eignungsanforderungen in der Bekanntmachung mitgeteilt werden.

Ax unterstützt Bieter gegen vergaberechtswidrige Vergabe Stadt Neckargemünd

Ax unterstützt Bieter gegen vergaberechtswidrige Vergabe Stadt Neckargemünd

Stadt Neckargemünd

Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
Bahnhofstr. 54
69151 Neckargemünd
Tel.: +49 6223 804-711
Fax: +49 6223 804-9799
Mail: …

Sehr geehrter Herr …,
anwaltlich Vollmacht versichernd zeigen wir an, dass wir die …  anwaltlich zu vertreten beauftragt worden sind.

Herr … hatte unserer Mandantin Folgendes mitgeteilt:

„Sehr geehrter Herr …,
in dem genannten Beschaffungsverfahren bedauern wir Ihnen mitteilen zu müssen, dass der Zuschlag nicht an Sie erteilt werden konnte. Ihr Angebot konnte den Zuschlag nicht erhalten, da Sie nicht der wirtschaftlichste Bieter gemäß den im Beschaffungsprozess genannten Wertungsbedingungen waren. Wir beabsichtigen zu Beginn des nächsten Jahres in die Beschaffung einer DLAK 23/12 zu gehen. Hierzu wäre ich Ihnen über eine Rückmeldung dankbar, ob wir Sie in dem Fall ebenfalls berücksichtigen dürfen.
Vielen Dank.“

Wir dürfen nachfragen und bitten um Beantwortung bis zum 8.12. bei uns eingehend, welche „im Beschaffungsprozess genannten Wertungsbedingungen“ von Herrn … zugrunde gelegt worden sind. Auch Sie haben zuletzt mitgeteilt, dass „eine Auftragserteilung an Sie … nicht möglich (war), da Sie nicht der wirtschaftlichste Bieter waren“. Wir dürfen nachfragen und bitten um Beantwortung bis zum 8.12. bei uns eingehend, auf welcher Grundlage ermittelt und festgestellt worden ist, dass unsere Mandantin nicht (Sie meinen wohl:) das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

Teilen Sie weiter bis zum 8.12. bei uns eingehend mit, warum nicht über die Angebote verhandelt worden ist.

MfG
Ax

01.12. Ax unterstützt Groß-Bieberau bei Vergabe Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen der LPH 1-9

01.12. Ax unterstützt Groß-Bieberau bei Vergabe Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen der LPH 1-9

Die Stadt Groß-Bieberau beabsichtigt, die Straße „Jochartstraße“ im Teilstück zwischen den Einmündungen „Auf der Beune“ und „Pestalozzistraße“ grundhaft zu erneuern. Die Straße ist als Durchgangsstraße klassifiziert. Mit der Vergabe sollen die Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen der LPH 1-9 gemäß § 47 HOAI, und die Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke der LPH 1-9 gemäß § 43 HOAI ermittelt werden.

Ax unterstützt KIT bei der Durchführung öffentlicher Vergaben

Ax unterstützt KIT bei der Durchführung öffentlicher Vergaben

„Als „Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft“ schafft und vermittelt das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Wissen für Gesellschaft und Umwelt. Ziel ist es, zu den globalen Herausforderungen maßgebliche Beiträge in den Feldern Energie, Mobilität und Information zu leisten. Dazu arbeiten mehr als 9 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einer breiten disziplinären Basis in Natur-, Ingenieur-, Wirtschafts- sowie Geistes- und Sozialwissenschaften zusammen. Seine Studierenden bereitet das KIT durch ein forschungsorientiertes universitäres Studium auf verantwortungsvolle Aufgaben in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vor. Die Innovationstätigkeit am KIT schlägt die Brücke zwischen Erkenntnis und Anwendung zum gesellschaftlichen Nutzen, wirtschaftlichen Wohlstand und Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Das KIT ist eine der deutschen Exzellenzuniversitäten.“

Ax unterstützt PTKA bei Beteiligung an Vergabeverfahren zur Vergabe von Projektträgerschaften

Ax unterstützt PTKA bei Beteiligung an Vergabeverfahren zur Vergabe von Projektträgerschaften

PTKA – Vorsprung durch Forschung: „Seit über 50 Jahren betreuen wir öffentlich geförderte Forschungs- und Innovationsprojekte. Bei diesen Aufgaben des Forschungsmanagements stützen wir uns auf über 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Ingenieurs- und Naturwissenschaften, Sozial- und Geisteswissenschaften, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, der Verwaltungswissenschaft sowie aus verschiedenen kaufmännischen Berufen. Seit jeher sind wir als Projektträger Karlsruhe eine unabhängige Organisationseinheit am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), die mit dem Hauptstandort am Campus Nord angesiedelt ist. Dort nutzt PTKA die exzellente Infrastruktur und die Nähe zur Forschung. Weitere Standorte befinden sich im Technologiepark Karlsruhe und am KIT Standort Dresden. Hier werden laufende Fördermaßnahmen begleitet und Förderprojekte in den Kompetenzfeldern Produktion, Dienstleistung, Arbeit, Wasser, Entsorgung sowie Umwelt & Energie betreut.“

Ax betreut erfolgreich Realisierung des Demonstrationsvorhabens zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm auf dem Klärwerk Schlitz – finanzielle Unterstützung durch das Land Hessen gibt den notwendigen Rückenwind zur Umsetzung dieses innovativen und wegweisenden Projekts (1)

Ax betreut erfolgreich Realisierung des Demonstrationsvorhabens zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm auf dem Klärwerk Schlitz - finanzielle Unterstützung durch das Land Hessen gibt den notwendigen Rückenwind zur Umsetzung dieses innovativen und wegweisenden Projekts (1)

Das Klärschlammverwertungskonzept in Schlitz sieht vor, im Verbund mit seinen Nachbarkommunen und Partnerschaften einen pflanzenverfügbaren Phosphordünger herzustellen und regional zu vermarkten. Besondere Herausforderung ist die bodenbedingte Nickelbelastung der Vogelsbergregion, die sich auch im Klärschlamm zeigt. In einem großtechnischen Vorversuch konnte bestätigt werden, dass durch Anpassung der thermischen Behandlungstechnik die Schwermetallgehalte verringert und die Grenzwerte für eine Verwendung der Klärschlammaschen als Düngemittel eingehalten werden.

Hintergrund

Am 3. Oktober 2017 ist die Verordnung vom Deutschen Bundestag zur Neuordnung der Klärschlammverwertung in Kraft getreten. Die bodenbezogene Klärschlammaufbringung wird weitgehend beendet und eine Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm eingeführt. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach einer Übergangsfrist von 12 Jahren bzw. 15 Jahren für Kläranlagen über 100.000 bzw. über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Phosphor aus dem Abwasser, dem Klärschlamm oder der Klärschlammasche zurückgewonnen werden muss. Kleineren Abwasserbehandlungsanlagen ist es weiterhin unter strengen Bedingungen erlaubt, den Klärschlamm auf die Felder zu bringen. Seit dem Jahr 2017 fördert das Hessische Umweltministerium Demonstrationsprojekte zur Phosphorrückgewinnung sowie Machbarkeitsstudien für regionale und interkommunale Lösungen in Hessen.

Das Hessische Umweltministerium fördert die Realisierung des Demonstrationsvorhabens zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm auf dem Klärwerk Schlitz. Staatssekretär Oliver Conz überreichte heute einen Förderbescheid über 2,8 Millionen Euro an die Stadt. „Wir sorgen dafür, dass die natürlichen Lebensgrundlagen in Hessen krisensicher werden. Dazu gehört auch die Versorgung mit Phosphor. Phosphor ist als Düngemittel für die Landwirtschaft unverzichtbar. Zugleich ist es ein knapper Rohstoff, der nur aus wenigen Ländern bezogen werden kann. Mit der Rückgewinnung vor Ort sichern wir die Versorgung“, erklärte der Staatssekretär. Die Nachfrage nach Phosphor steigt, während die Reserven abnehmen. Weder Deutschland noch die Europäische Union verfügen über eigene Lagerstätten zur Gewinnung von Rohphosphat. Daher zählt Phosphatgestein in der EU bereits seit 2014 zu den kritischen Rohstoffen. Weltweit wird Phosphaterz aus immer tiefer liegenden und schwerer zugänglichen Bereichen abgebaut. Neben den Auswirkungen auf die Preisentwicklung muss damit gerechnet werden, dass die dort geförderten mineralischen Phosphaterze zunehmend mit toxischen Metallen wie Cadmium und radioaktivem Uran belastet sind.

Entscheidender Schritt für Ressourcen- und Umweltschutz und Lebensmittelversorgung

Die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm ist daher für den Ressourcen- und Umweltschutz, aber auch für die Lebensmittelversorgung entscheidend. Klärschlamm ist eine der größten sekundären Rohstoffquelle für Phosphor. Mit der am 03. Oktober 2017 in Kraft getretenen Novelle der Klärschlammverordnung wird ab 2029 für alle kommunalen Klärschlammerzeuger die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm oder Klärschlammasche eingeführt. „So kann der Klärschlamm genutzt werden, ohne ihn direkt auf die Felder aufzubringen. Die direkte Nutzung wurde stark eingeschränkt, weil dabei neben Phosphor auch schädliche Stoffe wie Schwermetalle, Arzneimittelrückstände, oder Kunststoffreste in den Boden gelangen können“, erläuterte der Staatssekretär. Mit dem Vorhaben in Schlitz wird zudem unter Beweis gestellt, dass die Phosphorrückgewinnung auch auf kleineren Kläranlagen technisch machbar und wirtschaftlich tragfähig ist. Auch kleinere Anlagen können eine beachtliche Phosphor-Ausbeute bringen, die hilft den Phosphor-Engpass zu überwinden. Das Umweltministerium fördert in Schlitz 45 Prozent der Gesamtausgaben, sodass das Vorhaben gebührenneutral für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt realisiert werden kann. „Mit diesem Vorhaben hat sich die Stadt Schlitz ein Großprojekt vorgenommen. Die positiven Erfahrungen aus der seit vielen Jahren praktizierten interkommunalen Zusammenarbeit geben uns ebenso wie die finanzielle Unterstützung durch das Land Hessen den notwendigen Rückenwind zur Umsetzung dieses innovativen und wegweisenden Projekts“, resümierte Bürgermeister Heiko Siemon bei der Überreichung des Förderbescheids. „Gern nehmen wir hier eine Vorreiterrolle für das dezentrale Phosphorrecycling in Hessen ein“, ergänzte der projektverantwortliche Leiter der Stadtwerke Frank Jahn.

Erfolgreiche vergaberechtliche Begleitung der Sanierung und Erweiterung auf dem Gießener Klärwerk

Erfolgreiche vergaberechtliche Begleitung der Sanierung und Erweiterung auf dem Gießener Klärwerk

Ax Rechtsanwälte freuen sich mit den MWB über die INBETRIEBNAHME DER NEUEN BHKW- UND VERDICHTERSTATION. Jüngst wurde die neue Blockheizkraftwerk- (BHKW) und Verdichterstation auf dem Gießener Klärwerk durch Dezernentin Gerda Weigel-Greilich und MWB-Betriebsleiter Clemens Abel offiziell in Betrieb genommen. Mit der Inbetriebnahme der hochmodernen Anlage gelingt dem Gießener Klärwerk ein großer Schritt hin zur Energie-Autarkie. Die Eigen-Energie-Erzeugung steigt von rund 70% auf 94%. Die aktuell vorgeschriebenen und verschärften Abgasgrenzwerte werden von den BHKW vollumfänglich eingehalten und die anfallende Energie wird effizient genutzt, um das Abwasser zu reinigen. Bei der Feierstunde zur Inbetriebnahme der Anlage dankten die Dezernentin und der Betriebsleiter allen beteiligten Firmen, den Mitarbeitenden des MWB und der MWB-Betriebskommission, dass dieses große Projekt innerhalb der letzten sieben Jahre so reibungslos und effektiv durchgeführt wurde.

Ax berät norddeutschen Landkreis bei der Ausschreibung der Gebäude- und Inventarversicherungen

Ax berät norddeutschen Landkreis bei der Ausschreibung der Gebäude- und Inventarversicherungen

Beratung bei der Ausschreibung der Gebäude- und Inventarversicherungen des Landkreises …. Zusätzlich kann die Ausschreibung der Elektronikversicherungen in die vorzubereitende Ausschreibung aufgenommen werden. Beratung zum Elementarversicherungsschutz. Die Gebäude-, Inventar-, und Elektronikversicherungen des Landkreises … sind spätestens im Kalenderjahr … für den Zeitraum … (Versicherungsjahre …) neu auszuschreiben. Zur Erfüllung der Aufgaben werden insbesondere folgende Leistungen erbracht: Durchführung der Risikoanalyse/Analyse (Hilfestellung bei der Auswahl der zu versichernden Risiken) des bestehenden Versicherungsbestandes (ca. jeweils … Gebäude- und Inventarversicherungsobjekte). Erstellung eines Konzeptes für den auszuschreibenden Versicherungsschutz. Mitarbeit bei der Durchführung der Ausschreibung von der Vorbereitung bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens durch die Erteilung des Zuschlags. Eine ggfs. erforderliche Betreuung im Nachgang (bis maximal drei Monate nach Versicherungsbeginn) erfolgt nach tatsächlichem Aufwand (nach Stunden).