Bieterinformation
Sehr geehrte Damen und Herren,
Annahmen eines Bieters bestätigen wir wie folgt:
1. Einheitspreis für Sendungsformate
Für alle Produkte (Standart-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe, Einschreiben, Pakete und Expressendungen sowie für förmliche Postzustellaufträge) sind selbstverständlich je Preise (Einheitspreis und Einheitspreis mal angenommener Menge) anzubieten. Die Bieter müssen ihre Preise auf vier Nachkommastellen genau kalkulieren. Für die Wertung entscheidend ist der Gesamtpreis für alle Fachlose.
2. Preisanpassung gemäß § 1 des Vertragsentwurfes i. V. m. § 2 Nr. 3 VOL/B möglich
Der Fall der Erhöhung der Teilleistungsentgelte durch die DPAG fällt in den Anwendungsbereich von § 2 Nr. 3 VOL/B und es kann eine Preisanpassung mit sofortiger Wirkung gegenüber der Vergabestelle in Höhe der prozentualen Erhöhung der Teilleistungsentgelte erklärt werden.
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