Ax Rechtsanwälte

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Eilmeldung – Unbegrenzte Erhebung beanstandet

Grundstückseigentümer dürfen nach der Fertigstellung einer Straße oder anderer Anlagen nur für begrenzte Zeit an den Baukosten beteiligt werden. Eine Landesvorschrift, die das nicht sicherstellt, verstoße gegen das Gebot der Belastungsklarheit, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit. Die Richter des Ersten Senats beanstandeten eine solche Regelung in Rheinland-Pfalz. Dort muss nun bis Ende Juli 2022 eine Neuregelung gefunden werden. (AZ:1 BvL 1/19)