Ax Rechtsanwälte

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Fahrrad-Leasing in aller Munde (2)

vorgestellt von Thomas Ax

Fortsetzung des Beitrags: Fahrrad-Leasing in aller Munde (1)

III. Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die nachfolgenden Zuschlagskriterien zugrunde gelegt:

Preis: 70%
Qualität: 30%

Die Bewertung des Kriteriums “Preis” erfolgt anhand von drei beispielhaften Fahrradkaufpreisen mit einer folgenden Verteilung der kalkulierten Stückzahl von 300 Fahrrädern:

1.500 EUR = 10 Stück
3.500 EUR = 200 Stück
5.000 EUR = 90 Stück

Bewertet wird der Preis auf Basis der im Preisblatt zur Berechnung des Kriteriums Preis angegebenen Preisbestandteile:

Diese sind im Bewertungsblatt zum Kriterium Qualität und mit Vorlage allgemeiner Erläuterungen an entsprechender Stelle einzutragen. Weitere Informationen zur Bewertung sind dem Preisblatt „Kriterium Preis“ und dem Bewertungsblatt „Kriterium Qualität“ zu entnehmen.

Die Angaben im Bewertungsblatt zum Kriterium Qualität und die Angaben in den drei Preisblättern werden in einem Wertungsblatt „Gewichtung der Zuschlagskriterien“ zusammengeführt.

Schlussbestimmungen

Datenschutz

Mit Abschluss des Rahmenvertrages bzw. der Einzel-Leasingverträge finden für die Dauer der jeweiligen Vertragslaufzeiten die einschlägigen Regelungen zum Datenschutz, hier insbesondere die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes und ggf. weiterer Gesetze entsprechend Anwendung.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.

Personenbezogene Daten dürfen daher von dem Auftragnehmer nur zweckgebunden im Rahmen der vertraglichen Aufgabenerfüllung verwendet und genutzt werden und er muss dabei für die Richtigkeit der Daten Sorge tragen.

Der Auftragnehmer sichert zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeitenden vor Aufnahme der Tätigkeit mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in geeigneter Weise zu Verschwiegenheit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. B und Art. 29 DSGVO).

Nachunternehmer

Nachunternehmer sind zugelassen. Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden sollen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehen Nachunternehmer zu benennen. Der Bezirk Niederbayern behält sich vor, sofern die Nachunternehmer nicht bereits mit Angebot benannt wurden, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, die Nachunternehmer zu benennen sowie nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass sein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat, wie der Bietende für jenen Leistungsteil.

Fahrradfachhändler werden nicht als Nachunternehmer angesehen.

Schriftformerfordernis

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Einzel-Leasingvertrags oder des Rahmenvertrags bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur in Schriftform verzichtet werden.