Ax Rechtsanwälte

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Forschungsprojekt VergabeRechtInnovation 2024 der AxRechtsanwälte: ZIEL: ein Vergabegesetzbuch für Deutschland

Wir unterstützen die praktische Anwendung des Vergaberechts mit Informationen aus der Praxis für die Praxis.

Ein Mehr an Know-how sorgt für Sicherheit bei den Vergabestellen und zu besseren Ausschreibungen.

Das macht es auch für Bieter leichter, ein Angebot abzugeben.

Das Vergaberecht ist hochkomplex und stellt vor allem KMU vor Probleme. Daher ist es aus Sicht der Unternehmen notwendig, neben den Verbesserungen in der praktischen Anwendung auch die gesetzlichen Vorgaben zu entschlacken und den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

Mit dem Forschungsprojekt VergabeRechtInnovation 2024 der AxRechtsanwälte arbeiten wir hin auf eine für Praktiker – insbesondere für Nicht-Juristen – verständlichere Fassung (Sprache, Formulierungen, weniger Verweisungen) und eine Zusammenführung verschiedener Regelwerke in einem einzigen Vergabegesetzbuch.

Allein die Vielzahl der Vorschriften – GWB, UVgO, VgV, z. T. noch VOL/A, VOB/A, einzelne vergaberechtliche Regelungen in anderen Gesetzen (z. B. MiLoG, Sorgfaltspflichtenlieferkettengesetz, LNG-Beschleunigung, KreislaufwirtschaftsG) stellt viele Anwender vor Probleme. Der Konsolidierungsprozess auf nationaler Ebene muss fortgesetzt werden. Die Zusammenführung der verschiedenen Regelungen wäre ein echter Beitrag zu Entbürokratisierung und Transparenz. Ziel ist ein einheitliches Vergabegesetz für ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte sowie für alle Branchen.
Die aufgrund des föderalen Systems bestehende Länderzuständigkeit für das Vergaberecht im Unterschwellenbereich führt zu einer enormen Rechtszersplitterung. Obwohl seit dem Vergabemodernisierungsgesetz und dem Mindestlohngesetz die Landesgesetze weitgehend ihre Berechtigung verloren haben und nach § 129 GWB die meisten Anforderungen der Landesgesetze nur noch die Ausführung der Aufträge betreffen, nicht aber die Eignung der Bieter, gibt es sie dennoch weiterhin.

Fast jedes Bundesland hat eigene Vorschriften dazu, welche Kriterien zusätzlich zu Preis und Qualität bei der Beschaffung zu berücksichtigen sind. In einzelnen Bundesländern ist noch nicht einmal die UVgO umgesetzt – zum Teil gilt dort noch die VOL/A mit Haushaltsrecht. Zudem unterscheiden sich die Wertgrenzen, ab denen öffentlich, beschränkt oder überhaupt ausgeschrieben wird. Unternehmen haben hierdurch zunehmend Probleme, sich an öffentlichen Aufträgen zu beteiligen; die
Beachtung unterschiedlicher landesgesetzlicher Anforderungen führt zumindest zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand bei der Angebotserstellung.

Nötig sind klare, nachvollziehbare und unter den Bundesländern abgestimmte Regeln und Verfahren.

Die Regelungen für den Unterschwellenbereich bieten Gelegenheit für ein einheitliches Vorgehen. Darüber hinaus sollten einheitliche Wertgrenzen geschaffen und eingehalten werden. Zudem sollten die unterschiedlichen Regelwerke für Liefer- und Dienstleistungen (UVgO bzw. VOL/A) auf der einen und Bau (VOB/A) auf der anderen Seite zusammengeführt werden.

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