Ax Rechtsanwälte

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Forschungsprojekt VergabeRechtsschutz 2024 der AxRechtsanwälte: ZIEL: eine signifikante Verbesserung des vergaberechtlichen Rechtsschutzsystems in Deutschland

Wir unterstützen die praktische Anwendung des Vergaberechts mit Informationen aus der Praxis für die Praxis.

Ein Mehr an Know-how sorgt für Sicherheit bei den Vergabestellen und zu besseren Ausschreibungen.

Das macht es auch für Bieter leichter, ein Angebot abzugeben.

Mit dem Forschungsprojekt VergabeRechtsschutz 2024 der AxRechtsanwälte arbeiten wir an einer Verbesserung des Rechtsschutzsystems in Deutschland.

Rechtsschutz im Unterschwellenbereich ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Zum Teil gibt es überhaupt keinen Rechtsschutz für unterlegene Bieter. Vermehrt gibt es immerhin aber inzwischen Bekanntmachungspflichten vor Zuschlag, allerdings in der Regel ohne Sanktionierung. Zwar mag mehr Rechtsschutz auf den ersten Blick nicht der Vereinfachung des Vergaberechts dienen, aber er dient jedenfalls dazu, das Vertrauen in das Vergaberecht zu stärken und Unternehmen dazu zu veranlassen, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Nicht zu unterschätzen ist, dass der Rechtsschutz auch den Öffentlichen Auftraggebern direkt hilft: Mit der grundsätzlichen Überprüfungsmöglichkeit werden die Vergabeunterlagen besser/gründlicher vorbereitet; damit erhält man selbst bessere Verträge und Leistungen. Auch hierbei spielen einheitliche Regelungen eine wichtige Rolle. Regelungen zum Unterschwellen-Rechtsschutz, die sich in einzelnen Bundesländern bereits bewährt haben, mögen als Grundlage für eine einheitliche Länder- und Bundesregelung dienen. Zu prüfen ist insbesondere eine sanktionierte Informationspflicht vor Zuschlagserteilung, um Rechtsschutz zu ermöglichen, zumindest ab bestimmten Schwellenwerten. Es ist zu erwägen, ob der Rechtsschutz einen automatischen Suspensiveffekt und eine Stillhaltefrist enthalten sollte.

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