Ax Rechtsanwälte

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Intensivgespräch: „Bau, Betrieb und Finanzierung von Kindertagesstätten“

Seit dem 01.08.2013 gilt der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Hinzu treten die flächendeckende dynamische Entwicklung der Geburtenraten sowie steigende Bevölkerungszahlen. Deshalb haben Kommunen in Deutschland einen fortwährend ansteigenden Bedarf an Betreuungsplätzen, um ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht werden zu können. Bei dieser Bedarfsdeckung müssen Kommunen zahlreiche (vergabe-)rechtliche Vorgaben beachten. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig, ebenso die rechtlichen Rahmenbedingungen. Aufgrund seiner umfassenden Erfahrung bei der Begleitung solcher Vorhaben gibt der Gesprächsleiter Dr. Thomas Ax in dem Intensivgespräch: „Bau, Betrieb und Finanzierung von Kindertagesstätten“ Praxishinweise und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf.

Intensivgespräch – „Bau, Betrieb und Finanzierung von Kindertagesstätten“

  • Einführung
  • Erste wichtige Weichenstellung: Eigenbetrieb oder Fremdvergabe?
  • Bedarfsdeckung Immobilie: Miete, Planung und Bau in Eigenregie, Investorenmodelle
  • Bedarfsdeckung Betrieb: Betreibervertrag oder Zuwendungsvertrag? Oder Konzessionsmodell?
  • Finanzierung: Zuschuss oder Entgelt? Festbetragsfinanzierung oder Defizitausgleich
  • Vergaberechtliche Einordnung aller Handlungsoptionen

Wo? Bei Ihnen vor Ort.

Kosten? Pauschal 500 Euro zzgl. MwSt.

Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.