Ax Rechtsanwälte

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Lernen Sie mit der VergMan ® - Methode: Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz von Flüchtlingen und Flüchtlingsunterkünften

Leitung Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax

Lernen Sie mit uns die versierte Durchführung von Verfahren zur Vergabe von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz von Flüchtlingen und Flüchtlingsunterkünften.

Die Aufgaben von Sicherheitsdienstleistern zum Schutz von Flüchtlingen und Flüchtlingsunterkünften sind äußerst vielschichtig. Sie umfassen u. a. 

» Objektschutz » Zugangs- und Zufahrtskontrollen (Pfortendienst) 

» Unterstützung des Betreibers bei der Durchführung der Hausordnung 

» Unterstützung des Betreibers bei der Evakuierung nach Maßgabe der Brandschutzverordnung

» Überwachung und Auswertung der Alarm- und Kontrollsysteme

» Sicherstellung des störungsfreien Ablaufs der Taschengeldauszahlungen

» Begleitdienste innerhalb der Liegenschaft » Kontrollgänge » Zutrittsregelung zur Essenausgabe (Mengenbegrenzung der Essenteilnehmer je nach Raum-/ Tischkapazität)

» Aufsichtsdienste » Beförderung zur und Betreuung bei der Erstuntersuchung

Öffentliche Aufträge zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften durch private Sicherheitsdienstleister sind im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren zu vergeben:

» Öffentliche Aufträge zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften durch private Sicherheitsdienstleister sind im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren zu vergeben.

» Bei der Vergabe sind Aspekte der Qualität zu berücksichtigen.

» Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Die Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes hat auf der Grundlage einer dem Vertragsgegenstand entsprechenden angemessenen Gewichtung zwischen Preis und Leistung zu erfolgen.

» Die Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen.

» Die Zuschlagskriterien müssen so festgelegt und bestimmt sein, dass die Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs gewährleistet wird, der Zuschlag nicht willkürlich erteilt werden kann und eine wirksame Überprüfung möglich ist, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen.

» Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung müssen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen aufgeführt werden.

» Eine Objektbegehung ist zwingende Grundvoraussetzung zur Angebotsabgabe

» Schulungen müssen dokumentiert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Die Beurteilung eines dem Vertragsgegenstand entsprechend angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnisses bestimmt sich in Gewichtung und Berücksichtigung von Qualitätsaspekten in Höhe von mindestens 60 Prozent.

Qualitätskriterien (Eignungskriterien):

Qualitätskriterien (Eignungskriterien) sind » Vorhandensein eines qualifizierten Qualitätsmanagement-Systems

» Tägliche, 24-Stunden dauernde ununterbrochene Besetzung der Einsatzleitung mit Führungspersonal

» Festlegung von Reaktionszeiten der Einsatzleitung mit Führungspersonal sowie der Reserven zur Verstärkung vor Ort bzw. zur Ersatzstellung im Sicherheitskonzept des Sicherheitsdienstleisters

» Einsatz und entsprechende Vergütung von qualifiziertem Personal; Nachweis des Unterrichtungsverfahrens bzw. der erforderlichen Sachkundeprüfung (IHK) für das eingesetzte Personal. Beim Führungspersonal bzw. beim Objekt- und Wachleiterpersonal liegen qualifizierte Ausbildungen in Form der Geprüften Werkschutzfachkraft (IHK) bzw. der Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) vor

» Vorhandensein eines Ausbildungsstandards für Erstqualifikation und Weiterqualifikation (bi-modulares Qualifizierungssystem mit Basis- und Erweiterungsmodul)

» Vorhandensein von Sprachkenntnissen, die eine Kommunikation mit Flüchtlingen ermöglichen spezielle Fortbildungen in Deeskalationstechniken und interkulturelle Kompetenzen

» Verfassungsschutzmäßige Überprüfung des eingesetzten Personals (Regelabfrage) gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen

» Regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfung des eingesetzten Personals, mindestens 1x jährlich » Referenzen/Erfahrungen, die sowohl der vergleichbaren Größe der Unterkunft (Anzahl Flüchtlinge und Anzahl der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter:innen) entsprechen, hierfür ist eine Eigenerklärung des Sicherheitsdienstleisters und bei Auftragsvergabe ein Referenzschreiben vorzulegen » Implementierungskonzept

» Sicherheitskonzept mit Angaben zum Regelbetrieb » Ausreichender Versicherungsschutz und Nachweis durch standardisierte Versicherungsbestätigung » Hygiene und Pandemiekonzepte » Verweis auf konkrete Inhalte der DIN 77200- 1:2017 und DIN 77200-2:2019 in den Anforderungskriterien der Leistungsbeschreibung

Trennung zwischen der Ausschreibung der Betreuung der Liegenschaft und der Vergabe der Sicherheitsaufgaben:

Es sollte eine Trennung zwischen der Ausschreibung der Betreuung der Liegenschaft und der Vergabe der Sicherheitsaufgaben vorgenommen werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss das Generalunternehmen vertraglich dazu verpflichtet werden, bei der Vergabe an einen privaten Sicherheitsdienstleister dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zwingend zu verlangen.

Rechtlicher Rahmen zur europaweiten Ausschreibung:

Durchgeführt wird ein Offenes Verfahren nach GWB/VgV.

Öffentliche Auftraggeber können nach europäischem Vergaberecht und § 14 Abs. 2 S. 1 VgV zwischen zwei Arten des Vergabeverfahrens wählen: das offene und das nicht offene Verfahren. Bei beiden Verfahren soll ein möglichst großer Wettbewerb unter den Bietern erreicht werden; das erste beginnt mit einem Aufruf, sich unmittelbar mit einem Angebot zu beteiligen, das zweite mit einem Aufruf, sich für die Angebotsabgabe zu bewerben; damit stellt sich der Bewerber einer Vorauswahl, bevor er zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.

Offenes Verfahren:

Das offene Verfahren ist streng formal aufgebaut. Es läuft nach festen Vorgaben und Schritten ab. Es ist bewusst transparent und überprüfbar gestaltet. Bieter können den in den §§ 155 ff. GWB vorgesehenen Rechtsschutz in Anspruch nehmen und Vergabeverfahren durch die Vergabekammern und – in zweiter Instanz – durch die Vergabesenate der Oberlandesgerichte überprüfen lassen. Die wichtigsten Verfahrensgrundsätze im offenen Verfahren sind gemäß § 97 GWB:

► Pflicht zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb

► Pflicht zur Gleichbehandlung der Bieter (Diskriminierungsverbot)

► Transparenzgebot

► Verhandlungsverbot, insbesondere über die Angebotspreise.

Der öffentliche Auftraggeber muss den Auftrag europaweit ausschreiben, wenn der Auftragswert die maßgeblichen Schwellenwerte erreicht oder übersteigt. Deshalb muss er vor der Ausschreibung den künftigen Auftragswert schätzen.

Beginn der Vergabe:

Das eigentliche Vergabeverfahren beginnt mit der Versendung der Vergabebekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der EU. Sie ist mit elektronischen Mitteln vom öffentlichen Auftraggeber zu übermitteln. In der Vergabebekanntmachung gibt der öffentliche Auftraggeber die Absicht der Auftragsvergabe und weitere Informationen bekannt. Die Vergabebekanntmachung ist vom Auftraggeber nach dem im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1986 enthaltenen Muster zu erstellen. In diesem Muster sind alle Informationen über den zu vergebenden Auftrag und das Vergabeverfahren vorgegeben, die der Auftraggeber mit der Vergabebekanntmachung zu veröffentlichen hat. Die europäische Internetseite http://simap.ted.europa.eu/ stellt das entsprechende Formular zur Bekanntmachung der Vergabe eines öffentlichen Auftrags kostenlos zum Download zur Verfügung. Dieses Formular kann der öffentliche Auftraggeber am Computer selbst ausfüllen und direkt auf elektronischem Wege per E-Mail an das Amt für Veröffentlichungen der EU weiterleiten.

Dokumentation:

Das Vergabeverfahren ist von Anfang an fortlaufend zu dokumentieren. Die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen im Vergabeverfahren hat der Auftraggeber in einer umfassenden Vergabedokumentation, auch Vergabevermerk genannt, fortlaufend festzuhalten. Die Verpflichtung zur Erstellung einer Vergabedokumentation dient auch der transparenten Gestaltung des gesamten Vergabeverfahrens. Die Vergabedokumentation soll eine Überprüfbarkeit der im Rahmen des Vergabeverfahrens getroffenen Maßnahmen, Feststellungen und Entscheidungen gewährleisten. Darüber hinaus kommt ihr eine wesentliche Beweisfunktion zu, die in einem möglichen Nachprüfungsverfahren von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Auftraggebers sein kann.

Vergabeunterlagen:

Die Vergabeunterlagen bestehen aus

► dem Anschreiben,

► ggf. den Bewerbungsbedingungen und

► den Vertragsunterlagen. Die Vertragsunterlagen bestehen aus

► der Leistungsbeschreibung (einschließlich des Leistungsverzeichnisses),

► den Vertragsbedingungen und

► den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL/B – Ausgabe 2003).

Der Auftraggeber sollte für die Preisangebote und alle gewünschten Angaben der Bieter Formulare in den Vergabeunterlagen vorgeben, die die Bieter auszufüllen haben. Auf diese Weise ist die Vollständigkeit und Vergleichbarkeit der Angebote am besten gewährleistet. Folgende Formulare ergeben sich aus den Bestimmungen der VgV und haben sich in der Praxis bewährt:

Checkliste zu den Formularen in den Vergabeunterlagen

► Angebot (Formblatt)

► Preisblatt

► Eigenerklärung zur Eignung

► Eigenerklärung zum Unternehmen

► Liste der Referenzen

► Ggf. Erklärung einer Bietergemeinschaft

► Ggf. Erklärung zur beabsichtigten Beauftragung von Unterauftragnehmern

Der Auftraggeber hat bei einer europaweiten Ausschreibung in den Vergabeunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien anzugeben und zu gewichten. Die Kenntnis der Zuschlagskriterien ist für die Bieter zwingende Voraussetzung, ihr Angebot zu erstellen. Um die Zuschlagskriterien für die Bieter so transparent wie möglich zu machen, sollte der Auftraggeber sie sowohl in der Vergabebekanntmachung als auch in der Leistungsbeschreibung angeben. Das wesentliche Kriterium ist das des wirtschaftlichsten Angebotes. Dies bedeutet, dass bei der Zuschlagserteilung nicht zwingend nur der angebotene Preis zu berücksichtigen ist. Es können weitere Kriterien aufgestellt werden, nach denen das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und die Zuschlagsentscheidung getroffen werden soll. Die Festlegung der Zuschlagskriterien in der Vergabebekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen ist für den öffentlichen Auftraggeber bindend. Bei der Wertung der Angebote berücksichtigt der Auftraggeber entsprechend der bekannt gegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die er in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt hat. Eine Änderung der Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren ist unzulässig.

Termine

20.1.23

9 Uhr bis 16 Uhr

Veranstaltungsort
AxAkademie Veranstaltungszentrum Neckargemünd

Teilnahmegebühr
1099,- Euro zzgl. MwSt. pro Person

Die Teilnahmegebühr beinhaltet
– Intensivschulungsunterlagen (ausgedruckt und digital)
– Verpflegung
– Teilnahmezertifikat

Anmeldung
Haben Sie Fragen zur Anmeldung oder zu Reservierungen und Buchungen?
Schreiben Sie einfach eine Email an die AxAkademie.

Teilnahme- und Stornierungskonditionen

Es gelten die folgenden Teilnahme- und Stornierungskondition:
§ 1 Anwendungsbereich

Diese Teilnahme- und Stornierungskonditionen gelten für sämtliche mit der AxAkademie abgeschlossenen Verträge für Präsenzveranstaltungen.

§ 2 Anmeldung

(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung der AxAkademie ist per E-Mail bei der AxAkademie möglich.

(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Soweit die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung berücksichtigt werden kann und die Präsenzveranstaltung noch über freie Plätze verfügt, erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Anmeldebestätigung.

(3) Wird für die jeweilige Veranstaltung nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht, so hat die AxAkademie gem. § 4 das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Kann die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung mangels freier Plätze nicht berücksichtigt werden, informiert die AxAkademie den Teilnehmer hierüber und weist ggf. auf alternative Veranstaltungen oder Termine hin.

§ 3 Teilnahmegebühr

(1) Die Teilnahmegebühr ist dem aktuellen Seminarprogramm der AxAkademie zu entnehmen. Der dort genannte Betrag umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und alle weiteren Leistungen von der AxAkademie im Rahmen der gebuchten Veranstaltung (Tagungsunterlagen, Kaffeepausen und Mittagessen etc.). Übernachtungs- und Reisekosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.

(2) Die Teilnahmegebühr versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Der in der Rechnung von der AxAkademie ausgewiesene Betrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

§ 4 Durchführung der Veranstaltung, Rücktritt durch AxAkademie

(1) Die Veranstaltung wird von qualifizierten Referenten vorbereitet und durchgeführt. Der Teilnehmer hat Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der auf der Webseite der AxAkademie angekündigten Referenten geleitet wird.

(2) Die AxAkademie haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen bzw. des Veranstaltungsinhaltes, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden durch die AxAkademie oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die AxAkademie leistet dem Teilnehmer ferner keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund seiner Teilnahme.

(4) Die AxAkademie ist berechtigt, die Veranstaltung wegen Verhinderung des Referenten oder Schließung der Veranstaltungsräume räumlich und / oder zeitlich zu verlegen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern. Die Rechte des Teilnehmers bei einer solchen Änderung sind in § 5 Ziff. 3 geregelt.

(4) Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die die AxAkademie nicht zu vertreten hat (z. B. Verhinderung des Referenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Schließung der Veranstaltungsräume), ganz oder teilweise nicht stattfinden, ist die AxAkademie berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

(5) Im Fall eines Rücktritts durch die AxAkademie erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die AxAkademie die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer

(1) Der Teilnehmer ist berechtigt, von diesem Vertrag bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurückzutreten. Ist der Rücktritt fristgerecht erfolgt, erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück.

(2) Geht eine Rücktrittserklärung später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein oder nimmt der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teil, so hat die AxAkademie Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung.

(3) Der Teilnehmer ist darüber hinaus bei einer wesentlichen Änderung von Zeit, Ort oder Inhalt der Veranstaltung berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung von dem Vertrag zurückzutreten. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere dann vor, wenn die Veranstaltung nicht an dem angekündigten Tag oder in der angekündigten Stadt stattfindet. Der Wechsel eines Referenten stellt dagegen keine wesentliche Änderung dar. Im Fall des Rücktritts erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die AxAkademie die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

(4) Gegebenenfalls bestehende gesetzliche Widerrufsrechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

§ 6 Hausordnung, Anreise, Unterkunft

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung und Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltung stattfindet, sowie etwaige Rauchverbote zu beachten. Auf Wunsch wird die AxAkademie diese dem Teilnehmer zusenden.

(2) Die Buchung einer etwaigen Anreise und Unterkunft hat der Teilnehmer selbst zu besorgen. Die AxAkademie informiert den Teilnehmer auf Wunsch über Unterkunftsmöglichkeiten.

§ 7 Haftung

(1) Die AxAkademie haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die AxAkademie, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich ist („Kardinalpflicht“). Kardinalpflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der AxAkademie.

(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers beträgt ein Jahr, soweit der Beginn der Frist von der Kenntnis des Teilnehmers abhängig ist; in den übrigen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

(5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Abs. (1) bis (4) unberührt.

§ 8 Urheberrecht

Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch die AxAkademie und den Referenten vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Ein Mitschnitt der Veranstaltung, z.B. auf Ton- oder Videobänder, ist nicht zulässig.

§ 9 Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/finden.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@AxAkademie.de
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG: AxAkademie ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird hiermit widersprochen.

(3) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Neckargemünd.

Datenschutzhinweise:
Wir weisen darauf hin, dass Sie die Verwendung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzbestimmungen selbstverständlich jederzeit widerrufen können.