Ax Rechtsanwälte

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Lernen Sie mit der VergMan ® - Methode: SiGeKo für komplexe Vergabeverfahren sicher und anforderungsgerecht beauftragen

Leitung Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax

Arbeiten auf der Baustelle sind mit besonderen Gefährdungen verbunden. Die Beschäftigten sind oft schwierigen Witterungsverhältnissen, Arbeiten in der Höhe oder den Problemen eines nichtstationären Arbeitsplatzes ausgesetzt. Hinzu kommt, dass auf einer Baustelle häufig mehrere Firmen an einem Bauprojekt beteiligt sind. Damit diese sich nicht gegenseitig gefährden, müssen die Tätigkeiten aller Unternehmen aufeinander abgestimmt und koordiniert werden. Dafür ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo, zuständig.

Seit 1998 ist der Einsatz des SiGeKo in der Baustellenverordnung (BauStellV) geregelt. Laut §3 BauStellV ist der Bauherr dazu verpflichtet, einen Sicherheitskoordinator einzustellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle arbeiten. Falls der Bauherr über die erforderliche Eignung verfügt, kann er diese Rolle selbst einnehmen. Die Bestellung des SiGeKo ist jedoch nicht die einzige Aufgabe, die auf den Bauherrn bei der Eröffnung einer Baustelle zukommt. Unter bestimmten Umständen muss zudem eine Vorankündigung übermittelt werden. Das ist immer dann notwendig, wenn die voraussichtliche Dauer des Bauprojekts 30 Tage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig vor Ort arbeiten.

Auch wenn damit zu rechnen ist, dass der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet, ist eine Vorankündigung nötig. Diese kann vom SiGeKo bei der entsprechenden Behörde eingereicht werden. Das ist spätestens zwei Wochen vor dem ersten Spatenstich zu erledigen. Im Anschluss ist das Dokument öffentlich sichtbar an der Baustelle anzubringen. Weiterhin ist der SiGeKo für die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans zuständig. Dieser SiGe-Plan beinhaltet individuelle Hinweise und Richtlinien, die den richtigen Arbeitsschutz auf der Baustelle gewährleisten sollen. Er gibt Auskunft über die durchzuführenden Arbeiten und informiert über Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und wichtige Termine.

Der SiGeKo übernimmt in der Planungsphase des Bauvorhabens wichtige Aufgaben. So ist er dafür zuständig, mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu entwickeln. Dabei behält er die in §4 Arbeitsschutzgesetz formulierten allgemeinen Grundsätze immer im Blick. Desweiteren ist er an der Planung der Baustelleneinrichtung beteiligt und fungiert als wichtiger Berater, wenn es darum geht, Termine wie Bauausführungszeiten zu entwickeln. Natürlich erstellt der SiGeKo den SiGe-Plan nicht nur. Falls nötig überarbeitet er diesen auch und sorgt dafür, dass die dort aufgestellten Regeln und Grundsätze auch wirklich Beachtung finden. Aber auch in der Ausführungsphase Ihres Bauvorhabens bleibt der Sicherheitskoordinator nicht tatenlos. Der SiGe-Plan ist mit Beginn der Bauarbeiten nicht abgeschlossen, sondern wird fortwährend überarbeitet und an sich verändernde Bedingungen angepasst. Auch im weiteren Verlauf hat der SiGeKo dafür Sorge zu tragen, dass die im SiGe-Plan verankerten Vorgaben eingehalten werden.

Weiterhin ist er in puncto Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Koordination der Zusammenarbeit aller am Bauprojekt beteiligten Unternehmen zuständig. Hält er in diesem Zusammenhang eine Sicherheitsbesprechung oder –begehung der einzelnen Gewerke für sinnvoll, muss er sich um Organisation und Durchführung kümmern. Um wechselseitige Gefährdungen auszuschließen, muss das Baugrundstück nach außen hin abgesichert werden. Auch dafür muss der SiGeKo sorgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und Pflichten des SiGeKo finden Sie in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), insbesondere in der RAB 30.

Bekanntmachung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71500000 Dienstleistungen im Bauwesen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

III.1)Teilnahmebedingungen

III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

– Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs in Kopie. Der jeweilige Nachweis darf nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist, sein. Als im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen.

– Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Bezugshinweis: Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB und § 124 GWB).

– Erklärung zum Berufstand (Qualifikation Architekt oder Ingenieur)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

-Angaben zum mittleren Jahresumsatz (s. Mindestanforderungen)

– Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung (s. Mindestanforderungen)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

– Der mittlere Jahresumsatz, den der Bewerber mit vergleichbaren Leistungen (SiGeKo-Leistungen gemäß den regulatorischen Vorgaben, insb. gesetzliche Vorgaben sowie BaustellV und RAB) erwirtschaftet hat, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021) mindestens … Euro p. a. netto betragen.

– Die Bieter haben nachzuweisen, dass sie im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von … Mio. Euro, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (insbes. primäre Vermögensschäden und Sachschäden) in Höhe von … Mio. Euro, 2-fach maximiert abschließen werden oder bereits abgeschlossen haben. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage beizufügen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte betreffend die Erbringung von SiGeKo-Leistungen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte betreffend die Erbringung von SiGeKo-Leistungen (entsprechend den regulatorischen Vorgaben, insb. gesetzliche Vorgaben sowie BaustellV und RAB) (mindestens vollständige Begleitung des Vorhabens von der Erstellung des SiGe-Plans bis zum Abschluss der Bauleistungen) hinsichtlich einer vergleichbar komplexen Infrastrukturmaßnahme mit vergleichbaren Anforderungen, mindestens Honorarzone III) in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmefrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens … Euro netto (KG … gemäß DIN 276).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung

IV.1.1)Verfahrensart

Offenes Verfahren

Bieterleitfaden Angebotsphase
Koordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo)

1. Allgemeine Bedingungen
2. Verfahrensrechtliche Bestimmungen
2.1. Allgemeine Bedingungen
2.1.1. Auftraggeberin
2.1.2. Ziel dieser Bewerbungsbedingungen, vorläufiger Terminplan
2.1.3. Verfahrensablauf
2.1.4. Kommunikation und technische Voraussetzung zur Teilnahme am Vergabeverfahren
2.1.4.1. Vergabesoftware
2.1.4.2. Kommunikation
2.1.4.3. Hinweispflicht der Bieter und Fragefrist
2.1.4.4. Vertraulichkeit
2.2. Ablauf des Verfahrens
2.2.1. Offenes Verfahren
2.2.1.1. Zielsetzung
2.2.1.2. Form der Angebote, Fristen
2.2.2. Inhalt der einzureichenden Angebote
2.2.2.1. Checkliste
2.2.2.2. Angebotsschreiben
2.2.2.3. Honorarermittlungsblatt
2.2.2.4. Datenblatt mit Angaben zum Unternehmen
2.2.2.5. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
2.2.2.6. Erklärung bei Bietergemeinschaften
2.2.2.7. Erklärungen bei Eignungsleihe
2.2.2.8. Handels- bzw. Berufsregister
2.2.2.9. Erklärung zum Berufsstand
2.2.2.10. Erklärung zur Haftpflichtversicherung
2.2.2.11. Referenzen
2.2.2.12. Erklärung Umsatz und Mitarbeiter
2.2.2.13. Angaben zu Nachunternehmern
2.2.3. Prüfung der Angebote
2.2.3.1. Prüfung auf (formale) Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit
2.2.3.2. Anfordern zusätzlicher Unterlagen
2.2.3.3. Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen hinsichtlich Zuverlässigkeit
2.2.3.4. Prüfung der Eignung
2.2.3.5. Eignungsleihe
2.2.3.6. Preisprüfung
2.2.3.7. Wirtschaftlichkeitsprüfung – Zuschlag und Zuschlagswertung
2.2.4. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
2.2.5. Zuschlag
2.2.6. Weitere Verfahrensbedingungen
2.2.6.1. Aufklärung und Nachforderung
2.2.6.2. Kostenerstattung und Entschädigung
2.2.6.3. Schutz der Verfahrensintegrität
2.2.6.4. Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufes
2.2.7. Rügeobliegenheit und Nachprüfung
2.2.7.1. Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens
2.2.7.2. Vergabekammer

Der Bieter kann sich zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an folgende Stelle wenden:

3. Datenschutz

Vertragsbedingungen

Präambel
§ 1 Vertragsgegenstand
§ 2 Vertragsbestandteile und Vertragsgrundlagen
§ 3 Vertragsziele
§ 4 Leistungen des AN
§ 5 Stufenweise Beauftragung
§ 6 Allgemeine Pflichten des AN
§ 7 Leistungsänderungen/Nachträge
§ 8 Projektleitungsteam und Mitarbeiter des AN
§ 9 Nachunternehmer
§ 10 Vollmacht des AN
§ 11 Zusammenarbeit der Parteien und mit anderen Projektbeteiligten
§ 12 Termine und Fristen
§ 13 Honorar
§ 14 Abrechnung und Zahlung
§ 15 Abnahme
§ 16 Mängelrechte
§ 17 Haftung
§ 18 Kündigung/vorzeitige Beendigung des Vertrags
§ 19 Versicherungen
§ 20 Unterlagen/Dokumentationen (inkl. Herausgabe)
§ 21 Urheberrechte/Nutzungsrechte
§ 22 Verschwiegenheit
§ 23 Höhere Gewalt; COVID-19 und Ukraine-Krieg
§ 24 Deeskalationsregelungen
§ 25 Compliance
§ 26 Schlussbestimmungen/ergänzende Vereinbarungen

Termine

9.2.23

oder

8.3.23

jeweils 9 Uhr bis 16 Uhr

Veranstaltungsort
AxAkademie Veranstaltungszentrum Neckargemünd

Teilnahmegebühr
1099,- Euro zzgl. MwSt. pro Person

Die Teilnahmegebühr beinhaltet
– Intensivschulungsunterlagen (ausgedruckt und digital)
– Verpflegung
– Teilnahmezertifikat

Anmeldung
Haben Sie Fragen zur Anmeldung oder zu Reservierungen und Buchungen?
Schreiben Sie einfach eine Email an die AxAkademie.

Teilnahme- und Stornierungskonditionen

Es gelten die folgenden Teilnahme- und Stornierungskondition:
§ 1 Anwendungsbereich

Diese Teilnahme- und Stornierungskonditionen gelten für sämtliche mit der AxAkademie abgeschlossenen Verträge für Präsenzveranstaltungen.

§ 2 Anmeldung

(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung der AxAkademie ist per E-Mail bei der AxAkademie möglich.

(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Soweit die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung berücksichtigt werden kann und die Präsenzveranstaltung noch über freie Plätze verfügt, erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Anmeldebestätigung.

(3) Wird für die jeweilige Veranstaltung nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht, so hat die AxAkademie gem. § 4 das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Kann die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung mangels freier Plätze nicht berücksichtigt werden, informiert die AxAkademie den Teilnehmer hierüber und weist ggf. auf alternative Veranstaltungen oder Termine hin.

§ 3 Teilnahmegebühr

(1) Die Teilnahmegebühr ist dem aktuellen Seminarprogramm der AxAkademie zu entnehmen. Der dort genannte Betrag umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und alle weiteren Leistungen von der AxAkademie im Rahmen der gebuchten Veranstaltung (Tagungsunterlagen, Kaffeepausen und Mittagessen etc.). Übernachtungs- und Reisekosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.

(2) Die Teilnahmegebühr versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Der in der Rechnung von der AxAkademie ausgewiesene Betrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

§ 4 Durchführung der Veranstaltung, Rücktritt durch AxAkademie

(1) Die Veranstaltung wird von qualifizierten Referenten vorbereitet und durchgeführt. Der Teilnehmer hat Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der auf der Webseite der AxAkademie angekündigten Referenten geleitet wird.

(2) Die AxAkademie haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen bzw. des Veranstaltungsinhaltes, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden durch die AxAkademie oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die AxAkademie leistet dem Teilnehmer ferner keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund seiner Teilnahme.

(4) Die AxAkademie ist berechtigt, die Veranstaltung wegen Verhinderung des Referenten oder Schließung der Veranstaltungsräume räumlich und / oder zeitlich zu verlegen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern. Die Rechte des Teilnehmers bei einer solchen Änderung sind in § 5 Ziff. 3 geregelt.

(4) Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die die AxAkademie nicht zu vertreten hat (z. B. Verhinderung des Referenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Schließung der Veranstaltungsräume), ganz oder teilweise nicht stattfinden, ist die AxAkademie berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

(5) Im Fall eines Rücktritts durch die AxAkademie erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die AxAkademie die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer

(1) Der Teilnehmer ist berechtigt, von diesem Vertrag bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurückzutreten. Ist der Rücktritt fristgerecht erfolgt, erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück.

(2) Geht eine Rücktrittserklärung später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein oder nimmt der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teil, so hat die AxAkademie Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung.

(3) Der Teilnehmer ist darüber hinaus bei einer wesentlichen Änderung von Zeit, Ort oder Inhalt der Veranstaltung berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung von dem Vertrag zurückzutreten. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere dann vor, wenn die Veranstaltung nicht an dem angekündigten Tag oder in der angekündigten Stadt stattfindet. Der Wechsel eines Referenten stellt dagegen keine wesentliche Änderung dar. Im Fall des Rücktritts erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die AxAkademie die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

(4) Gegebenenfalls bestehende gesetzliche Widerrufsrechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

§ 6 Hausordnung, Anreise, Unterkunft

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung und Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltung stattfindet, sowie etwaige Rauchverbote zu beachten. Auf Wunsch wird die AxAkademie diese dem Teilnehmer zusenden.

(2) Die Buchung einer etwaigen Anreise und Unterkunft hat der Teilnehmer selbst zu besorgen. Die AxAkademie informiert den Teilnehmer auf Wunsch über Unterkunftsmöglichkeiten.

§ 7 Haftung

(1) Die AxAkademie haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die AxAkademie, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich ist („Kardinalpflicht“). Kardinalpflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der AxAkademie.

(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers beträgt ein Jahr, soweit der Beginn der Frist von der Kenntnis des Teilnehmers abhängig ist; in den übrigen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

(5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Abs. (1) bis (4) unberührt.

§ 8 Urheberrecht

Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch die AxAkademie und den Referenten vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Ein Mitschnitt der Veranstaltung, z.B. auf Ton- oder Videobänder, ist nicht zulässig.

§ 9 Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/finden.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@AxAkademie.de
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG: AxAkademie ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird hiermit widersprochen.

(3) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Neckargemünd.

Datenschutzhinweise:
Wir weisen darauf hin, dass Sie die Verwendung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzbestimmungen selbstverständlich jederzeit widerrufen können.