Ax Rechtsanwälte

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Modell Dienstleistungskonzession Kombieinrichtung

vorgestellt von Thomas Ax

Die Gemeinde Am Mellensee hat mit der Vergabe der Dienstleistungskonzession Kombieinrichtung Neuland beschritten.

Gegenstand dieser Ausschreibung war die Vergabe einer Bau- und Dienstleistungskonzession über die Planung, den Bau und Betrieb einer Kombieinrichtung mit Kita, Hort und Jugendklub in der Gemeinde Am Mellensee, Ortsteil Mellensee.

Die Gemeinde stellt im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages das erforderliche Grundstück – einschließlich Baufeldfreimachung – mit einer Teilfläche von etwa 3 000 Quadratmetern zur Verfügung. Zudem besteht seitens der Gemeinde die Bereitschaft, zur Refinanzierung der Baukosten einen jährlichen Zuschuss über die Vertragslaufzeit an den freien Träger zu bezahlen. Der von der Gemeinde für den Betrieb zu tragende Kostenanteil wird im Übrigen über die Grundlagen des KitaG geregelt.

Der Konzessionär wird verpflichtet sein, dass vorliegende Raumprogramm für insgesamt mindestens 200 Kinder (25 U3-Plätze, 25 Ü3-Plätze und 150 Hortplätze) und 80 Mensaplätzen planerisch und baulich umzusetzen und die Kombieinrichtung 30 Jahre zu betreiben.

Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichteten sich weder die Vergabestelle, noch die Gemeinde zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe blieb vorbehalten, sollte sich die Bau- und Dienstleistungskonzession gesamtwirtschaftlich als nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.

Bei der Auswahl des Auftragnehmers musste die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen. Zu beachten war insbesondere § 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG). Demnach waren Konzessionen im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben und die Teilnehmer an einem Verfahren zur Vergabe einer Konzession gleich zu behandeln.

Den Zuschlag sollte der Konzessionär erhalten, der anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhielt.

Der Konzessionär hatte alle relevanten Normen und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

Beschreibung der Beschaffung
Dienstleitungskonzession zum Planen, Bauen und Betreiben einer Kombieinrichtung (Kita, Hort und Jugendclub).

Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium – Name: Pädagogisches Konzept / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium – Name: Konzept zur Einbindung der Gemeinde / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium – Name: Vertrag / Gewichtung: 35
Preis – Gewichtung: 35