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NRW verliert Berufung zu Corona-Hilfe

Das Oberverwaltungsgericht NW hat am 17.3. in drei Musterverfahren zur Corona-Hilfe für Kleinunternehmer geurteilt. Das Land wollte von vielen Geld zurück – hat nun aber die Berufung verloren.

Das Oberverwaltungsgericht hat über die Corona-Soforthilfen verhandelt. Die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen für Soloselbständige in Nordrhein-Westfalen waren rechtswidrig. Das Land habe schon bei der Auszahlung bestimmte Bedingungen festgesetzt. An diese Vorgaben habe sich das Land auch halten müssen, als es später abgerechnet und zurückgefordert habe. Das hatte das Land aber nicht getan. Für seine finalen Abrechnungen hatte es die Bedingungen angepasst. Das war rechtswidrig. Deshalb hat das höchste Verwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen den Klägern in den drei Musterverfahren Recht gegeben. Trotzdem ist es auch für die Kläger nur einen Sieg mit Abstrichen. Sie hatten argumentiert, die Corona-Hilfen – in den drei Verfahren jeweils 9.000 Euro – seien ihnen auch für Umsatzeinbußen ausgezahlt worden. Sie wollten das Geld also behalten, wenn sie weniger Einnahmen hatten. Und zwar unabhängig davon, ob sie in der Zeit auch Ausgaben eingespart hatten, etwa für den Sprit für Fahrten zum Auftraggeber. Dem ist das OVG nicht gefolgt. Die Hilfe sei in den meisten Fällen von vorneherein nur für den echten Verlust in einer finanziellen Notsituation ausbezahlt worden – zumindest nach den Förderbedingungen, die das Land bei Auszahlung selbst aufgestellt hatte. Allerdings sei das aus den Bescheiden nur schwer herauszulesen gewesen. Für Empfänger sei es „wirklich nicht so einfach“ gewesen herauszufinden, was die Vorgaben sein sollten. Und dazu seien noch Hinweise auf den Internetseiten gekommen, die auch nicht so ganz gepasst hätten. Der Staat habe hier zwar freiwillige Leistungen gewährt. Handwerklich seien die aber offenbar schlecht umgesetzt worden. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn das Land nochmal einen Sprachwissenschaftler über den Bescheid hätte gucken lassen, bevor er über 400.000 Mal verschickt wurde, so der Vorsitzende Richter wörtlich.