Ax Rechtsanwälte

  • Uferstraße 16, 69151 Neckargemünd
  • +49 (0) 6223 868 86 13
  • mail@ax-rechtsanwaelte.de

Online-Intensivkurs Ausschreibungen gewinnen für Unternehmen (1)

Wir stellen exklusive und diskrete Teilnahme durch Sie und nur durch Sie sicher

Wettbewerber nehmen nicht teil

Um Korruption und Vetternwirtschaft zu verhindern, werden öffentliche Aufträge hierzulande nach den Grundsätzen der Wettbewerblichkeit, Transparenz, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung vergeben. Doch das Vergaberecht ist komplex. Werden bestimmte EU-Schwellenwerte erreicht, greifen bundesweit einheitliche Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), konkretisiert mit der Vergabeverordnung (VgV). Firmen schlagen sich mit Vergabeverfahren herum. Daneben muss bei Bauaufträgen ein bestimmter Teil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) angewandt werden. Unterhalb der EU-Schwellenwerte sind Bund, Länder und Kommunen selbst für die Vergaben verantwortlich. Bund und Länder haben sich auf die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen geeinigt, um die Wirtschaft zu entlasten. Um die Abläufe zu beschleunigen, sollen Vergabe und Abruf öffentlicher Mittel zudem zunehmend digitalisiert werden: mit der E-Vergabe. Jede Menge Regelungen also für die bundesweit rund 30.000 Beschaffer und öffentlichen Auftraggeber, aber auch für die Wirtschaft als Auftragnehmer. Im Klartext: Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben wollen, müssen sich noch immer in unterschiedlichen Bundesländern mit jeweils unterschiedlichen Vergabeverfahren herumschlagen. Öffentliche Auftraggeber kritisieren zudem, dass die Privatwirtschaft über zu wenig Kenntnis des Vergaberechts verfüge, um erfolgreich den Weg zum öffentlichen Auftrag zu finden. Öffentliche Auftraggeber nehmen an, dass das Vergaberecht für die Bieter zu kompliziert sei und geben außerdem zu, dass die Vorgaben auch für sie selbst zu kompliziert seien. An Vergabeverfahren teilnehmen stellt zwar keine hohe Hürde dar, eine erfolgreiche Teilnahme aber durchaus.

In diesem 1-stündigen Intensivkurs unter Leitung von Rechtsanwalt Dr. Thomas Ax erfahren Sie, auf welche Besonderheiten Sie achten müssen, um sich erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Ausschreibungen bieten jedem die Chance, neue Aufträge an Land zu ziehen. Wenn man sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt, sollte man Einiges beachten, um sein bestes Angebot abzugeben und auch den Zuschlag zu erhalten. In diesem kompakten Intensivkurs erfahren Sie, wie Sie passende Ausschreibungen finden und wertbare Angebote einreichen.

Lektionen

  • Einführung in die Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Passende Ausschreibungen finden und prüfen
  • Wertbare Angebote einreichen
  • Bieterfragen und Rügen


Zielgruppen

  • Architekten
  • Auftragnehmer
  • Berater
  • Geschäftsführer
  • Ingenieure


Allgemeine Informationen

Die Dauer dieses Intensivkurses ist circa 60 Minuten. Mit der Teilnahme am Intensivkurs erhalten Sie ein Zertifikat als Beleg Ihrer neu erworbenen Kompetenzen. Im Teilnehmerpreis von 199 Euro plus MWSt.. enthalten sind zudem die Präsentationsunterlagen, die Sie im Nachgang digital erhalten. Wir stellen exklusive und diskrete Teilnahme durch Sie und nur durch Sie sicher. Wettbewerber nehmen nicht teil. Im direkten Kontakt mit dem Referenten erhalten Sie im Dialog Antworten auf Ihre Fragen. Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Intensivkurstermin möglich. Danach kann in Vertretung ein anderer Teilnehmer angemeldet werden. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform.

Technische Details:
Zur Teilnahme am Intensivkurs wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät benötigt.

Interesse?