Ax Rechtsanwälte

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Pandemiebedingte Mehrkosten bei Reinigungsdienstleistungen

Die COVID-19-Pandemie wirkt sich auch im Rahmen von öffentlichen Aufträgen für Reinigungsdienstleistungen aus.

Pandemiebedingte Zusatzaufwendungen führen immer regelmäßig zu höheren Kosten auf Seiten des Auftragnehmers. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein Rundschreiben mit erläuternden Hinweisen zum Umgang mit Mehrkosten bei Reinigungsdienstleistungen herausgegeben. Dieses geben wir Ihnen hiermit zur Kenntnis (siehe Anlage).

Anlagen:
BMWi 04.11.2020 Pandemiebedingte Mehrkosten bei Reinigungsdienstleistung
Formblatt für Erstattung von Mehrkosten