Ax Rechtsanwälte

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Pressemitteilung

Die Stadt Babenhausen hat den mit dem ASB bestehenden Betreibervertrag zum Betrieb der acht ausschreibungsgegenständlichen Kindertagesstätten gekündigt.

Kita „Wuselkiste“ (Babenhausen, Stadtteil Harreshausen)

o Betreuungsplätze: 48

o Einrichtungsform: Krippe und Kindergarten

o Betreuungsalter: 2 Jahre bis zum Schuleintritt

o Gesamtzahl der Gruppen: 2

 

Kita „Kunterbunt“ (Babenhausen, Kernstadt)

o Betreuungsplätze: 130

o Einrichtungsform: Krippe und Kindergarten

o Betreuungsalter: 1 Jahr bis zum Schuleintritt

o Gesamtzahl der Gruppen: 7

 

Kita „Wichtelwald“ (Babenhausen, Kernstadt)

o Betreuungsplätze: 96

o Einrichtungsform: Krippe und Kindergarten

o Betreuungsalter: 2 Jahre bis zum Schuleintritt

o Gesamtzahl der Gruppen: 4

 

Kita „Harpertshausen“ (Babenhausen, Stadtteil Harpertshausen)

o Betreuungsplätze: 16

o Einrichtungsform: Krippe und Kindergarten

o Betreuungsalter: 1 Jahr bis zum Schuleintritt

o Gesamtzahl der Gruppen: 1

 

Kita „Danziger Straße“ (Babenhausen, Kernstadt)

o Betreuungsplätze: 95

o Einrichtungsform: Krippe und Kindergarten

o Betreuungsalter: 1 Jahr bis zum Schuleintritt

o Gesamtzahl der Gruppen: 5

 

Kita „Hergershausen“ (Babenhausen, Stadtteil Hergershausen)

o Betreuungsplätze: 94

o Einrichtungsform: Krippe und Kindergarten

o Betreuungsalter: 2 Jahre bis zum Schuleintritt

o Gesamtzahl der Gruppen: 4

 

Kita „Regenbogenland“ (Babenhausen, Stadtteil Langstadt)

o Betreuungsplätze: 46

o Einrichtungsform: Krippe und Kindergarten

o Betreuungsalter: 2 Jahre bis zum Schuleintritt

o Gesamtzahl der Gruppen: 2

 

Kita „Sickenhofen“ (Babenhausen, Stadtteil Sickenhofen)

o Betreuungsplätze: 60

o Einrichtungsform: Krippe und Kindergarten

o Betreuungsalter: 1 Jahr bis zum Schuleintritt

o Gesamtzahl der Gruppen: 3

 

Kita „NEU“ (Babenhausen)

Für eine neue Kita ergibt sich folgende Einteilung in folgenden Jahren:

2024: Eröffnung mit 2 Gruppen U3 und 1-2 Gruppen Ü3

2025: Erweiterung um zusätzlich 3 Gruppen U3 und 2 Gruppen Ü3

2026: aktuell, keine Erweiterungen geplant, sind aber je nach Bezug möglich.

Die maximale Kapazität der Kita beträgt 10-12 Gruppen insgesamt.

Somit ergibt sich eine Kita mit insgesamt

5 U3 Gruppen und 4 Ü3 Gruppen.

 

Die Stadt Babenhausen hat professionell dh wettbewerblich, transparent und diskriminierungsfrei ohne irgendwelche Beanstandungen ein anforderungsgerechtes EG-Verhandlungsverfahren mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

 

In das Ausschreibungsverfahren wurden die Gremien der Stadt Babenhausen sowie der Gesamtelternbeirat einbezogen.

 

Es wurden 9 Lose gebildet:

 

Lospaket 1

 

Los 1.1: Kita „Wuselkiste“ (Babenhausen, Stadtteil Harreshausen)

Los 1.2: Kita „Kunterbunt“ (Babenhausen, Kernstadt)

Los 1.3: Kita „Wichtelwald“ (Babenhausen, Kernstadt)

Los 1.4: Kita „Harpertshausen“ (Babenhausen, Stadtteil Harpertshausen)

 

Lospaket 2

Los 2.1: Kita „Danziger Straße“ (Babenhausen, Kernstadt)

Los 2.2: Kita „Hergershausen“ (Babenhausen, Stadtteil Hergershausen)

Los 2.3: Kita „Regenbogenland“ (Babenhausen, Stadtteil Langstadt)

Los 2.4: Kita „Sickenhofen“ (Babenhausen, Stadtteil Sickenhofen)

 

Los 3: Kita NEU

 

An dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb haben sich zahlreiche Fachanbieter mit Bewerbungen beteiligt.

Aus dem Kreis der sich bewerbenden Fachanbieter sind geeignete Fachanbieter ausgewählt und zur erstverbindlichen Angebotsabgabe, zur Beteiligung an strukturierten Verhandlungen und zur zweitverbindlichen Angebotsabgabe aufgefordert worden.

Das Wertungsgremium hat in einem transparenten Wertungsverfahren das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Es handelt sich um das jeweils unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte wirtschaftlichste Angebot.

 

Die Bieter sind aufgefordert worden, ihre Konzepte für den Betrieb zu beschreiben.

Die Bieter haben ihre Konzepte erläutert.

Die Konzepte sind bewertet worden.

 

Bewertet wurde die Qualität des Inklusions – Konzepts 1.

Es wurde gewertet, ob und wie weit das Konzept des Trägers Chancengerechtigkeit, Antidiskriminierung, soziale Gerechtigkeit, Barrierefreiheit und Teilhabe in der Einrichtung herstellt

Bewertet wurde die Qualität des Inklusions – Konzepts 2.

Es wurde gewertet, ob und wie weit die von dem Träger gebotenen strukturellen Voraussetzungen ein angemessenes Lernen aller Kinder, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, Lernbiografie, Interessen und individuellen Merkmalen ermöglichen.

Bewertet wurde die Qualität des Sprache – Konzepts 1.

Es wurde gewertet, ob und wie weit der von dem Träger bevorzugte und umgesetzte Sprachförderansatz die Sprache angemessen fördert.

Bewertet wurde die Qualität des Sprache – Konzepts 2.

Es wurde gewertet, ob und wie weit Eltern/Familien umfassend in die sprachliche Bildung und Förderung der Kinder einbezogen werden.

Bewertet wurde die Qualität des Elternarbeits – Konzepts 1.

Es wurde gewertet, ob und wie weit die Interaktion zwischen Fachkräften und Eltern umfassend ist.

Bewertet wurde die Qualität des Elternarbeits – Konzepts 2.

Es wurde gewertet, ob und wie weit es umfassende Angebote von Trägerseite zur Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern gibt.

Bewertet wurde die Qualität des Elternarbeits – Konzepts 3.

Es wurde gewertet, ob und wie weit die Eltern an Entscheidungsprozessen umfassend beteiligt werden.

Bewertet wurde die Qualität des Fachkräfte – Konzepts 1.

Es wurde gewertet, ob und wie weit es erfolgreiche Strategien im Umgang mit dem Problem des Fachkräftemangels gibt.

Bewertet wurde die Qualität des Fachkräfte – Konzepts 2.

Es wurde gewertet, ob und wie weit es anspruchsvolle Kriterien zur Auswahl von Leitungs- und Fachkräften gibt.

Bewertet wurde die Qualität des Fachkräfte – Konzepts 3.

Es wurde gewertet, ob und wie weit es anspruchsvolle Kriterien und erfolgversprechende Maßnahmen zur Qualifizierung der Fachkräfte gibt.

Bewertet wurde die Qualität des Fachkräfte – Konzepts 4.

Es wurde gewertet, ob und wie weit es anspruchsvolle Maßnahmen und erfolgversprechende Strategien zur Teambildung gibt.

Bewertet wurde die Qualität des Fachkräfte – Konzepts 5.

Es wurde gewertet, ob und wie weit es anspruchsvolle und erfolgversprechende Strategien zur Förderung der Mitarbeitermotivation und Arbeitszufriedenheit gibt.

Bewertet wurde die Qualität des Fachkräfte – Konzepts 6.

Es wurde gewertet, ob und wie weit die Fachkräfte des Trägers überdurchschnittlich vergütet werden.

Bewertet wurde die Qualität des Qualitätsmanagement – Konzepts.

Es wurde gewertet, ob und wie weit die Strategien im Umgang mit Beschwerden zur Abhilfe und zur Beseitigung des Beschwerdeanlasses führen.

Bewertet wurde die Qualität des Auslastungsmanagement – Konzepts.

Es wurde gewertet, ob und wie weit die Strategien zur Auslastung der Einrichtung zu einer überdurchschnittlichen Auslastung der Einrichtung führen.

Bewertet wurde die Qualität des Verpflegungs – Konzepts.

Es wurde gewertet, ob und wie weit es anspruchsvolle und erfolgversprechende Strategien zur Gewährleistung einer abwechslungsreichen Verpflegung gibt.

 

Die von den Bietern beschriebenen Konzepte werden Vertragsbestandteil.

Die Bieter sind also verpflichtet und haben sich gegenüber der Stadt Babenhausen verpflichtet, den Betrieb wie in den Konzepten beschrieben durchzuführen.

 

Die Bieter haben mit ihrem Angebot folgende Erklärungen abgegeben:

1) Schriftliche Erklärung, dass die Qualifikation des pädagogischen Personals mindestens den gesetzlichen Vorgaben des HKJGB entspricht;

2) Schriftliche Erklärung der Bereitschaft zur Betreuung aller (Vorschul-)Kinder unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Lernbiografie, Interessen und sonstigen individuellen Merkmalen;

3) Schriftliche Erklärung über die Einhaltung der wirtschaftlichen und sonstigen Voraussetzungen zur Führung einer Kindertageseinrichtung;

4) Schriftliche Erklärung über die Bereitschaft die Kindertageseinrichtung als inklusive Einrichtung zu führen.

Inklusion ist der Maßstab des pädagogischen Konzeptes. Dieses folgt der inklusiven Pädagogik, die Kinder mit und ohne Behinderung gleichermaßen einschließt und folglich im Kita-Alltag zusammenbringt.

Dass dies mit einigen Herausforderungen einhergeht und neben Erzieher/innen mitunter weitere Fachkräfte, wie zum Beispiel Inklusionshelfer/innen, erfordert, zeigt sich so immer wieder in den alltäglichen Abläufen eines inklusiven Kindergartens. Eltern, die darüber nachdenken, ihren Nachwuchs in einen solchen Kindergarten zu schicken, sollten die Besonderheiten kennen und sich vorab gut informieren.

Die Inklusion lässt sich grundsätzlich als gesellschaftliches Konzept definieren, das alle Menschen gleichermaßen umfasst. Ausgrenzung soll hier nicht stattfinden, denn stattdessen wird die gesellschaftliche Diversität als Normalzustand angenommen. Es geht also darum, die Unterschiedlichkeit der Menschen zu akzeptieren und wertzuschätzen. Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht in der Inklusion ein Menschenrecht.

Davon abzugrenzen ist aber die Integration, die sich dadurch auszeichnet, dass sie Menschen mit besonderen Bedürfnissen aufnimmt. Das bereits vorhandene System passt sich dabei nicht an, lässt diese aber teilhaben. Im Gegensatz dazu erkennt die Inklusion die Unterschiedlichkeit aller Menschen an und geht auf die individuellen Bedürfnisse ein. Ganz ähnlich sieht es bei der inklusiven Pädagogik aus, die das Konzept der Inklusion auf die Bereiche Bildung und Erziehung überträgt.

Das Ziel der Inklusion im Kindergarten besteht darin, Kinder mit Behinderung nicht auszuschließen. Alle Kinder sollen im Kita-Alltag mit der Diversität der Gesellschaft konfrontiert werden und auf diese Art und Weise den Umgang mit unterschiedlichsten Menschen lernen. So besteht erst gar nicht das Risiko, dass etwaige Berührungsängste aufgebaut werden, die dann oftmals ein Leben lang Bestand haben.

Dem Konzept der Inklusion im Kindergarten folgend soll hier jedes Kind mit seinen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen Anerkennung und Wertschätzung erleben. Für die pädagogischen Fachkräfte bedeuten di-verse Kindergartengruppen aber eine besonders große Herausforderung, denn trotz aller Unterschiede soll jedes Kind individuell gefördert werden.

Vielfach sind die Erzieher/innen aber auch als Beobachter/innen gefordert und stellen mitunter zu ihrer Überraschung fest, dass die Kinder vor allem voneinander lernen. Ob es nun um motorische Fähigkeiten oder die sprachliche Entwicklung geht, zeigen sich allein schon durch das Zusammensein der Kinder im Kindergarten die großen Vorteile der Inklusion.

Die Inklusion im Kindergarten zeichnet sich dadurch aus, dass sie Kinder mit Behinderung integriert und ihnen trotz ihrer individuellen Beeinträchtigungen eine Teilhabe ermöglicht.

In der Praxis bedeutet dies, dass gemischte Gruppen bestehen, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gleichermaßen betreut werden. Dabei stehen vielfach mehr pädagogische Fachkräfte zur Verfügung, um den teils speziellen Bedürfnissen der Kinder sowie der besonderen Gestaltung des Alltags gerecht zu werden.

Kindergärten, in denen die Inklusion gelebt wird, werden als integrativ bezeichnet, weil sie Kinder mit Beeinträchtigungen integrieren und so innerhalb der Einrichtung die Vielfalt der Gesellschaft abbilden. Dass vor allem Eltern behinderter Kinder offensiv nach integrativen Kindertagesstätten suchen, um ihrem Nachwuchs abseits spezieller Behinderteneinrichtungen eine umfassende Förderung zu ermöglichen, ist nur allzu verständlich.

Das Besondere an integrativen Kindergärten besteht aber darin, dass dort auch Kinder ohne Behinderung herzlich willkommen sind. Diese profitieren von dem besonderen Betreuungsangebot und lernen zudem gegenseitige Rücksichtnahme.

Eltern von Kindern mit Behinderung haben häufig ein großes Interesse daran, ihren Nachwuchs in einem integrativen Kindergarten betreuen zu lassen. Bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen kann dies allerdings schwierig werden, da die Erzieher/innen allen Kindern gleichermaßen gerecht werden müssen und wollen. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass das Kind nicht doch einen integrativen Kindergarten besuchen kann.

Möglich machen dies vor allem Integrationshelfer/innen, die zusätzliche Betreuungskräfte darstellen und sich speziell um das Kind kümmern, für das die Integrationshilfe beantragt wurde. Kinder, die eine individuelle Unterstützung benötigen, um aktiv am Kindergartenalltag teilzuhaben, profitieren demnach von einem Integrationshelfer in der Kita.

Ein wesentliches Merkmal der inklusiven Kita ist, dass sie noch über den integrativen Ansatz hinausgeht. Im Sinne der Inklusion werden gemischte Gruppen gebildet, in denen Kinder ohne und mit besonderem Förder-bedarf gemeinsam lernen und spielen. Jedes Kind wird angenommen und in seiner Individualität gefördert. Im Zuge dessen zeigt sich immer wieder, dass sich die Kinder vorurteilsfrei begegnen und viel voneinander lernen können.

Dass ein inklusiver Ansatz Kindern mit besonderem Förderbedarf zugutekommt und ihnen eine Teilhabe am Kita-Alltag ermöglicht, liegt auf der Hand. Die positiven pädagogischen Effekte betreffen aber jedes Kind, unabhängig davon, ob es eine Behinderung hat oder nicht. Die Kinder lernen, dass die Menschen unterschiedlich sind und Rücksichtnahme essenziell ist.

Zudem entstehen keine Berührungsängste mit Menschen mit Behinderung. Kinder werden so zu Offenheit und Toleranz erzogen. In einer inklusiven Kita lernen somit alle Kinder fürs Leben und wachsen zu verantwortungs-vollen Mitgliedern der Gesellschaft heran. Dies geht über die Lerneffekte eines normalen Kindergartens hin-aus, denn abgesehen von der pädagogischen Förderung erlangen die Kinder wichtige soziale Kompetenzen.

Zudem wird das Selbstwertgefühl der Kinder mit Behinderung gestärkt, indem sie trotz ihrer Beeinträchtigungen wichtige Mitglieder ihrer Kindergartengruppen sind. Das Anderssein wird hier als Normalität gelebt, so dass sich niemand ausgeschlossen fühlen muss.

Die Inklusion betrachtet die Diversität der Gesellschaft als Normalität und erklärt die Unterschiedlichkeit der Menschen zur Norm. Hier geht es darum, flexible Rahmenbedingungen zu schaffen, die der gesellschaftlichen Vielfalt gerecht werden.

In inklusiven Einrichtungen geht es somit darum, dass die Kinder gemeinsam lernen.

Die Inklusion ist ein ehrbares Ziel im Kita-Bereich, kann aber auch an ihre Grenzen stoßen. Die Herausforderungen sind teilweise so groß, dass sie nicht bewältigt werden können. Dies ist vor allem bei Kindern mit schweren Behinderungen und somit hohem Förderbedarf der Fall. Ein/e zusätzliche/r Integrationshelfer/in in der Kita reicht dann nicht aus, um dem betreffenden Kind gerecht zu werden.

Um dem Kind eine optimale Förderung zuteilwerden zu lassen und auch den anderen Kindern gerecht werden zu können, kann es ratsam sein, das betreffende Kind in einem speziellen Kindergarten für Kinder mit Behinderung unterzubringen. Dort erhält es die Betreuung und Förderung, die es braucht.

5) Die Bieter haben erklärt, dass ihr Angebot auf dem Betreibervertragsentwurf basiert und dass dieser Angebotsbestandteil ist. Bewertet wurde die Qualität der Konzepte (50%): Insgesamt 160 Punkte.

Bewertet wurde die Höhe des Zuschussbedarfs (50%): Insgesamt 160 Punkte. Die höchste Wertung mit 160 Punkten erhält das günstigste Angebot (nachgerechneter Angebotspreis).

 

Das Wertungsgremium hat in einem transparenten Wertungsverfahren das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Es handelt sich um das jeweils unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte wirtschaftlichste Angebot.