Ax Rechtsanwälte

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Professionelle Ausschreibungsverfahren für den Betrieb von Kindertagesstätten

A

Kindertagesstätten im Eigentum der Gemeinde müssen professionell betrieben werden.
Gemäß der jeweils vorliegenden Betriebserlaubnis halten die Kindertagesstätten unterschiedliche Kapazitäten bereit: Krippe, Altersgemischte Gruppen 3 bis 6 Jahre, Altersgemischte Gruppen 2 bis U3, Altersgemischte Gruppen 0 bis U3.

Die KITAs werden dem Träger zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Träger übernimmt im Rahmen einer Abrechnung die mit der Trägerschaft verbundenen Kosten (Personalkosten, Betriebskosten etc.). In das Ausschreibungsverfahren sollen die Gremien der Gemeinde sowie der Gesamtelternbeirat mit einbezogen werden.

B

I

Eine Betreuung der Ausschreibung ist gerne möglich und kann durch uns perfekt abgebildet werden.
Wir bieten an als AxProjects mit der Kanzlei als Nachunternehmer.
Wir gehen davon aus, dass nicht eine Ausschreibung im rechtlichen Sinne sondern ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem TW durchzuführen sein wird.

II

1

Wir bieten an passgenaue Beratungs- und Unterstützungsleistungen für öffentliche Auftraggeber.
Kommunen gehören zu unseren langjährigen, sehr zufriedenen Kunden.
Wir haben insbesondere in 2018 und 2019 insbesondere für Kommunen zahlreiche Vergabeverfahren für Betreiberverträge erfolgreich durchgeführt.
Die von uns durchgeführten Vergabeverfahren sind unbeanstandet geblieben.
Wir wissen uns gleichwohl in Nachprüfungsverfahren versiert und zielstrebig zu bewegen.

2

Wir betreuen Vergabeverfahren komplett oder wir betreuen einzelne Schritte in Vergabeverfahren oder wir beraten punktuell.

III

Wir bieten Ihnen hier an die komplette Betreuung des Vergabeverfahrens.
Dazu gehören insbesondere folgende Leistungsbestandteile:

1

1.1 Vor der Einleitung des Vergabeverfahrens ist der Markt zu erkunden.

1.2 Der Auftragsgegenstand ist festzulegen.

1.3 Der Auftragswert ist zu schätzen.

1.4 Eine etwaige Vorbefassung ist zu klären.

1.5 Die statthafte Vergabeverfahrensart ist festzulegen.

1.6 Der Ablauf des Verfahrens ist insb in zeitlicher Hinsicht festzulegen.

1.7 Der Ablauf des Verfahrens ist zu strukturieren.

2

2.1 Die Bekanntmachung ist zu erstellen.

2.1 Die Vergabeunterlagen sind zu erstellen.

2.1.1 Die Leistungsbeschreibung ist zu erstellen.

2.1.2 Die Vertragsunterlagen sind zu erstellen.

2.2 Die Eignungskriterien sind festzulegen.

2.3 Die Auswahlkriterien sind festzulegen.

2.4 Die Zuschlagskriterien sind festzulegen.

3

3.1 Die Bekanntmachung ist auszureichen.

3.2 Die Vergabeunterlagen sind bereitzustellen.

3.3 Bewerber- und  Bieterfragen sind zu beantworten.

4

4.1 Bewerbungen und Angebote sind zu submittieren.

4.2 Bewerbungen und Angebote sind zu prüfen und zu werten.

4.3 Das wirtschaftlichste Angebot ist zu ermitteln.

5

5.1 Bewerbungen und Angebote sind aufzuklären.

5.2 Bewerbungen und Angebote sind vervollständigen zu lassen.

5.3 Verhandlungen sind vorzubereiten und durchzuführen.

6

6.1 Der Vergabevorschlag ist vorzubereiten.

6.2 Über die beabsichtigte Auftragserteilung ist zu informieren.

6.3 Über die erfolgte Auftragserteilung ist zu informieren.

7

Andere Beteiligte und Gremien sind mitzunehmen und zu informieren.

8

Das Verfahren ist zu dokumentieren.

IV

1

Das Vergabeverfahren wird durch uns rechtzeitig vorbereitet, eingeleitet und abgeschlossen.

Sie stellen uns lediglich die für die Vorbereitung und Durchführung der Vergabe benötigten Ausgangsinformationen zur Verfügung.

Wir entwickeln das Vergabekonzept und stellen Ihnen das Vergabekonzept mit Bekanntmachung und Vergabeunterlagen vor.

Nach Freigabe des Vergabekonzeptes wird die Vergabe mit der Bekanntmachung und der Bereitstellung der Vergabeunterlagen durch uns gestartet und durch uns verantwortlich für Sie durchgeführt.

Sie treffen die weiteren notwendigen Entscheidungen, die wir sorgfältig vorbereiten.

Mit der Ausführung des Auftrages beginnen wir innerhalb weniger Tage nach Auftragserteilung. Das gesamte Verfahren wird schnellst möglich durchgeführt und abgeschlossen. Die genaue Zeitplanung wird unverzüglich mit Ihnen abgestimmt.

2

Ansonsten erfolgt die Beratung zügig und zielorientiert.

Unsere Stärke ist dass wir alle verantwortlichen Beteiligten in die Entwicklung und Vorbereitung einbeziehen und ein interessengerechtes Vergabekonzept entwickeln.

Fragen per Email werden kurzfristig beantwortet.

Persönliche Besprechungen werden kurzfristig durchgeführt.

V

1

Der Angebotspreis liegt bei einer attraktiven Pauschale.

2

Nebenkosten fallen nicht an.

3

Inkludiert sind Besprechungstermine vor Ort inklusive Vorbereitung, Protokollierung.

Inkludiert sind Verhandlungstermine vor Ort inklusive Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung.

C

Vergabekonzept

Wir schlagen Folgendes vor:

I

1

Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb:

Bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung. Die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) beträgt mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. Nur diejenigen Unternehmen, die vom öffentlichen Auftraggeber nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot einreichen. Der öffentliche Auftraggeber kann die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV begrenzen. Die Frist für den Eingang der Erstangebote beträgt mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Der öffentliche Auftraggeber kann die Angebotsfrist um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.

2

Verhandlungen:

Der öffentliche Auftraggeber verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom öffentlichen Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien. Der öffentliche Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, wenn er sich in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung diese Möglichkeit vorbehalten hat. Sofern der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen darauf hingewiesen hat, kann er die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. In der Schlussphase des Verfahrens müssen noch so viele Angebote vorliegen, dass der Wettbewerb gewährleistet ist, sofern ursprünglich eine ausreichende Anzahl von Angeboten oder geeigneten Bietern vorhanden war.

Wir schlagen eine Verhandlungsrunde vor.

Beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber, die Verhandlungen abzuschließen, so unterrichtet er die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote fest.

Wir schlagen Aufforderung zur Abgabe von Zweitangeboten nach der Verhandlungsrunde vor.

3

Zuschlag:

Maßgaben ergeben sich insoweit aus der VgV wie folgt: Der öffentliche Auftraggeber vergewissert sich, dass die endgültigen Angebote die Mindestanforderungen erfüllen, und entscheidet über den Zuschlag auf der Grundlage der Zuschlagskriterien.

II

Zeitplan (Entwurf)

Dienstleistungen zur Betreuung von 2 – stufigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV

(I)

Vorbereitung

4. Quartal (20)

Startgespräch

1. Quartal (21)

Entwurf Abstimmung Bekanntmachung Vergabeunterlagen

2. Quartal (21)

Fertigstellung Bekanntmachung Vergabeunterlagen

(II)

TW

Anfang Juli (21)

Ausreichung Bekanntmachung Bereitstellung Vergabeunterlagen.

Anfang August (21)

Auswertung Teilnahmeanträge

Vorschlag Abstimmung wer zur Erst-Angebotsabgabe aufgefordert wird

(III)

Angebote 1

Anfang August (21)

Aufforderung zur Erst-Angebotsabgabe

Anfang September (21)

Auswertung Erst-Angebote

Vorschlag Abstimmung wer zur Beteiligung an strukturierten Verhandlungen aufgefordert wird

(IV)

Verhandlungen

Anfang-Mitte September (21)

Verhandlungen

Mitte September (21)

Auswertung Verhandlungen

Vorschlag Abstimmung wer zur Zweit-Angebotsabgabe aufgefordert wird

(V)

Angebote 2

Mitte September (21)

Aufforderung zur Zweit-Angebotsabgabe

Ende September (21)

Auswertung Zweit-Angebote

Vergabevorschlag

(VI)

Anfang/Mitte Oktober (21)

Politische Befassung

Mitte Oktober (21)

§ 134 GWB

Ende Oktober (21)

Zuschlag

D

Haben sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns herzlich gerne an.