Ax Rechtsanwälte

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Team KITA Investor und Betreiber für Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte

Aufgabe:

Die Stadt sucht für den Bau und Betrieb einer Kindertagesstädte einen Investor und einen Betreiber. Das Grundstück bleibt in städtischer Hand. Der Inverstor kann die Kita selbst betreiben oder geht mit einem Träger für Kindertagesstätten eine Bietergemeinschaft ein. Die Einrichtung soll 6 altersgemischte Gruppen vorsehen. Die Gruppen sind so zu planen, dass eine größtmögliche Flexibilität in der Belegung gegeben ist. Die Räume müssen sich demensprechend auch für Elementargruppen eignen. Grundsätzlich sind die formulierten Anforderungen von der AG Kitabedarfsplanung zu berücksichtigen. Der zukünftige Investor/Träger begleitet alle erforderlichen Baumaßnahmen nach vorhandenen und mit den politischen Gremien abgestimmten Plänen. Veränderungen sind nur dann zulässig, wenn keine Mehrkosten entstehen.

Lösung:

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die neu errichtete Kindertagesstätte benötigt einen Betreiber, der die Zulassung als freier Träger der Jugendhilfe nachweisen kann und die Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII erfüllt. Die Stadt stellt für den Bau und den Betrieb der Kita das Grundstück zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt über den Mietzins. Die Zweckbindungsfrist läuft mind. 25 Jahre. Es ist vorgesehen Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Die Finanzierung geht mit Qualitätsansprüchen einher, die von den Bietern eingehalten werden müssen.

II.2.5) Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Qualitätskriterium – Name: Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams / Gewichtung: 10

Qualitätskriterium – Name: Herangehensweise an die im Auftrag formulierte Aufgabe / Gewichtung: 30

Qualitätskriterium – Name: Gesamteindruck / Qualität der Präsentationsunterlagen, Beantwortung von Rückfragen / Gewichtung: 10

Kostenkriterium – Name: Finanzierungskonzept / Gewichtung: 50

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten: 300

Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja

Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag über den Betrieb der Kindertagesstätte kann verlängert werden.

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

Geplante Mindestzahl: 3

Höchstzahl: 5

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.

Technische und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:

– Anzahl Beschäftigte im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 46 Abs. 3 Nr. 8) (max. 3 Pkt.):

— Anzahl Beschäftigte über 5 1 Punkt,

— Anzahl Beschäftigte über 15 2 Punkte,

— Anzahl Beschäftigte über 30 3 Punkte,

– Eigenerklärung des Bieters zur Qualifikation des Projektleiters § 46 (3) Nr. 2 VgV zwecks Qualitätskontrolle (max. 2 Pkt.):

— 0 bis 7 Jahre 0 Punkt,

— 7 bis 15 Jahre 1 Punkte,

— Mehr als 15 Jahre 2 Punkte,

– Eigenerklärung des Bieters zur Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters § 46 (3) Nr. 2 VgV zwecks Qualitätskontrolle (max. 2 Pkt.):

— 0 bis 7 Jahre 0 Punkt,

— 7 bis 15 Jahre 1 Punkte,

— Mehr als 15 Jahre 2 Punkte,

– Eigenerklärung in Listenform gem. § 46 (3) 1 VgV über die wesentlichen in den letzten 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Errichtung/Betrieb Kindertageseinrichtung):

— Keine Angaben/ unzureichende Übereinstimmung 0 Punkte,

— 1 Projekt 1 Punkt,

— 2 bzw. 3 Projekte 2 Punkte,

– Eigenerklärung über den spezifischen Umsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV (max. 3 Pkt.):

— < 500 000 = 0 Punkte,

— 999 999 – 500 000 = 1 Punkt,

— 1 000 000 – 1 999 999= 2 Punkte,

— >2 000 000 = 3 Punkte,

– Gesamtkosten (butto) des/ der Referenzprojekt/e (je eingereichtes, vergleichbares Projekt):

— >[Betrag gelöscht] EUR = 2 Punkte,

— 4 999 999 – [Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt,

— < [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte.

Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gemäß § 75(6) Vergabeverordnung (VgV) unter den verbliebenen Bewerbern zu losen oder die Anzahl der zur Angebotsaufforderung vorgesehenen Teilnehmer zu erhöhen.

Für den Fall, dass ausgewählte Bieter ihre Teilnahme am Verhandlungsverfahren absagt, behält sich die Auftraggeber vor, Nachrücker zu benennen.

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Der Investor/ Träger beteiligt sich mit mindestens 5 % an den nach Abzug aller Förderzuschüsse ungedeckten Investitionskosten (Neubau Gebäude, Einrichtung und Ausstattung sowie Außengelände mit Spielgeräten).

Der Investor/ Bauträger errichtet die Kindertagesstätte in enger Abstimmung mit dem Träger und der Stadt in Eigenregie und finanziert die Investitionskoten nach Abzug der Fördermittel vor. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt gemäß den Richtlinien durch den zukünftigen Träger der Kita-Einrichtung (Zweckbindungsfrist 25 Jahre). Dieser leitet die Fördermittel an den Investor/ Bauträger weiter. Eine Refinanzierung der Erstellungskosten erfolgt über eine Mietzahlung des Trägers der Kita-Einrichtung an den Investor/ Bauträger. Eine Refinanzierung des Trägers erfolgt über einen mit der Stadt abzuschließenden Finanzierungsvertrag über die laufenden Betriebskosten ab Inbetriebnahme der Einrichtung.

Die Förderung der laufenden Betriebskosten erfolgt zurzeit in Form einer „Defizitfinanzierung“ (Stadt 95 %, Träger 5 %, Verwaltungskostenbeitrag 5 % der Betriebskosten). Die Platzvergabe erfolgt durch den Träger in Zusammenarbeit mit der Stadt. Hierzu besteht bei der Stadt eine zentrale Anmeldestelle zur Warteliste für alle Kita-Einrichtungen.

Öffnungszeiten ergeben sich aus dem Anmeldeverhalten und dem pädagogischen Konzept.

Die derzeitige Betriebskostenförderung sieht eine Jahresöffnungszeit von grundsätzlich 48 Wochen vor.

Die Elternbeiträge werden derzeit einheitlich durch die Stadt festgelegt und sind bindend. Im Rahmen der zukünftigen Kita-Finanzierung werden einheitliche Elternbeiträge festgelegt, die ebenfalls bindend sind.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen.

Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form sind nicht zugelassen.

Bewerbungen per E-Mail oder auf dem Postwege sind nicht zulässig.

Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.

Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll. die Aufteilung ist anzugeben.

Der AG behält sich vor, fehlende bzw. nicht ausreichend ausgefüllte Unterlagen nachzufordern.

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen einzureichen:

– Erklärung der Bewerber- / Bietergemeinschaft,

– Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und §§ 124 GWB,

– Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift,

– Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII),

– Nachweis der Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

– Eigenerklärung über den spezifischen Umsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV (max. 3 Pkt.),

– Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 (1) Nr. 3 bzw. § 45 (4) VgV und der Bereitschaft zur Anpassung von Deckungssumme u.

– Versicherungsbedingungen gem. den Projekterfordernissen im Auftragsfall ([Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, über [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden),

– Bedienung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) § 47 VgV

– Anzahl Beschäftigte im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) für die Erbringung von mit dem ausgeschriebenen Leistungsbild vergleichbaren Leistungen. (Führungskräfte/festangestellte Mitarbeiter/innen),

– Eigenerklärung des Bieters zur Qualifikation des Projektleiters § 46 (3) Nr. 2 VgV zwecks Qualitätskontrolle. Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.

– Angaben zu Unteraufträgen § 36 VgV (wenn beabsichtigt),

– Angabe von Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV (Gemeinsame Liste bei Bewerbergemeinschaft).

Je Bieter/ Bewerbergemeinschaft sind in Summe maximal 3 in den letzten 7 Jahren fertiggestellte Referenzprojekte zulässig.

Der Referenzzeitraum muss zwischen 2012-2018.

Zudem sind die Referenzprojekte anschaulich zu präsentieren.

Der Umfang der Präsentation darf nicht mehr als 4 DIN A4 Seiten je Projekt umfassen. Die Auswahl des Inhalts sollte eine Beurteilung des Projekts ermöglichen.

Bei einer Referenz, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben.

Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistung erbracht hat.

Vergleichbare Leistungen sind Neubauprojekte von Kindertagesstätten mit einem ähnlichen Umfang (inkl. Erweiterungsoptionen) und der Betrieb von Kindertagesstätten ähnlicher Größenordnung. Die unterschiedlichen Leistungen sind in mind. jeweils einem der oben genannten Referenzprojekten nachzuweisen.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

 

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen

 

VI.3) Zusätzliche Angaben:

1) Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form;

2) Anlagen der EU-Bekanntmachung:

– A_ Bewerbungsbogen,

– A_Liste der Anlagen,

– A_Erklärung der Bewerber- /Bietergemeinschaft,

– A_Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB,

– A_Referenzprojekte,

– A_Übersicht Bedienung Kapazitäten andere Unternehmen,

– B_Bewertungsmatrix Auswahlverfahren,

– B_Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien,

– C_Vertragsentwurf Kindertagesstättenvertrag,

– C_KiTa-Reform Zusammenfassung – Anlage Eckpunkte,

– C_KiTa_Reform Zusammenfassung.

3) Sämtliche Vergabeunterlagen einschl. Bewerberbogen und Anlangen sowie im laufenden Bewerbungsverfahren eingestellte Hinweise/Anfragen/Korrekturen sind kostenlos abrufbar unter:

4) Interessierte Unternehmen sind verpflichtet, sich laufend über Änderungen und Fragen/Antworten zum Verfahren auf der Vergabeplattform zu unterrichten.

5) Änderungen des Bewerbungsbogens sind nicht zulässig.

6) Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.

7) Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer (NU). Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die NU-Leistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.

8) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/ Erklärungen/ Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bewerbungsbogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.