Ax Rechtsanwälte

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Team KITA Planungsleistungen und die Begleitung der Umsetzung für den Neubau einer KiTa (Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI sowie besondere Leistungen)

Aufgabe:

Es sollen Planungsleistungen und die Begleitung der Umsetzung für den Neubau einer KiTa (Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI sowie besondere Leistungen) vergeben werden. Die KiTa soll 5-zügig geplant werden. Dabei sind 3 Krippengruppen (U3) sowie 2 Elementargruppen (Ü3) vorzusehen. Die Krippengruppen sollen flexibel zu gemischten Familiengruppen oder Elementargruppen umfunktioniert werden können und umgekehrt. Es ist das Ziel, die KiTa im Ganztagsbetrieb zu betreiben, so dass auch Verpflegungs- sowie Ruhemöglichkeiten zu berücksichtigen sind. Auf Grundlage eines von der Verfahrensbetreuung erstellten vorläufigen Raumprogramms wird von einer Nutzungsfläche von rund 700 m2 und einer BGF von rund 1 000 m2 ausgegangen. Bei den Außenanlagen wird mit einer Außenspielfläche von mindestens 800 m2 sowie Flächen für die Zuwegung und Stellflächen für Fahrräder und PKW (ca. 175 m2) gerechnet. Diese Angaben sind im Rahmen der Freianlagenplanung (mit Bezug auf die Außenspielfläche, Zuwegung, Stellflächen und sonstige Flächen) zu überprüfen und zu konkretisieren. Für die Außenspielfläche (mind. 800 m2) sind die Bedürfnisse von Krippen wie auch Elementarkindern zu beachten. Gegebenenfalls sind dabei auch 2 Außenspielbereiche einzuplanen. Für beide Teilbereiche sind Abstellräume für Außenspielmaterial wie Kinderfahrzeuge, Schaufeln usw. angedacht. Das Außengelände muss eingezäunt (mind. 1,5 m Höhe) sowie die Tore abschließbar sein. Für den KiTa-Neubau ist bei der Planung von Maßnahmen zur Reduzierung des Regenwassereintrags in die umliegende Kanalisation auszugehen, z. B. über eine Regenwasserzisterne zur Gartenbewässerung oder ähnliches. Die neue KiTa soll barrierefrei geplant werden. Eine nachhaltige Bauweise in Bezug auf den Flächenverbrauch, Ressourcen und die weitere Bewirtschaftung ist bei der Planung, z. B. in Form einer 2-Geschossigkeit, zu berücksichtigen. Der Neubau ist mindestens als Niedrigstenergiegebäude gemäß GebäudeEnergieGesetz (GEG) zu konzipieren.

Lösung:

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Freianlagen

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3) Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung:

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

II.2.3) Erfüllungsort

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Projekts ist der Neubau einer KiTa mit Außenanlagen.

Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens werden die erforderlichen Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen für den Neubau der KiTa ausgeschrieben.

Die KiTa soll 5-zügig geplant werden. Dabei sind 3 Krippengruppen (U3) sowie 2 Elementargruppen (Ü3) vorzusehen. Die Krippengruppen sollen flexibel zu gemischten Familiengruppen oder Elementargruppen umfunktioniert werden können und umgekehrt. Es ist das Ziel, die KiTa im Ganztagsbetrieb zu betreiben, so dass auch Verpflegungs- sowie Ruhemöglichkeiten zu berücksichtigen sind.

Auf Grundlage eines von der Verfahrensbetreuung erstellten vorläufigen Raumprogramms wird von einer Nutzungsfläche von rund 700 m2 und einer BGF von rund 1 000 m2 ausgegangen. Bei den Außenanlagen wird mit einer Außenspielfläche von mindestens 800 m2 sowie Flächen für die Zuwegung und Stellflächen für Fahrräder und PKW (ca. 175 m2) gerechnet. Diese Angaben sind im Rahmen der Freianlagenplanung (mit Bezug auf die Außenspielfläche, Zuwegung, Stellflächen und sonstige Flächen) zu überprüfen und zu konkretisieren.

Für die Außenspielfläche (mind. 800 m2) sind die Bedürfnisse von Krippen wie auch Elementarkindern zu beachten. Gegebenenfalls sind dabei auch 2 Außenspielbereiche einzuplanen. Für beide Teilbereiche sind Abstellräume für Außenspielmaterial wie Kinderfahrzeuge, Schaufeln usw. angedacht. Das Außengelände muss eingezäunt (mind. 1,5 m Höhe) sowie die Tore abschließbar sein.

Für den KiTa-Neubau ist bei der Planung von Maßnahmen zur Reduzierung des Regenwassereintrags in die umliegende Kanalisation auszugehen, z. B. über eine Regenwasserzisterne zur Gartenbewässerung oder ähnliches.

Die neue KiTa soll barrierefrei geplant werden. Eine nachhaltige Bauweise in Bezug auf den Flächenverbrauch, Ressourcen und die weitere Bewirtschaftung ist bei der Planung, z. B. in Form einer 2-Geschossigkeit, zu berücksichtigen. Der Neubau ist mindestens als Niedrigstenergiegebäude gemäß GebäudeEnergieGesetz (GEG) zu konzipieren.

Zur Finanzierung der KiTa sollen neben Eigenmitteln der Gemeinde Fördermittel zum Einsatz kommen. Die Abrechnung dieser Fördermittel muss bis Ende 2025 erfolgen.

Unter Berücksichtigung dieses Aspekts wird ein Abschluss des KiTa-Neubaus gemäß der vorläufigen Zeitschiene für das Projekt bis Ende 2024 angestrebt.

Die zu vergebenden Planungsleistungen umfassen die Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI sowie besondere Leistungen für den Neubau der KiTa.

II.2.5) Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

Geplante Mindestzahl: 3

Höchstzahl: 5

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sofern mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften – die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben – in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 genannten Eignungskriterien auf Grundlage der unter den vorgenannten Ziffern der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweise als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien/Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit auf Rang 5, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmerzahl gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl zu losen.

Teilnahmebegrenzungskriterium 1 – Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Maximal 30 Punkte erreichbar.

Bewertet wird der Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen). Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Die Berechnung der Punktzahl erfolgt nach Interpolation. Die volle Punktzahl (30 Punkte) erhält die Bewerbung mit dem höchsten Umsatz. Die gemittelten Umsätze aus den übrigen Bewerbungen werden im Verhältnis zur Abweichung vom höchsten gemittelten Umsatz proportional geringer mit Punkten bewertet. Es erfolgt eine Rundung auf volle Zahlen. Beispiel: Ein Bewerber mit 10 % weniger gemitteltem Umsatz als der Bewerber mit dem höchsten anerkannten gemittelten Umsatz erhält 10 % weniger Punkte und erreicht somit 27 Punkte.

Teilnahmebegrenzungskriterium 2 – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Insgesamt maximal 70 Punkte erreichbar.

Unterkriterium 1 – Anzahl der Ingenieure/Architekten mit einer Büro-/Firmenzugehörigkeit von mindestens 3 Jahren.

Maximal 15 Punkte erreichbar.

Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 1

— 15 Punkte Ab 3 Ingenieure,

— 9 Punkte 2 Ingenieure,

— 3 Punkte 1 Ingenieur,

Unterkriterium 2 – Anzahlt der Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing Landschaftsarchitektur, Bachelor/Master of Landscape Architecture) sowie technische Mitarbeiter (z. B. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen).

Maximal 15 Punkte erreichbar.

Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 2

— 15 Punkte >6 Mitarbeiter,

— 9 Punkte 5-6 Mitarbeiter,

— 3 Punkte 3-4 Mitarbeiter,

— 0 Punkte 1-2 Mitarbeiter,

Unterkriterium 3 – Referenzen für realisierte vergleichbaren Leistungen entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) mindestens Lph 1-8 für Freianlagen von Kindertagesstätten, Familienzentren sowie vergleichbare Einrichtungen (inkl. Grundschulen) oder Spielplätze.

Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten 6 Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.

Maximal 40 Punkte erreichbar.

Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 4

— 40 Punkte >4 Referenzen,

— 30 Punkte 4 Referenzen,

— 20 Punkte 3 Referenzen,

— 10 Punkte 2 Referenzen,

— 0 Punkte 1 Referenz.

II.2.11) Angaben zu Optionen

Optionen: ja

Beschreibung der Optionen:

Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:

Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-4 und ein Teil der vorgesehen besonderen Leistungen beauftragt (Leistungsstufe 1), die Leistungsphasen 5-9 sowie die restlichen der vorgesehen besonderen Leistungen sollen optional in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen beauftragt werden.

Der Abruf einer oder mehrerer weiterer Leistungsstufen erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmungen und Fördermittelbescheide. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 sowie der restlichen der vorgesehen besonderen Leistungen bzw. weiterer Leistungsstufen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

  1. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 44 VgV: Eine Eintragung in die Liste der entsprechenden Architekten- und Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister des Heimatstaates liegt vor. Ein entsprechender Nachweis ist der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Kopie ist ausreichend. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 4),
  2. Für Bewerbergemeinschaften: Von sämtlichen Mitgliedern in Textform gekennzeichnete Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft. Das als Vertreter bevollmächtigte Büro ist mit der Bewerbung zu benennen. Die gesamtschuldnerische Haftung ist zu erklären. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 2 und Anhang 1.4),
  3. Im Fall der Eignungsleihe (vgl. § 47 VgV): Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 3 und Anhang 1.6),
  4. Eigenerklärung gemäß § 73 Abs. 3 VgV (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 3 und Anhang 1.1).

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

  1. Aktueller Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 5),
  2. Angaben zum gemittelten Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 6).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1) Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von 1,5 Mio. für Personenschäden und 0,3 Mio. für sonstige Schäden. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

  1. Erklärung zu der Anzahl der Ingenieure/Architekten mit einer Büro-/Firmenzugehörigkeit von mindestens 3 Jahren.
  2. Erklärung zu den Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing Landschaftsarchitektur, Bachelor/Master of Landscape Architecture) sowie technische Mitarbeiter (z. B. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen).
  3. Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung.
  4. Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen der letzten 6 Jahre entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) mindestens Lph 1-8 für Freianlagen von Kindertagesstätten, Familienzentren sowie vergleichbare Einrichtungen (inkl. Grundschulen) oder Spielplätze.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1) Mindestens 1 Ingenieur/Architekt mit einer Büro-/Firmenzugehörigkeit von mindestens 3 Jahren.

Zu 3) Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) – die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen -, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt: Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.

Zu 4) Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, welche die unter 4) genannten Anforderungen erfüllt.

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Architekt/-in (in EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz)

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen

VI.3) Zusätzliche Angaben:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:

Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.