Ax Rechtsanwälte

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UVgO-Schulung in der Kongresshalle Gießen

Aufgrund des hohen Andranges für die HVTG 2021/UVgO-Schulung unter Leitung von Prof. Ax fand diese am 21.11. in der Kongresshalle Gießen statt. Die Schulung befasste sich mit der Neuerung und ihre Auswirkungen in Hessen für Stadt und MWB

Was gilt nach HVTG 2021 in Hessen bei der Vergabe von Dienst- und Lieferleistungen?

Seit 1. September 2021 ersetzt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auch in Hessen die alte VOL/A/1. Abschnitt aus dem Jahre 2009. Die neue UVgO für Liefer- und Dienstleistungen wurde im September 2017 zunächst vom Bund und in den letzten vier Jahren in den meisten Bundesländern
eingeführt.
• Welche Inhalte hat die neue UVgO und
• welche Ergänzungen gelten in Verbindung mit dem neuen HVTG 2021 bei der Durchführung von Vergabeverfahren in Hessen für Stadt Gießen und MWB?

Dargestellt wurden die einzelnen Regelungen der UVgO in Bezug auf wichtige Weichenstellungen.

Der Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf Aspekten, die sich für die Praxis grundlegend geändert haben. Auf Fragen und Beiträge der Teilnehmer wurde ausführlich eingegangen. Es bestand genügend Zeit für die Diskussion zwischen dem versierten Referenten und den zahlreichen Teilnehmer*innen, um einen lebendigen Dialog zu fördern.

Themenschwerpunkte:
Regelungssystematik des Vergaberechts – Einordnung der UVgO – Abgrenzung VgV ./. UVgO – Grundsätze der Anpassung des Vergaberechts im Unterschwellenbereich – Anwendungsbereich der UVgO – wichtigste Änderungen zusammengefasst und ihre praxisrelevanten Auswirkungen:
• Identische Regeln zur VgV
• Erleichternde Regelungen in der UVgO ggü. VgV
• Neue Regelungen (u.a. elektronische Kommunikation)
• Sonderregelungen (u.a. freiberufliche Leistungen)
• Abweichungen von der UVgO im vorrangigen HVTG 2021