Ax Rechtsanwälte

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Nicht prüffähige Schlussrechnung wegen fehlender Prüffähigkeit konsequent zurückweisen

Umfang der Leistung: Bei den zu erbringenden Dienstleistungen handelt es sich um SiGeko- Leistungen. Zu erbringen sind Dienstleistungen zur SiGeko- Leistungen an verschiedenen Gebäuden und den zugehörigen baulichen Anlagen. Der Auftragnehmer (AN) soll den Auftraggeber (AG) bei der Ausübung seiner Aufgaben möglichst flexibel und schnell durch seine Dienstleistung SiGeko – Leistungen unterstützen. Als Leistungen werden alle SiGeKo-Leistungen nach jeweils gültiger Baustellenverordnung gesehen, insbesondere bzw. darüber hinaus:

– Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsplanes
– Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
– Überprüfen der der Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, Einsichtnahme in Prüfnachweise
– Erstellen eines Baustellen-Einrichtungsplanes
– Teilnahme an allgemeine Baubesprechung.

Die Laufzeit des Vertrags beträgt 24 Monate nach Vertragsabschluss.