Ax Rechtsanwälte

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VergMan ® - Modul Beauftragung Projektsteuerung

vorgestellt von Thomas Ax  

Vorschlag für Z U S C H L A G S K R I T E R I E N:

I. Allgemein
Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich anhand
A. des Preises [= Honorarangebot] (60 %)
B. der Projektplanung (10 %) und
C. der Projektabwicklung (30 %).
Die vom Bieter mit seinem Angebot gemachten Angaben zur „Projektplanung“ ebenso wie zur „Projektabwicklung“ sind ebenso wie der Angebotspreis verbindlich und werden im Zuschlagsfall Vertragsinhalt.

II. Einzelauflistung der Zuschlagskriterien nebst Unterkriterien und Gewichtung
Die Zuschlagskriterien nebst Unterkriterien und Gewichtung ergeben sich aus nachstehender Tabelle wie folgt:

Die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl wird mit dem Prozentsatz seiner Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Summe der maximalen Wertungspunkte aller Kriterien ergibt die maximal erreichbare Gesamtsumme von 500 Punkten. Den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Angebot die höchste Gesamtpunktzahl erreicht. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
Sehr gut = 5 Punkte
Gut = 4 Punkte
Befriedigend = 3 Punkte
Ausreichend = 2 Punkte
Schwach = 1 Punkt
Es werden mit Ausnahme beim Preis nur ganze Punkte vergeben.

III. Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien

A. Preis (= Honorarangebot)

Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (Gesamthonorar für alle Bearbeitungsstufen inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer) erhält 5 Punkte. Da der Preis mit 20 % Prozent gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 100 Punkte erreichbar. Die Punkte der nachrangigen Honorarangebote ermitteln sich linear im umgekehrt proportionalen Verhältnis. Beispielsweise erhält der Bieter, dessen Angebot das für den Auftraggeber günstigste Gesamthonorar bietet, insoweit die volle Punktzahl, während ein um 10 % schlechteres Angebot 90 % der gemäß Bewertungsmatrix insoweit erreichbaren Punkte erhält.

B. Projektplanung

UNTERKRITERIUM 1.:
Es ist das beabsichtigte Projektsteuerungs- und Projektleitungsmanagement darzustellen. Hierbei sind insbesondere Erläuterungen wichtig, wie im vorliegenden Projekt die Projektsteuerungs- und Projektleitungsschritte bis zur betriebsreifen Fertigstellung des Betriebshofes vorgesehen sind. Der Auftraggeber bewertet die Darstellung qualitativ im Hinblick darauf, inwieweit nach der Darstellung zu erwarten steht, dass die Projektsteuerungs- und Projektleitungsaufgaben qualifiziert erbracht und eine termin- und kostengerechte Realisierung des Projektes erreicht werden.

UNTERKRITERIUM 2.:
Es ist anhand eines bereits abgewickelten Projekts die Herangehensweise an die vorliegende Aufgabenstellung unter Berücksichtigung der Leistungsbilder gemäß §§ 2, 3 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft der AHO Fachkommission „Projektsteuerung / Projektmanagement“, 4. Auflage, Stand Mai 2014. vorzustellen.

Dabei ist insbesondere auf aus Sicht des Bieters bestehende Herausforderungen einzugehen.

Der Auftraggeber bewertet die Darstellung qualitativ im Hinblick darauf, inwieweit sie erkennen lässt, dass der Bieter die Schwierigkeiten der vorliegenden Aufgabenstellung umfassend erfasst hat und wie er diesen Schwierigkeiten bei seiner Herangehensweise Rechnung trägt. Dabei ist insbesondere auf die Besonderheiten der Projekteinarbeitung einzugehen.

C. Projektabwicklung

UNTERKRITERIUM 1:
Der Bieter soll darlegen, wie er das Erstellen, Abstimmen, Umsetzen, Fortschreiben und Steuerung des Terminmanagements der Gesamtmaßnahme beabsichtigt und die Terminsicherheit realisiert. Dazu ist unter Berücksichtigung des Rahmenterminplans darzustellen, wie terminliche Meilensteine definiert und durch welche Maßnahmen der Terminplan überwacht wird. Maßnahmen zur Beschleunigung, um drohende oder eingetretene Überschreitungen des Terminplans zu begegnen, sind darzustellen.
Die eingesetzten EDV-Systeme sind zu nennen. Der Auftraggeber bewertet die Darstellung der Maßnahmen zur Terminsicherheit qualitativ im Hinblick darauf, inwieweit
danach zu erwarten steht, dass das Projekt termingerecht abgewickelt werden kann.

UNTERKRITERIUM 2:
Es sind die Maßnahmen zum Aufstellen, Umsetzen, Fortschreiben und Steuern des Kostenmanagements der Gesamtmaßnahme darzustellen. Dazu ist unter Berücksichtigung der Kostenobergrenze darzulegen, welche Randbedingungen zu berücksichtigen sind. Die Definition kostenmäßiger Risiken sowie die Maßnahmen zur Überwachung des Budgets sind darzustellen. Weiterhin sollen die Maßnahmen dargestellt werden, die bei drohenden oder eingetretenen Budgetüberschreitungen ergriffen werden. Die eingesetzten EDV-Systeme sind zu nennen.

Der Auftraggeber bewertet die Darstellung der Maßnahmen zur Kostenkontrolle qualitativ im Hinblick darauf, inwieweit danach zu erwarten steht, dass das Projekt im Rahmen der Kostenobergrenze abgewickelt werden kann.

UNTERKRITERIUM 3:
Es ist darzulegen, wie der Bieter die Errichtung und Umsetzung des Qualitätsmanagements beabsichtigt. Aus der Darstellung muss ersichtlich sein, wie der Bieter Qualitäten definiert und sicherstellt, wie er auf Qualitätsabweichungen reagiert und mit welchem Personaleinsatz (Personaleinsatzplan mit Angabe der Personen, Qualifikationen, Aufgaben etc.) er über die gesamte Projektzeit plant.

Der Auftraggeber bewertet die Darstellung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Hinblick darauf, inwieweit danach zu erwarten steht, dass das Projekt vertragsgerecht abgewickelt werden kann.

IV. Wichtiger Hinweis
Die Bewertung erfolgt anhand der mit dem Angebot eingereichten Unterlagen. Sofern Verhandlungsgespräche stattfinden, wird bei der Bewertung der Zuschlagskriterien „Projektplanung“ und „Projektabwicklung“ auch die Präsentation / Vorstellung der mit dem Angebot eingereichten Unterlagen mitberücksichtigt. Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt aber auch in diesem Fall nicht getrennt nach schriftlichen Angebotsunterlagen und mündlicher Präsentation, sondern einheitlich als ein Bewertungsergebnis. Angebote, bei denen eine Darstellung der Projektplanung und / oder Projektabwicklung komplett fehlt, sind gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung auszuschließen. Fehlen einzelne Angaben innerhalb der Darstellung zur Projektplanung oder Projektabwicklung, führt dies zwar nicht zum Angebotsausschluss, kann sich aber negativ auf die Bewertung auswirken. Fehlen beispielsweise Angaben zum Personaleinsatz, kann die Darstellung abhängig vom konkreten Einzelfall gegebenenfalls an gravierenden Defiziten leiden, die zu einer Bewertung des Unterkriteriums mit 1 Punkt führen können.
Ein Nachfordern einer komplett fehlenden Darstellung zur Projektplanung und / oder Projektabwicklung ist ebenso wenig möglich und zulässig wie das Nachfordern einzelner Angaben innerhalb der Darstellung (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).