Ax Rechtsanwälte

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VK Südbayern – aktuelle Beschlüsse

Liebe LeserInnen der VergabePrax,

„außer der Reihe“ aus aktuellem Anlass: Herr Vorsitzender der Vergabekammer Südbayern hat uns freundlicherweise aktuelle Beschlüsse überlassen, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen: „… in Anlage übersende ich die bestandskräftigen Beschlüsse der Vergabekammer Südbayern vom 21.07.2022 – Az. 3194.Z3-3_01-21-78, vom 04.08.2022 – Az. 3194.Z3-3_01-22-1 und vom 05.08.2022 – Az. 3194.Z3-3_01-22-29. In der Sache 3194.Z3-3_01-21-78 geht es um einen Architektenwettbewerb, bei dem ein Teilnehmer seine bereits Jahre zuvor erstellte Machbarkeitsstudie praktisch unverändert als Wettbewerbsarbeit eingereicht hat, weshalb nach Ansicht der Mitbewerber die Anonymität nicht mehr gewährleistet war. In der Sache 3194.Z3-3_01-22-1 geht es um eine am Nachmittag des 23.12.2021 verschickte Mitteilung nach § 134 GWB und die Frage, ob diese die Wartefrist des § 134 GWB in Gang setzen konnte, da der Nachprüfungsantrag erst nach Zuschlag eingereicht wurde. In der Sache 3194.Z3-3_01-22-29 geht es um Praxis einer Großstadt, aufgrund ihrer sehr komplexen internen Abläufe bei Beteiligung kommunaler Gremien die Bindefrist für Bauvergabe regelmäßig zwischen 130 und 180 Tage lang festzusetzen.

…“

Vielen Dank an Herrn Steck und Ihnen wünschen wir gewinnbringende Lektüre.

Thomas Ax

Beschluss_21.07.2022_21-78

LS zu 21-78

Beschluss_04.08.2022_22-01

LS zu 22-01

Beschluss_15.07.2022-22-29

LS zu 22-29