Ax Rechtsanwälte

  • Uferstraße 16, 69151 Neckargemünd
  • +49 (0) 6223 868 86 13
  • mail@ax-rechtsanwaelte.de

Wann ist eine wie geartete Baugrunduntersuchung notwendig?

Eine Baugrunduntersuchung ist eine Maßnahme zur Erkundung von Baugrund. Über verschiedene Verfahren zur Baugrunduntersuchung wird die Beschaffenheit und Zusammensetzung des Baugrunds ermittelt. Die Ergebnisse werden analysiert und in einem Bodengutachten festgehalten. Baugrunduntersuchungen sind bei neuen Bauvorhaben erforderlich, um die Eignung als Baugrund und die Art der Gründung zu bestimmen. Bei Bestandsgebäuden mit Gründungs- oder Baugrundschäden sind Baugrunduntersuchungen zwar optional, dennoch unverzichtbar.

Warum ist eine Baugrunduntersuchung notwendig?

Ein wesentlicher Bestandteil der Sanierung einer Gründung ist das Erkennen der Schadensursache und das sichere Verhindern weiteren Einwirkens eben dieser Ursache. Und die ist nicht notwendig allein aus den Symptomen, bspw. Risse im Mauerwerk erkennbar. Eine klare Aussage ergibt sich oft erst aus dem Auswerten der Schadensbilder in Kombination mit den Ergebnissen der Baugrunduntersuchungen. Außerdem ist es für die notwendigen Baugrundverbesserungsarbeiten selbst wichtig zu wissen, wie der Boden aufgebaut ist, wo die zu verbessernden oder zu ersetzenden Bodenschichten liegen und woraus sie bestehen. Auch in welcher Tiefe gegebenenfalls das Grundwasser steht, ist eine wichtige Angabe. Deshalb sind die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung als Voraussetzung für eine Gründungssanierung zu fordern. Die Baugrunderkundungen werden in einfachen Fällen, wenn nicht tief gebohrt werden muss, als Kleinrammbohrungen ausgeführt. Diese Erkundungen sind auch unter beengten Verhältnissen möglich.

Baugrunduntersuchung gibt Auskunft über geeignete Sanierungsverfahren

Für jede Bodenart werden die Ergebnisse unterschiedlicher bodenmechanischer Versuche benötigt. Die Analyse der festgestellten Schäden kann dann an Hand der Versuchsergebnisse erfolgen. Sie sollte, ebenso wie Hinweise auf geeignete Sanierungsverfahren, im Bodengutachten des Geotechnikers enthalten sein. Nicht in allen Fällen wird dies möglich sein. Dann sollten jedoch die Analyse und die geeigneten Sanierungsverfahren fachübergreifend von den am Projekt Beteiligten und jedenfalls unter Einschluss des Geotechnikers erarbeitet werden.

Was ist ein Bodengutachten?

Ein Bodengutachten, auch bodenmechanisches Gutachten genannt, ist ein geotechnischer Bericht, der von einem Sachverständigen für Geotechnik (Bodengutachter) erstellt wird. Das Bodengutachten dokumentiert die Ergebnisse aus der Baugrunduntersuchung. In der Regel enthält jedes Bodengutachten eine abschließende Beurteilung mit Handlungsempfehlungen zur bspw. Gründung einer geplanten Baumaßnahme.

Wann ist ein Bodengutachten Pflicht?

Grundsätzlich ist es erforderlich, für jedes Bauvorhaben ein Bodengutachten zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Jedem Architekten und Bauingenieur muss klar sein, dass er die Verantwortung für die zu schaffenden Grundlagen der Planung trägt. Es ist also in seinem Interesse zur Begrenzung dieser Verantwortung in einem für ihn fachfremden Gebiet, den Bauherrn auf die Notwendigkeit eines Bodengutachtens (schriftlich) hinzuweisen und die Beauftragung eines Bodengutachters durch den Bauherrn zu veranlassen.

Was wird bei einem Bodengutachten gemacht?

Die für das Bodengutachten erforderlichen geotechnischen Untersuchungen umfassen alle zur bautechnischen Beurteilung der auf dem Grundstück vorhandenen Böden notwendigen ingenieurgeologischen, hydrogeologischen, bodenmechanischen, umwelttechnischen und chemischen Untersuchungen.

Was beinhaltet ein Bodengutachten?

Das Bodengutachten enthält die Ergebnisse aller durchgeführten Untersuchungen und die sich aufgrund der Untersuchungen für das Bauvorhaben ergebenden Folgerungen. Wesentliche Inhalte eines Bodengutachtens sind die Hinweise für die Art und Bemessung der Gründung. Die Interaktion von Bauwerk und Boden muss mit der Wahl der Gründung und mit den Standsicherheitsnachweisen erfasst sein. Die Lage des höchsten Grundwasserstandes und die notwendigen Sicherungsmaßnahmen gegen Vernässung müssen angegeben sein. Für die Herstellung einer Baugrube notwendige Hinweise für Aushub, Sicherung der Baugrube, erforderlicher Wasserhaltung sowie die mögliche Verwertung bzw. notwendige Entsorgung des Aushubbodens müssen ebenfalls einem Bodengutachten zu entnehmen sein.

Wer macht ein Bodengutachten?

Bodengutachten werden von einem Sachverständigen für Geotechnik, umgangssprachlich Bodengutachter genannt, durchgeführt. Bodengutachter sind je nach der zu lösenden Aufgabe Geologen oder Bauingenieure. Der Bodengutachter legt nach Recherche in bekannten Unterlagen wie Geologischen Karten oder Bohrarchive und einer Geländebegehung die erforderlichen geotechnischen Untersuchungen fest. Im Fall der Beurteilung bestehender Gründungen, die insbesondere für das Bauen im Bestand entscheidend ist, wird vom Bodengutachter neben den Kenntnissen in Bodenmechanik und Gründungstechnik auch eine zutreffende Beurteilung der vorhandenen Konstruktion gefordert. So muss beispielsweise die Zulässigkeit der Beanspruchungen alter Konstruktionen meist ohne vorhandene Berechnungen beurteilt werden, um notwendige Maßnahmen ergreifen und nicht notwendige Maßnahmen vermeiden zu können. Häufig muss auf alten Industriegrundstücken oder anderen kontaminierten Grundstücken gebaut werden. In solchen Fällen muss der Bodengutachter aufgrund der durchgeführten bodenmechanischen und chemischen Untersuchungen angeben, welche Maßnahmen zu treffen sind.

Was kostet ein Bodengutachten?

Die Kosten für ein Bodengutachten variieren sehr stark. Je nach Anwendungsfall liegen die Kosten für bspw. ein Einfamilienhaus normaler Größe zwischen 600 und 2.000 Euro. Die Preisunterschiede ergeben sich hauptsächlich aus der Intensität der Untersuchung. Muss im Rahmen eines Schadenfalls, wie das Absacken eines Gebäudes ein Bodengutachten erstellt werden, können sich die Kosten auf bis zu 2.500 Euro und mehr belaufen, da die Baugrunduntersuchung und die zusätzliche Analyse der Schadensursache deutlich aufwendiger sind.

Quelle: URETEK Deutschland GmbH, Weseler Str. 110, 45478 Mülheim an der Ruhr

Baugrundrisiko

Jeder Bauherr trägt das Risiko, dass an seinem Neubau oder an Nachbargebäuden Schäden auftreten oder Personen beeinträchtigt werden. Diese Schäden und Beeinträchtigungen können vielfältige Ursachen haben:

  • Überbauung wenig tragfähiger Schichten: Torf, weicher Lehm, Altablagerungen, u.a.
  • Instabilitäten des Baugrunds: Rutschung, Erdfall, Schwellen, Schrumpfen
  • nicht standsichere Baugrundböschungen
  • fehlerhafte Gründungen infolge unzulässiger Setzung, Sackung, Senkung, Schiefstellung oder Grundbruch
  • unwirtschaftliche Gründung
  • ungenügende Berücksichtigung von Sicker- und Grundwasser oder Schadstoffen (BBodSchG, LAGA)
  • fehlende Sicherung bestehender Gebäude, z.B. durch Unterfangung


Pflicht zur Baugrunderkundung

Eine Pflicht zur Baugrunderkundung besteht nach:

  • den Landesbauordnungen
  • der Verdingungsordnung für Bauleistungen
  • Bundesbodenschutz-Gesetz
  • den von den Ländern baurechtlich eingeführten Normen, in der exakte Anforderungen an den Untersuchungsaufwand gestellt werden


Baugrund – Untersuchung

Angaben zur Beschaffenheit und zum Aufbau des Untergrundes sind zu erhalten durch:

  • Auswertung topographischer und Sondierungen geowissenschaftlicher Karten und Fachliteratur (Ramm-, Flügel-, Drucksondierungen)
  • Baggerschürfe
  • Bohrungen (Kleinrammbohrungen, Kernbohrungen)
  • geophysikalische Erkundungen (Seismik, Geoelektrik, Georadar)

Mit Hilfe dieser Angaben wird ein Baugrundgutachten erstellt. Durch bodenmechanische Versuche im Feld und an ausgewählten Proben im Labor werden charakteristische Rechenwerte ermittelt, die zum Rechenmodell des Baugrundes führen, das Grundlage der Gründungsberatung ist.

Vorteile

Ein Baugrund- und Gründungsgutachten…

  • gibt dem Bauherrn Planungssicherheit
  • verhindert baugrundbedingte Baustillstände
  • ermöglicht eine sichere und wirtschaftliche Gründung – viele schadensfreie Gebäude sind unwirtschaftlich gegründet
  • erspart in der Regel mehr als es kostet


Quelle: BDG – Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e.V.: Flyer: „Baugrundgutachten sind immer die richtige Entscheidung – Informationen für Bauherren“.