Ax Rechtsanwälte

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Zuschlagskriterium Transportentfernung bei der Klärschlammentsorgung

Ein Zuschlagskriterium Transportentfernung bei der Klärschlammentsorgung ist sinnvoll und wie folgt möglich:

Formblatt Zuschlagskriterien

Die Angebote werden jeweils nach den Zuschlagskriterien

– Preis (Angebotspreis) zu 90% und

– Transportentfernung zu 10%

gewertet. Die Bewertungsmatrix wird nachfolgend beschrieben.

Der Zuschlag wird auf das Angebot mit den meisten Wertungspunkten erteilt.

Ermittlung der Leistungs- und Wertungspunkte

Preis

Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt auf der Grundlage des gesamten Angebotspreises (ohne Berücksichtigung einer möglichen Preisanpassung).

Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Leistungspunkte. Ein fiktives Angebot mit dem doppelten Angebotspreis und alle Angebote, die über diesem doppelten Angebotspreis liegen, erhalten 0 Leistungspunkte. Die übrigen Angebote erhalten einen über Interpolation ermittelten Punktwert (Leistungspunkte). Diese Leistungspunkte werden dann mit dem Faktor 90 multipliziert wird. Es ergeben sich dann die Wertungspunkte für das Wertungskriterium Preis.

Transportentfernung

Ein Angebot mit einer durchschnittlichen Wegstrecke von weniger als 50 km erhält 100 Leistungspunkte. Bei weiteren Transportentfernungen werden den Angeboten die Leistungspunkte entsprechend der nachfolgenden Tabelle zugerechnet.

Zur Ermittlung der durchschnittlichen Wegstrecke werden alle Transportentfernungen zu den Entsorgungsanlagen mit den jeweiligen Entsorgungsmengen multipliziert. Die so resultierenden Tonnenkilometer werden dann durch den gesamten Schlammanfall der Kläranlage geteilt.

Die Ermittlung der Transportentfernungen erfolgt mit dem Routenplaner „Reiseplanung“ (http://reiseplanung.de) mit den Einstellungen:

Verkehrsmittel. LKW, 40 t

Optimierung: wirtschaftlich

Meiden: Keine Auswahl

Referenzpunkte sind zum einen die Kläranlage … und zum anderen die Adressen der Entsorgungsanlagen.

Es gilt der Ort der endgültigen thermischen Entsorgung.

Beispiel

Im Beispielangebot sollen die insgesamt anfallenden 8.400 t Klärschlamm in zwei verschiedenen thermischen Entsorgungsanlagen (A, B) wie folgt entsorgt werden:

Die Tonnenkilometer (340.000 km) werden durch den Gesamtschlammanfall (8.400 t) geteilt, woraus sich in diesem Beispiel eine durchschnittliche Wegstrecke von 40,48 km ergibt.

Hinweis 1:

Sollte der Klärschlamm vor der endgültigen thermischen Entsorgung z.B. ganz oder teilweise getrocknet werden, ist dies in der Tabelle so einzutragen, dass zum einen die zur Trocknungsanlage verbrachte Menge mit den Transportentfernungen eingetragen und multipliziert wird.

Wenn der Klärschlamm dann in getrockneter Form zur endgültigen thermischen Entsorgung verbracht wird, sind auch diese (verringerten) Mengen einzutragen und mit den Transportentfernungen (von der Trocknungsanlage zur thermischen Entsorgung) zu multiplizieren. (Eine durch die Trocknung verringerte Menge ist durch die Angabe des erhöhten Trockensubstanzgehaltes des Trockengutes zu belegen).

Schließlich müssen sämtliche Tonnenkilometer durch den Gesamtschlammanfall von 8.400 t geteilt werden. Hieraus ergibt sich dann die durchschnittliche Wegstrecke.

Hinweis 2:

Die Aufteilung der Klärschlammmengen muss berücksichtigen, dass die zu beschickenden Verbrennungsanlagen in außerplanmäßigen Stillstandszeiten oder
geplanten Revisionszeiten keinen Klärschlamm entsorgen können. Siehe auch Punkt B 2 in der „Liste erforderlicher Nachweise“.

Wichtig:

Der Bieter muss die Tabelle

– Vorgesehene thermische Entsorgungsanlagen und Transportentfernungen zur Ermittlung der durchschnittlichen Wegstrecke“ ausfüllen und unbedingt mit dem Angebot einreichen. Diese Angaben sind wertungsrelevant! Diese Tabelle ist dem Leistungsverzeichnis/Preisblatt angehängt.