Ax Rechtsanwälte

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Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte angepasst.

Am 1. Januar 2022 ist es wieder so weit. Durch eine entsprechende EU-Verordnung werden die Schwellenwerte im Gegensatz zu der letzten Anpassung diesmal leicht erhöht. Der nachstehenden Übersicht können Sie die Schwellenwertanpassungen entnehmen:

 seit 1. Januar 2020ab 1. Januar 2022
BauaufträgeEUR 5.350.000EUR 5.382.000
Liefer- und DienstleistungsaufträgeEUR 214.000EUR 215.000
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(bei oberen und obersten Bundesbehörden)
EUR 139.000EUR 140.000
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(bei Sektorenauftraggebern und im Bereich Verteidigung und Sicherheit)
EUR 428.000EUR 431.000
KonzessionenEUR 5.350.000EUR 5.382.000

Für soziale und andere besondere Dienstleistungen werden die Schwellenwerte nach unseren Informationen nicht angepasst.

Die vorstehenden Schwellenwerte beziehen sich jeweils auf die geschätzten Auftragswerte ohne Umsatzsteuer.