Ax Rechtsanwälte

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AxProjects: Kommunen stellen ihre Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sicher: Rahmenvereinbarung über die Wartung und Instandsetzung an Baumaschinen, Fahrzeugen sowie Anbaugeräten und Winterdiensttechnik

Mit einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, Maßnahmen zur Havariebeseitigung sowie Prüfungen bzw. Untersuchungen an Baumaschinen, Fahrzeugen sowie Anbaugeräten und der Winterdiensttechnik können Kommunen die Einsatzbereitschaft ihres Fuhrparkes sicherstellen. Die Rahmenvereinbarung gilt für 2 Jahre und beinhaltet eine Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr.

Durchgeführt wird ein Offenes Verfahren nach VgV bzw eine Öffentliche Ausschreibung nach UVgO.

Voraussetzung für die Wertung ist, dass alle im Rahmen der Leistungsbeschreibung gestellten Anforderungen bzw. Bedingungen erfüllt sind und ein wertungsfähiges Angebot vorliegt.

Die Erteilung des Zuschlages erfolgt jeweils auf den Bieter, der das wirtschaftlichste wertungsfähige Angebot abgegeben hat.

 

Die Gewichtung der Zuschlagskriterien in der Bewertungsmatrix erfolgt nach dem folgenden Schema:

1. Arbeitskosten pro Stunde (60 min) (60%)

(Durchschnittswert der Einzelkriterien)

2. Ersatzteilabschlag bezogen auf Ersatzteilpreise (10%)

(Durchschnittswert aller Hersteller und Einzelkriterien)

3. Kosten für Schmier- und Betriebsstoffe (10%)

(Durchschnittswert aller Hersteller und Einzelkriterien)

4. Kosten für Prüfungen und Untersuchungen (10%)

(Durchschnittswert der Einzelkriterien)

5. Kosten für Hol- und Bringservice per Achse (10%)  

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