Ax Rechtsanwälte

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AxProjects: Versorgungssicherheit organisieren (1)

Wir beschaffen für unsere Öffentliche Auftraggeber – Kunden nach wie vor Erdgas

Beschafft wird bspw die Lieferung von Erdgas in den nächsten beiden Lieferjahren 2024 und 2025 mit Verlängerungsoption für die Abnahmestellen des Kunden.

Basis ist der jährliche Erdgasbedarf aller Abnahmestellen.

Die vertraglichen Energiepreise für die Lieferjahre werden in Anlehnung an die EEX-Handelspreise ermittelt.

Die Berechnung erfolgt über die nachstehende Preisformel: EnergiepreisCal= K + THE Natural Gas Year FuturesCal ct/kWh.

Die Konstante K bildet sämtliche Kosten für Kundenbetreuung, Abrechnung, Margen etc. ab. Sie ist vom Bieter frei kalkuliert und im Rahmen der Angebotsabgabe in der Einheit ct/kWh auf dem Preisblatt anzugeben. Aus dem Produkt der Konstante K und der angegebenen Bestellmenge ist die Angebotssumme zu berechnen und ebenfalls in das Preisblatt einzutragen. Diese Angebotssumme stellt zu 100 % das Bewertungskriterium für die Wirtschaftlichkeit der Angebote dar. Die Fixierung der Energiepreise erfolgt für das Lieferjahr 2024 in 4 und für das Lieferjahr 2025 in 14 strukturgleichen, horizontalen Tranchen mit jeweils gleichem Anteil der Bestellmenge. Sofern der Auftraggeber die Option zur Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Lieferjahr nutzt, erfolgt die Fixierung des Energiepreises für das zusätzliche Lieferjahr 2026 in 6 strukturgleichen, horizontalen Tranchen mit jeweils gleichem Anteil der Bestellmenge. Die jeweiligen Beschaffungszeitpunkte für die einzelnen Tranchen sind gesondert fixiert.

Maßgebend für die Preisfixierung ist der THE-Settlementpreis in ct/kWh des betreffenden Handelstages.

Nach Wahl des Auftragnehmers besteht alternativ die Möglichkeit, einen um 13 Uhr des betreffenden Handelstages im OTC-Handel festgestellten THE-Handelspreis zur Preisfixierung zu nutzen. In diesem Fall weist der Auftragnehmer den relevanten Handelspreis zum Beispiel über einen Auszug aus dem Handelssystem oder einen Screenshot nach. Nach Eindeckung aller Tranchen wird der Durchschnittspreis der erzielten Handelspreise in die obige Preisformel eingesetzt und der Energiepreis für das jeweilige Lieferjahr berechnet. Der Energiepreis wird auf 3 Stellen nach dem Komma gerundet. Neben dem vereinbarten Energiepreis wird ein Spotmarktanteil für einen täglichen Mengenausgleich zwischen der vereinbarten Bestellmenge und der tatsächlichen Abnahme berechnet. Dazu wird die Bestellmenge je Abnahmestelle gemäß der Anzahl der Liefertage in gleich große Tagesmengen aufgeteilt und jeweils tagesaktuell dem tatsächlichen Verbrauch gegenübergestellt. Die Abrechnung der Differenzmengen zwischen den bestellten Tagesmengen und dem tatsächlichen Verbrauch erfolgt auf Grundlage der EGSI[1]Spotmarktpreise für die jeweiligen Tage (veröffentlicht auf www.powernext.com). Dabei wird der Spotmarktpreis bei einem Nachkauf von Mengen um die vereinbarte Preiskonstante K erhöht, bei einem Rückverkauf von Mengen um die vereinbarte Preiskonstante K gemindert. Energiepreis und Spotmarktanteil verstehen sich zzgl. – der Netzentgelte – der Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung – der Bilanzierungsumlage – der Konzessionsabgabe – der Konvertierungsumlage – der Gasspeicherumlage – der Kosten für Emissionszertifikate gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – der Energiesteuer auf Erdgas nach dem Energiesteuergesetz – sowie der auf den Gesamtbetrag zu entrichtenden Umsatzsteuer Alle genannten Preisbestandteile verstehen sich in der jeweils während des Lieferzeitraums geltenden Höhe.