Ax Rechtsanwälte

  • Uferstraße 16, 69151 Neckargemünd
  • +49 (0) 6223 868 86 13
  • mail@ax-rechtsanwaelte.de

AxRechtsanwälte helfen die Umwelt schonen: Innovative Ausschreibung der Lieferung von Elektro-Solobussen mit Höchstabnahmemenge und Elektro-Gelenkbussen mit Höchstabnahmemenge

vorgestellt von Thomas Ax

Gegenstand der Ausschreibung (Projektgegenstand) ist die Lieferung von Elektro-Solobussen mit Höchstabnahmemenge und Elektro-Gelenkbussen mit Höchstabnahmemenge. Der Projektgegenstand wird als Rahmenvereinbarung nebst gesonderter Finanzierungsabrede mit einem Partner ausgeschrieben. Ein weiterer Wettbewerb findet bei Abruf aus den einzelnen Rahmenvereinbarungen nicht mehr statt.

Die oben angegebene Anzahl stellt die Höchstabnahmemenge insgesamt dar. Eine Verpflichtung zum Leistungsabruf bzw. zur Vergabe von Einzelaufträgen an den Auftragnehmer besteht nicht. Die Bedingungen für die Ausführung der Rahmenvereinbarung sind in den Vergabeunterlagen festgelegt. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu erfüllen: Die Lebensdauer der Elektro-Solobusse und Elektro-Gelenkbusse beträgt mindestens 15 Jahre.

Jeder Elektro-Solobus und Elektro-Gelenkbus muss in der Lage sein, aufgrund des Zusammenspiels von Energiespeicher und Ladeinfrastruktur unter Beachtung der Rahmenbedingungen von SORT 2 im Regelbetrieb eine Reichweite von mindestens 250 km zu erreichen. Es muss sichergestellt sein, dass die Fahrzeuge (überwiegend nachts) auf dem Betriebshof geladen werden können. Die DC- Ladung muss konduktiv und intelligent gesteuert über eine CCS-Ladeschnittstelle realisiert werden. Die Ladeinfrastruktur wird fahrzeugherstellerunabhängig beschafft und ist nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Die weiteren Anforderungen an die Elektro-Solobusse und Elektro-Gelenkbusse sind in den Vergabeunterlagen definiert.

Wir erwarten ein umfassendes Gesamtangebot für Lieferung- und Finanzierungsleistungen. Die Finanzierungsleistungen umfassen die Zwischenfinanzierung und eine Endfinanzierung im Risiko des Auftragnehmers. Die Finanzierungsleistungen umfassen die bis zur Abnahme des einzelnen Fahrzeugs erforderliche Zwischenfinanzierung im Risiko des Auftragnehmers sowie die Endfinanzierung der verbleibenden Investitionskosten, die über die Zahlung des auf das einzelne Fahrzeug entfallende Förderung hinausgehen, über einen Zeitraum von 10 Jahren ab Abnahme des einzelnen Fahrzeugs (Anmerkung: Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom Verhältnis Angebotspreis zu Referenzpreis und „Förderdeckelpreis“ ab). Die Kosten der Finanzierung werden Bestandteil der Gesamtinvestitionskosten für das Vorhaben.

Näheres regeln die Vergabeunterlagen.