Ax Rechtsanwälte

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Bringen Sie mit uns PV-Anlagen auf Schulgebäude

vorgestellt von Thomas Ax

Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme ist die Errichtung von PV-Anlagen auf Schulgebäuden der Kundin (Bestandsobjekte). Es werden Generalunternehmerleistungen für die Schulgebäude vergeben. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet alle notwendigen Phasen von der Planung bis zur Übergabe an den Bauherrn, insbesondere:

– Planungs- und Sachverständigenleistungen;

– Baustelleneinrichtung, Baustellenversorgung und -entsorgung, Baustellensicherung, Arbeits- und Schutzgerüste;

– Lieferung, Montage und Inbetriebnahme PV-Module;

– Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Wechselrichter und Batteriespeicher;

– Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Sonstige Technische Ausstattung;

– Sonstige Bauleistungen;

– Wartungsleistungen für 2 Jahre, inkl. Betrieb webbasiertes Monitoringsystem.

Zweck der baulichen Anlagen ist die Sicherstellung der Energieversorgung mit mindestens 80 % Eigenverbrauchsanteil. Wichtig ist die Einhaltung des erforderlichen Zeitplans bis zur Inbetriebnahme der PV-Anlagen. Wichtig ist die Vermeidung von Schnittstellen, die insbesondere im Fall von Verzögerungen einzelner Vergabeverfahren den Gesamtfertigstellungtermin gefährden würden.

Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen erfolgt im Rahmen einer funktionalen Leistungsbeschreibung (Entwurf):

Allgemeine Baubeschreibung Die Kundin beabsichtigt den Neubau von PV-Anlagen auf Bestandsobjekten. Hierbei handelt es sich um nachfolgende Objekte: … Für jeden Standort ist eine Förderbare PV-Anlage mit mindestens 80% Eigenverbrauchsanteil mit Batteriespeicher zu errichten. Die Errichtung der PV-Anlagen dieser Ausschreibung erfolgt auf vorgegebenen Dachflächen, die bereits einer Sanierung unterzogen wurden. Der Bieter muss sich im Vorfeld durch Begehung der Objekte ein umfassendes Bild der Objekte machen (vgl. Angebotsbedingungen). Die Besichtigungszeit erfolgt nach Vereinbarung Montag – Freitag. Die Objekte sind bei den Besichtigungen umfassend in Augenschein zu nehmen, insbesondere die PV-Bestandsanlagen, die NSHVen und Transformatoren. Einige Objekte haben externe PV-Anlagen. Die bestehenden und externen Anlagen sind gemäß Vorgabe des jeweiligen Energieversorgungsunternehmen bei der Erstellung der Schalt-, Mess- und Regeltechnikpläne zu berücksichtigen. Alle PV-Anlagen sind gemäß den aktuell gültigen Normen zu errichten.

Allgemeine Vorbemerkungen Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet alle notwendigen Phasen von der Planung bis zur Übergabe an den Bauherrn. Dem Bieter werden nach Auftragserteilung vorhandene Bestandsunterlagen der jeweiligen Objekte zur Verfügung gestellt. Daraufhin sind eventuell fehlende Informationen in Eigenleistung durch z. B. Objektbegehungen, etc. zu ermitteln. Nach erfolgter Planung muss vom Bieter der statische Nachweis seiner geplanten Anlagen erbracht werden. Die Kosten für die statischen Berechnungen sind vom Auftragnehmer zu übernehmen. Die ggf. entstehende Kosten für einen Prüfstatiker werden vom Auftraggeber auf Nachweis übernommen. Die PV-Anlagen sind eigenständig nach Vorgabe der gültigen Normen zu planen und zu errichten. Dazu gehören auch alle notwendigen Absprachen, sowie die Erstellung der Anträge, etc. mit den Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Feuerwehren. Die Beantragung der PV-Anlagen erfolgt online über das jeweilige Internet-Portal des Energieversorgers. Hierzu hat der Bieter Schalt-, Mess- und Regeltechnikpläne nach den Vorgaben des EVU zu erstellen. Der genaue Arbeitsablauf mit Terminen für Planung und Bau ist dem Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen nach Beauftragung vorzulegen. Einschränkungen zur geplanten Bauzeit durch den laufenden Schulbetrieb sind hierbei mit dem Auftraggeber abzustimmen. Nach der Inbetriebnahme der einzelnen Anlagen erfolgt die gemeinsame Abnahme mit dem Bauherrn (förmliche Abnahme). Vorab sind die gesamten Revisionsunterlagen bestehend aus Plänen, Strangschemen, Verteilungsplänen, Datenblättern, Wartungspläne, Datenblätter etc. in Papierform (zweifach) und digital zu übergeben Notwendige Sachverständigenabnahmen sind vom Auftragnehmer vorzubereiten und sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. In den Beschreibungen der einzelnen Objekte werden die jeweiligen Mindestanforderungen der kWp-Leistungen abgefragt. Sollten sich die Mindestanforderungen aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht erreichen lassen, so sind Modulfelder höherer Leistungen zu wählen mit entsprechend niedrigerer Anzahl. Eine Erhöhung der kWp-Leistung im Rahmen der 80 % Eigenverbrauchs-Vorschrift, bleibt dem Bieter freigestellt, ändert jedoch nicht den Auftragswert.

Technische Vorbemerkungen Alle PV-Anlagen sind unter Berücksichtigung des Trennungsabstands zum Blitzschutz (Blitzschutzklasse 3) zu planen und zu errichten. Die Kosten für die Anpassung des äußeren Blitzschutzes sind mit einzubeziehen. Dazu gehören unter anderem das Erstellen von Blitzschutzbrücken über benötigte Kabelwege (Gitterrinnen), das Stellen zusätzlicher Fangstangen, etc. Die Blitzschutzmaßnahmen sind für die jeweiligen Gebäude in Planunterlagen zu dokumentieren und anhand eines Messprotokolls nachzuweisen. Für alle PV-Anlagen sind Wechselrichter mit GSM-Modulen zu planen, sodass eine Anbindung an das hauseigene EDV-Netz der Schulen nicht notwendig wird. Weiterhin müssen alle PV-Anlagen an ein vom AN zu wählendes webbasiertes Monitoringsystem angebunden werden, in der die zur Verfügung stehenden Daten der Wechselrichter (Leistungsangaben, Betrieb, Störungsmeldungen, Dokumentation, aktuelle Werte, etc.) vom AG abgerufen werden können. Im Eingangsbereich der jeweiligen Schulen ist ein Anzeigetableau zu planen und zu installieren, auf dem die momentane Erzeugungsleistung und die Gesamterzeugungsleistung angezeigt wird. Die Anbindung an das EDV-Netz und die Netzversorgung soll über vorhandene EDV-Anschlüsse und Stromkreise realisiert werden. Diese sind vom AN vor Ort zu ermitteln und eine Anbindung kann über die Installation von Brückenkabeln erfolgen. Eine jeweilige Mischverkabelung bis 50 m kann angenommen werden. Im Zuge der Planung muss mit den zuständigen Brandschutzbehörden Kontakt aufgenommen werden und die Position des Feuerwehrschalters zur Abschaltung der PV-Anlagen der jeweiligen Objekte abgeklärt werden.

Jede der zu errichtenden PV-Anlagen bekommt einen eigene Unterverteilung. Für alle PV-Anlagen >30kW ist ein Zentraler Netz und Anlagenschutz am NVP zu planen und zu errichten. Bestehende Anlagen sind darin zu integrieren. Für jede PV-Anlage ist ein eigener Zweirichtungszähler vorzusehen. Die Leistungsdaten der PV-Anlagen sind den einzelnen Objektbeschreibungen zu entnehmen. Die Unterkonstruktionen sind entsprechend den beschriebenen Dachtypen zu wählen. Der Querschnitt der Solarkabel wird im Zuge der Planung bestimmt. Im Mittel kann mit einem Solarkabel 6qmm kalkuliert werden. In Abstimmung mit dem Messstellenbetreiber kann in jedem Objekt zur Aufnahme der Zählereinrichtung und Leistungskabel eine UV-PV mit den maximalen Maßen 1850x800x350mm kalkuliert werden. An sämtlichen Gebäudeeintritten der Kabel müssen entsprechende Überspannungs- und Blitzschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Unterkonstruktionen und Wechselrichter sind in den Potentialausgleich des Gebäudes zu integrieren. Die Angaben der Zuleitungen beschreiben den Kabeltyp mit maximalem Querschnitt für die Gesamtleistung der PV-Anlage bei einem Wechselrichter. Dem Bieter ist eine andere Aufteilung freigestellt. Zu Beginn der Planungsphase muss mit dem Messstellenbetreiber das Messkonzept der jeweiligen Objekte unter Berücksichtigung der Bestandsanlagen abgestimmt werden. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und dem Bauherrn zu übermitteln. Vom Auftragnehmer ist für jedes Objekt eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und dem Bauherrn zu übermitteln; alle geltenden UVV-Regeln sind zu beachten. Für jedes Dach ist die Stellung einer Absturzsicherung (Flachdach), bzw. eines Gerüstes mit Fangsicherung (Satteldach) zu planen und für die Dauer der Arbeiten auf den Dächern vorzuhalten. Die Abmessungen der Arbeitssicherungsmaßnahmen sind in den einzelnen Titeln in umlaufender Breite x Höhe aufgeführt. Die Gegebenheiten zur Gerüststellung sind vom AN bei den jeweiligen Besichtigungen zu prüfen. Schulische Verkehrswege müssen gegen herabfallende Werkzeuge, Materialien, etc. geschützt werden. Hilfsmittel zur Materialanlieferung, wie Steiger, Kran, etc. sind einzukalkulieren und die Möglichkeit zur Nutzung ist bei der Besichtigung zu prüfen und mit dem Projektleiter des ERK zu besprechen. Notwendige Baustelleneinrichtungen zur Lagerhaltung, sowie die Nutzung von Sanitärräumen können mit dem Projektleiter im Vorfeld besprochen werden. Möchte der AN eine eigene Baustelleneinrichtung stellen, muss hierzu eine Abstimmung mit dem AG erfolgen.