Ax Rechtsanwälte

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Neu im Programm: Inhouse-Schulung: Nationale Bauvergabe

Schulungsleiter

RA Dr. Thomas Ax

Ax berät sowohl Auftraggeber als auch Bieterunternehmen. Ax begleitet seine Mandanten in sämtlichen Phasen des Vergabeverfahrens und vertritt deren Interessen regelmäßig vor den Vergabekammern des Bundes und der Länder und den Vergabesenaten. 

Teilnehmerkreis


Mitarbeiter von Vergabestellen, Bedarfsträger öffentlicher Auftraggeber, die mit der Ausschreibung von Bauleistungen befasst sind, Mitarbeiter von Architektur- und Ingenieurbüros.

Ziel der Schulung

Immer mehr Bauvergaben enden ohne Zuschlagserteilung. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Oft liegt es an fehlerhaften Kostenschätzungen, die eine Aufhebung des Vergabeverfahrens erforderlich machen. Vergabeunterlagen enthalten Fehler, die einer Zuschlagsentscheidung im Wege stehen. Dies gilt erst recht in Fällen, in denen die ausgeschriebenen Baumaßnahmen mit Fördermitteln finanziert werden. Andererseits dürfen von Seiten der Vergabestelle keine unnötigen Hürden aufgebaut werden, die Unternehmen davon abhalten, sich an Bauvergaben zu beteiligen. Anhand von Praxisbeispielen wird im Rahmen der Schulung gezeigt, wie der scheinbare Widerspruch zwischen Vergabe- und Zuwendungsrecht auf der einen und Baupraxis auf der anderen Seite gelöst werden kann. Maßstab sollen dabei Verständlichkeit und Praxisnähe sein.

Themen


1. Das Bauvergaberecht – eine kurze Einführung

  • VOB/A im Kontext der Vergabevorschriften
  • Unterschied zwischen nationalen und EU-weiten Bauvergaben
  • Zuwendungsrecht und Binnenmarktrelevanz


2. Auftragswertschätzung in Zeiten guter Baukonjunktur

  • Auftragswertschätzung – Theorie und Wirklichkeit
  • Schadensersatz – ein unterschätztes Risiko?


3. Vergabevorbereitung – das Fundament einer Ausschreibung

  • Bedarfsermittlung oder die Frage nach dem Ziel
  • Markterkundung – geht das und warum?


4. Was eine gute Vergabeunterlage ausmacht

  • Nachweise – so viel wie nötig, so wenig wie möglich
  • Standardisierung statt Individualisierung!
  • Keine offenen Fragen oder die Bedeutung klarer Handlungsanweisungen
  • Elektronisch oder Schriftform?


5. Von der Prüfung und Wertung

  • Richtigkeit und Vollständigkeitsprüfung
  • Nachfordern von Unterlagen (Umgang mit fehlerhaften Nachweisen und fehlenden Produktbezeichnungen)
  • Vier Stufen der Angebotswertung (Formale Prüfung, Eignungsprüfung, Preisprüfung, Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots)


6. Wer schreibt, der bleibt – Vergabevermerk und Vergabeakte

  • Inhalt und Umfang
  • Beweisfunktion
  • Rückzahlung von Fördermitteln bei unzureichender Dokumentation Interesse?


Anfragen bitte an

Ax Akademie für Vergaberecht und Vertragsrecht
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RA Dr. Thomas Ax

verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung im privaten Baurecht. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Ax öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Forschungs- und Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhausbau sowie kommunale Gebäude sowie das Sanieren von Bestandsgebäuden. Eine Hauptaufgabe liegt in der Projektsteuerung, Projektentwicklung und Bauleitung von Bauvorhaben. Durch die Erfahrung aus über 25 Jahren Baustellentätigkeit und Projektbetreuung besitzt Ax ein fundiertes Wissen über alle Vorgänge in der Abwicklung von Bauvorhaben. Ax berät auch zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Ax ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt.