Ax Rechtsanwälte

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Neu im Programm: Inhouseschulung zur Vermeidung von Fehlern bei der Abwicklung von VOB-Verträgen

Schulungsleiter

RA Dr. Thomas Ax

Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauunternehmer, kaufmännisches Personal auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite.

Ziel der Intensivschulung

Die VOB/B bleibt unverändert! Dies haben die Fachexperten der öffentlichen Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen sowie der Bauwirtschaftsverbände mehrheitlich beschlossen. Das am 01.01.2018 in Kraft getretene Bauvertragsrecht im BGB soll zunächst keine Änderungen bei der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) nach sich ziehen. Die VOB/B gilt als insgesamt ausgewogenes Vertragswerk und ist seit über 90 Jahren der Musterbauvertrag für die öffentliche Hand. Der öffentliche Auftraggeber schreibt seine Verträge weiterhin auf Basis der VOB/B aus. Die VOB/B ist also weiterhin aktuell. Sie enthält jedoch zahlreiche in der Baupraxis oft übersehene Tücken und Fallstricke. Hinzu kommen zahlreiche richtungsändernde Urteile des BGH, die der bisherigen Praxis ein Ende setzen. Sei es hinsichtlich der Mängelrechte vor der Abnahme, der Kalkulation von Nachträgen oder den Anforderungen an die Darstellung von Bauzeitenansprüchen. Ziel der Intensivschulung ist es, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur VOB/B (z.B. Berechnen der Nachträge nach den tatsächlich erforderlichen Kosten, Unwirksamkeit § 4 Abs. 7 VOB/B), praktische und rechtssichere Lösungen bei der Abwicklung eines Bauvorhabens darzustellen.

Themen

1. Vertraglicher Leistungsumfang

  • Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss
  • Umfang der geschuldeten Leistung
  • Auslegungskriterien
  • AGB-Prüfung
  • Wirkung von Rangklauseln
  • Detaillierte und funktionale Leistungsbeschreibung


2. Bedenken- und Hinweispflichten

  • Zeitpunkt der Prüfung
  • Umfang der Prüfung
  • Folgen bei fehlender Anmeldung von Bedenken


3. Nachträge

  • Nachträge bei Einheits- und Pauschalverträgen
  • Anordnungsrecht
  • Änderungs- und Zusatzleistungen
  • Probleme der „Architektenvollmacht“
  • Vergütung auftragslos erbrachter Leistungen
  • Vergütung von Stundenlohnarbeiten
  • Taktik


4. Behinderungen des Bauablaufs

  • Begriff der Behinderung
  • Ansprüche des Auftraggebers und Auftragnehmers
  • Ordnungsgemäße Behinderungsanzeige und -abmeldung
  • Erforderlicher Umfang der Dokumentation
  • Anforderungen an die Darlegung von Schadensersatz und Entschädigung


5. Vertragsstrafe

  • Wirksamkeit der Vertragsstrafenregelung
  • Vorbehaltserfordernis
  • Einwendungen des Auftragnehmers


6. Abnahme

  • Voraussetzungen und Abnahmeformen
  • Rechtswirkungen
  • Typische Probleme bei der Abnahme


7. Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen

  • Begriff des Mangels
  • Bedenken- und Hinweispflicht
  • Formalien
  • Ersatzvornahme vor Abnahme
  • Mitverschulden des Auftraggebers
  • Vorteilsausgleich und Sowieso-Kosten
  • Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung
  • Neu 2018: Ersatz der Beseitigungskosten vom Lieferanten nach § 439 BGB
  • Vorsicht Falle: § 377 HGB


8. Kündigung

  • Kündigungsgründe
  • Teilkündigung
  • Rechtsfolgen einer „freien“ Kündigung


9. Abrechnung und Zahlung

  • Aufmaß
  • Abschlags- und Schlussrechnung


10. Sicherheiten

  • Wirksamkeit der Sicherungsabrede
  • Tipps für die Vertragsgestaltung


Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin zu Ablauf, Konditionen und Terminen mit der AxAkademie!

RA Dr. Thomas Ax

verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung im privaten Baurecht. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Ax öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Forschungs- und Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhausbau sowie kommunale Gebäude sowie das Sanieren von Bestandsgebäuden. Eine Hauptaufgabe liegt in der Projektsteuerung, Projektentwicklung und Bauleitung von Bauvorhaben. Durch die Erfahrung aus über 25 Jahren Baustellentätigkeit und Projektbetreuung besitzt Ax ein fundiertes Wissen über alle Vorgänge in der Abwicklung von Bauvorhaben. Ax berät auch zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Ax ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt.