Ax Rechtsanwälte

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Schwerpunktheft 8 zum Thema Kanalbau

Sehr geehrte Damen und Herren,

freuen Sie sich auf unser Schwerpunktheft 8 zum Thema Kanalbau. Der Kanalbau ist ein Teilbereich des Tiefbaus und beschäftigt sich im Fokus mit der Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen im öffentlichen und privaten Bereich. Für die Bauausführung unterscheiden wir zwischen Oberflächenentwässerung (offene Kanäle) und erdbedeckten Leitungen oder Kanälen. Der Kanalbau grenzt sich dabei vom Erdbau, dem Rohrleitungsbau und dem Tunnelbau ab. Unter Kanalbau wird im Allgemeinen der Bau von geschlossenen, unterirdisch verlegten Entwässerungsrohrleitungen für die Schmutz- und Regenwasserableitung verstanden. Besondere Tiefen, enge Bebauung und fragile Ökosysteme erfordern dabei technisches Knowhow und Fingerspitzengefühl von den Fachleuten.

In der Bevölkerung werden die Rolle und die Wichtigkeit des Kanalbaus für das Wohl der Allgemeinheit meist unterschätzt. Bereits 1985 wurde vom damals zuständigen Bundesministerium des Innern deutlich gemacht, dass der dauerhaften Dichtheit von Kanälen und Leitungen bei der Abwasserableitung erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden müsse. Die Reinhaltung von Boden und Grundwasser wäre nach Möglichkeit sowohl mit technischen und organisatorischen Maßnahmen als auch durch verbesserte Rechtsgrundlagen für den Vollzug zukünftig zu gewährleisten.

Auch die DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. hat dieses Projekt erkannt und weitere Maßnahmen ergriffen. Eine Umfrage der DWA bei Städten und Gemeinden hat die Tragweite des Problems der undichten Kanäle deutlich gemacht. Das bedeutet eine nicht bezifferbare Verunreinigung von Grundwasser und Boden durch die Schadstoffe aus versickern dem Abwasser. Noch problematischer ist die Exfiltration von gefährlichen Stoffen in Industriegebieten. Andererseits werden durch undichte Kanäle große Mengen von Grundwasser als Fremdwasser unnötigerweise der Kläranlage zugeführt.

Es liegt also im Interesse aller, ein gleichbleibend hohes Niveau des Kanalbaus zu gewährleisten. Aus diesem Grund wurde beispielweise die RAL-Gütesicherung nach RAL-GZ 961 „Kanalbau“ eingeführt, um eine bessere Überwachung der Unternehmen und eine Qualitätssteigerung zu erreichen. Die rechtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Kanalbau sind vielfältig. Hier bieten wir mit Fachbeiträgen die entsprechende Orientierungshilfe und einen aktuellen Überblick.

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