Ax Rechtsanwälte

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Sicherstellung der Sanierung, des bedarfsgerechten Ausbaus und des Betriebs kommunaler Gebäude

von Thomas Ax

Wir müssen runter von hohen Investitions- und Instandhaltungs- sowie Bewirtschaftungskosten bei kommunalen Gebäuden. Zugleich müssen Qualitäts- und Terminvorgaben im Lebenszyklus eingehalten werden. Das geht nur mit einer ganzheitlichen Herangehensweise. Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau. Daraus resultiert eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten. Aus der Zusammenfassung von Bau und Bewirtschaftung resultiert eine nachhaltige und ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten mit dem Ziel der wirtschaftlichen und CO²-sparenden Umsetzung.

Zur Verstetigung der Kernaufgaben des Baus und der Instandhaltung der kommunalen Gebäude wird eine Rahmenvereinbarung beauftragt. Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über die Ausführung von Ingenieurleistungen nach §§ 49 HOAI (Tragwerksplanung), der Prüfung der Tragwerksplanung, der Energieeffizienzberatung, sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz, der Bauakustik, der Raumakustik sowie der Qualitätssicherung der Tragwerksplanung für Neubau, Rückbau, Umbau und Sanierung diverser kommunaler Immobilien.

Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt als Grundleistung 2 Jahre ab Vertragsschluss, mit zweimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Sofern die Verlängerung erfolgen soll, erfolgt diese auf schriftliche Mitteilung durch die AG an die AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit innerhalb derer Planungsleistungen abgerufen werden können entspricht den o.g. Laufzeiten.