Ax Rechtsanwälte

  • Uferstraße 16, 69151 Neckargemünd
  • +49 (0) 6223 868 86 13
  • mail@ax-rechtsanwaelte.de

Vertragsprüfung im Vergabeverfahren 2023

Erscheinungsdatum 15.04.2023 im AxVerlag - Vorbestellungen ab sofort möglich

Handbuch von Thomas Ax
805 Seiten – 249,90 Euro netto

Zum Inhalt:

Vertragsprüfung im Vergabeverfahren

Ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen der Vergabe- und Vertragspraxis werden typische vertrags- und vergaberechtliche Konstellationen dargestellt und unter Berücksichtigung der aktuellen Spruchpraxis der Nachprüfungseinrichtungen gelöst. Beschrieben werden Rahmenbedingungen für eine ökonomischere und qualitativ verbesserte Ausschreibungsvorbereitung sowie Vertragsgestaltung. Dargestellt werden praktische Handlungsempfehlungen rund um die Vertragsgestaltung, die Vertragsdurchführung und zum Ausschreibungsprozess.

Präzise und klar verständliche Regelungen, interessengerechte und dennoch ausgewogene Verträge sind gefragt.

Mit der Ermittlung der Bedarfe stellt sich regelmäßig die Frage nach einer sinnvollen Strukturierung und Beschreibung der zu beschaffenden Leistungen.

Auch wenn entsprechende marktsichtende und marktbeobachtende Tätigkeiten durchgeführt wurden, so sind die jeweiligen Bedarfe entsprechenden Leistungsgegenständen zuzuordnen und mittels einer Vertragstypologie einzuordnen. Hintergrund hierbei ist es, Klarheit über die Leistungsgegenstände zu erhalten, begleitende Leistungen zu identifizieren und insbesondere die Grundlagen für eine mögliche Losbildung zu schaffen.

Wesentlich für die Leistungssicherung ist zudem die richtige vertragsrechtliche Absicherung der anschließend beauftragten Leistungen. Grundsätzlich kann bei den Leistungsgegenständen oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte zwischen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterschieden werden.

Vorhandene Bedarfe müssen nach der Bedarfsstrukturierung – zur Vorbereitung der Auswahl eines oder mehrerer Verträge – vertragstypologisch eingeordnet werden. Zu den gebräuchlichsten Vertragsarten gehören Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag.

Die einzelnen Vertragstypen werden definiert und die Umsetzung in einem sachgerechten Vergabeverfahren beschrieben:

Lieferaufträge, also Verträge nach § 103 Abs. 2 GWB, die sich mit der Beschaffung von Waren wie Kauf, Ratenkauf oder Leasing sowie mit Mietverhältnissen und Pachtverhältnissen mit und ohne Kaufoption befassen. In den Verträgen können auch Nebenleistungen geregelt sein. Lieferaufträge haben Waren im Sinne körperlicher Gegenstände mit Geldwert zum Inhalt. Der Begriff Lieferauftrag umfasst auch nichtkörperliche Gegenstände wie Strom oder Gas. Immobilien fallen jedoch nicht unter den Warenbegriff und sind darum auch nicht Gegenstand eines Lieferauftrags.

Bauaufträge, also Verträge, die entweder nur die Ausführung oder zusätzlich auch die Planung von Bauleistungen und Bauwerken umfassen. Bauleistungen sind dabei im Sinne von § 103 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu verstehen. Bei den Bauwerken beschränken sich Bauaufträge auf Bauwerke für öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber, die Tief- oder Hochbauarbeiten zugeordnet werden können und eine wirtschaftliche oder technische Funktion haben sollen. Ein Vertrag ist nach § 103 Abs. 3 GWB ebenfalls als Bauauftrag einzuordnen, wenn ein Dritter eine der geforderten Bauleistungen erbringt.

Dienstleistungsaufträge, also Verträge, bei denen Leistungen erbracht werden, die weder zu Lieferaufträgen noch zu Bauaufträgen passen. Zu Dienstleistungsaufträgen gehören beispielsweise Gebäudeservice oder Reinigungsarbeiten. Wenn ein öffentlicher Auftrag sowohl eine Warenlieferung als auch eine Beschaffung von Dienstleistungen beinhaltet, ist dies ein Sonderfall, bei dem der höhere Wert der Leistung über die Auftragsart entscheidet. Wenn beispielsweise die Implementierung einer Software einen höheren Wert aufweist als deren Beschaffung, so wird die Vergabe als Dienstleistungsauftrag eingestuft.

Rahmenvereinbarungen als öffentliche Aufträge, die der Auftraggeber an andere Unternehmer vergeben kann, um Bedingungen für Einzelverträge zu definieren, die in einem bestimmten Zeitraum vergeben werden können.

Wettbewerbe nach § 103 Abs. 6 GWB also Auslobungsverfahren, die dem öffentlichen Auftraggeber oder der öffentlichen Auftraggeberin einen Plan oder eine Planung verschaffen sollen, deren Auswahl nach vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht vorgenommen wird: Städtebau, Stadtplanung, Stadtentwicklung; Landschaftsplanung und Freiraumplanung; Planung von Gebäuden und Innenräumen; Planung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen; technische Fachplanungen; Kunst und Design.

Vorgestellt werden Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung sowohl für spezialisierte Einzelbeschaffungen, für komplexe Individualverträge (wie z. B. Verkehrsverträge, Konzessionsverträge, Projektsteuerungsverträge, Generalplanerverträge) als auch in Form von standardisierten Vertragsmustern für eine Vielzahl von Liefer- oder Dienstleistungen, aber auch Bauleistungen.

Gezeigt wird, wie im Rahmen von Vergabeverfahren die erforderlichen Verträge als wichtiger Bestandteil der Vergabeunterlagen interessengerecht und sicher gestaltet werden können.

Betrachtet werden ganz unterschiedliche Vertragstypen (zum Beispiel Betriebsvertrag, Leasingvertrag) sowie gemischte Vertragstypen (zum Beispiel Servicevertrag mit Elementen eines Kaufs, einer Dienstleistung sowie einer Werkleistung). Anhand verschiedener Praxisfälle wird ein Problembewusstsein für typische vergaberechtliche Fallstricke geschaffen und somit eine ökonomischere und qualitativ verbesserte Ausschreibungsvorbereitung erreicht.

Behandelt werden:

– Allgemeines Vertragsrecht (Zustandekommen, sinnvoller Vertragsaufbau, Grundsätze der Vertragsgestaltung, Rechts- und Regelungsfallen, Haftungsbegrenzung/ -ausschluss etc.)

– Abgrenzung verschiedener Vertragstypen (Einzel-/ Rahmenverträge; Kauf-/ Werk-/ Dienstleistungsverträge)

– Einkauf/ Beschaffung (Einkaufsbedingungen, Typische Fallstricke in Verträgen, Lieferantenhaftung, Schadenersatz, Vertragsstrafen etc.)

uvm.