Ax Rechtsanwälte

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Von der Redaktion - Heft 4/24 - Neueinsteiger herzlich willkommen!

Der Staat kauft ein! Er lässt Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Schulen sowie Straßen und Brücken bauen und sanieren. Er beschafft Fahrzeuge, IT, Büromaterialien und Medizinprodukte. Darüber hinaus kauft er Planungs- und Beratungsleistungen sowie Reinigungs- und Bewachungsdienstleistungen und vieles mehr ein. Das öffentliche Beschaffungswesen ist ein Milliardenmarkt, der seit jeher besonderen Regelungen unterliegt. Die beim Einkauf von Leistungen zu beachtenden Bestimmungen, die dem Wettbewerb, der Gleichbehandlung und der Transparenz dienen, stellen das Vergaberecht dar. Dessen komplexe Regelungen müssen beachtet werden, wenn Aufträge rechtssicher vergeben werden sollen. Hier gilt es, viele Einzelaspekte richtig zu behandeln und Stolpersteine frühzeitig zu erkennen, um das Beschaffungsvorhaben erfolgreich durchzuführen. Das Ziel unserer VergabePrax besteht darin, Neueinsteigern fundiert und praxisbezogen die Grundlagen des Vergaberechts zu vermitteln. Die VergabePrax behandelt typische Problemstellungen und deren Lösungen. Zudem werden ausgewählte und aktuelle Einzelthemen sowohl bei europaweiten als auch nationalen Vergabeverfahren beleuchtet. Die VergabePrax wendet sich an den vergaberechtlichen Praktiker. Die VergabePrax wendet sich gezielt an Neueinsteiger ohne spezielles Vorwissen. Sie eignet sich aber auch für Leser mit ersten vergaberechtlichen Erfahrungen, die ihr Wissen ordnen und vervollständigen wollen und natürlich ist sie auch für „alte Hasen“ sehr interessant.  Viel Freude und Erkenntnisgewinn beim Lesen. Herzliche Grüße!

Ihr Herausgeber
Thomas Ax