Ax Rechtsanwälte

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Zeitgemäßen, transparenten und partizipativen Transformationsprozess für Ihre Innenstadt gestalten mit einem City-/Zentrenmanagement

Zeitgemäßen, transparenten und partizipativen Transformationsprozess für Ihre Innenstadt gestalten mit einem City-/Zentrenmanagement

von Thomas Ax

Viele kleine und mittelständische Städte Deutschlands befinden sich in einem zunehmenden Prozess der Verödung. Zum einen ist es der demografische Wandel, zum anderen der verstärkte Online-Handel auf großen Plattformen, der zu schaffen macht. Was folgt, ist eine leere Innenstadt, die scheinbar nicht attraktiv genug ist für Besucher und Kunden.

Innenstadt hat mit Leerständen zu kämpfen
Die Innenstadt hat stetig mit immer wiederkehrenden und längerfristigen Leerständen zu kämpfen. Die Erfahrungen mit Corona und die hohe Betroffenheit des Einzelhandels, der Gastronomie, der unterschiedlichen Dienstleistungsbranchen usw. führen dazu, dass es sich immer schwieriger gestaltet, Betriebe in der Innenstadt anzusiedeln. Dies führt dazu, dass Leerstände ungenutzt bleiben und weitere hinzukommen.

Mix aus ganzheitlichen Konzeptionen – sichtbaren ad-hoc Maßnahmen, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit sowie investive Maßnahmen
Durch einen ausgewogenen Mix aus ganzheitlichen Konzeptionen – sichtbaren ad-hoc Maßnahmen, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit sowie investive Maßnahmen – kann es gelingen, einen zeitgemäßen, transparenten und partizipativen Transformationsprozess auch für Ihre Innenstadt einzuleiten.

Neue Nutzungsformen gewinnen
Dabei gilt es, dem sich abzeichnenden Trend der Verödung entgegenzuwirken, neue Nutzungsformen zu gewinnen, Nutzungsvielfalt zu bewirken, Neugründern aber auch vorhandenen Betrieben in einem City-/Zentrenmanagement, Unterstützung und Beratung anzubieten sowie Perspektiven aufzuzeigen.

Nutzungsvielfalt bewirken
Der Innenstadt wird auf Basis ihres bereits gegebenen Potentials ein neues Erscheinungsbild und Image verliehen, das zukünftig mehr Menschen einen Anreiz gibt, ihr einen Besuch abzustatten.

Neues Erscheinungsbild und Image
In Zeiten rasanter Veränderungen des Kunden- und Kaufverhaltens, der Freizeitgestaltung der Gesellschaft und den Möglichkeiten der Digitalisierung ist es wichtig, dass sich Maßnahmen an den aktuellen Bedürfnissen orientieren und zeitnah umgesetzt werden.

Leerstände in der Innenstadt reduzieren
Das gelingt nur, wenn ein Prozess in Gang gesetzt und kurzfristig umgesetzt wird, der alle maßgeblichen Akteure beteiligt und die unterschiedlichen Ansprüche in einem City-/Zentrenmanagement bündelt sowie Maßnahmen von hier aus leitet, damit das Gesamtgefüge der Innenstadt als Ort der Begegnung und des kulturellen Lebens erhalten bleibt mit den Zielen

Innenstadt als Ort der Begegnung und des kulturellen Lebens
– die Leerstände in der Innenstadt zu reduzieren,
– ein aktives Ansiedlungsmanagement aufzusetzen und Neuansiedlungen zu begleiten,

Akteure der Innenstadt zusammenführen
– die Akteure der Innenstadt zusammenzuführen,
– Beratungsangebote zu entwickeln und anzubieten,

Beratungsangebote entwickeln und anbieten
– Aktionen für eine lebendige Innenstadt planen und durchzuführen. Der Transformationsprozess ist aktiv zu gestalten und zu begleiten, dies in enger Zusammenarbeit mit den städtischen Akteuren. Die Innenstadt ist ganzheitlich und multifunktional weiterzuentwickeln.

Hier ist es sinnvoll, ein City-/Zentrenmanagement aufzubauen – als zentrale Schaltstelle für alle Akteure der Innenstadt und Bürger.

Wesentliche Aufgaben des Citymanagements / Zentrenmanagements
Zentrale Aufgabe ist es, sich gezielt um Belange der Bürger, Einzelhändler, Gastronomen, Eigentümer und Unternehmer sowie von Akteuren der Kultur- und Freizeitbranche im Hinblick auf den Erhalt und die Weiterentwicklung der Innenstadt zu kümmern.

Folgende konkrete Maßnahmen sollen durchgeführt werden:

Aufbau einer digitalen Leerstandsbörse und ein effektives Ansiedlungsmanagement
Die Dienstleistung umfasst das komplette Projektmanagement – das Erfassen und Einpflegen der Leerstände, Kontakt mit Eigentümern, gezielte und effektive Vermarktung von Leerständen. Besonders in der Innenstadt fallen ungenutzte Ladenlokale und die darüber liegenden häufig leerstehenden Wohnungen ins Auge.

Leerstandsquote in der Innenstadt deutlich senken
Infolge der Corona-Krise wird sich die Situation noch verschärfen – insbesondere im Einzelhandel ist mit einer deutlichen Zunahme an Leerständen zu rechnen. Diese Leerstände müssen aktiv erfasst und digital vermarktet werden. Die Innenstadt hat unter der Corona-Pandemie gelitten.

Effektives Ansiedlungsmanagement aufbauen
Aktuell stehen Ladenlokale leer – Flächen unterschiedlicher Größe. Ziel ist es, die Leerstandsquote in der Innenstadt deutlich zu senken und ein effektives Ansiedlungsmanagement aufzubauen.

Netzwerk Innenstadt

Information über neue Projekte, Förderprogramme, Entwicklungen, neue Ansiedlungen
Ziel ist es, ein Netzwerk für die Innenstadt aufzubauen, das künftig in alle Maßnahmen und Projekte der Innenstadt angemessen einbezogen wird. Regelmäßige Sitzungen und Informationsveranstaltungen sind dazu erforderlich – Information über neue Projekte, Förderprogramme, Entwicklungen, neue Ansiedlungen etc. Einladung zu einem Runden Tisch zum Start. Teilnehmer: Vertreter aus Handel, Gastronomie, Kultur, Dienstleistungen, Eigentümer, Verwaltung.

Beratungsangebote für Immobilienbesitzer
Beratungsangebote für Immobilienbesitzer in der Innenstadt – Sprechstunden mit Experten und Informationen zu Förderprogrammen. Aufbau eines Expertenteams, das regelmäßig Beratungen von Immobilienbesitzern anbietet – zu Förderprogrammen, Sanierungen, Umbaumaßnahmen. Das Expertenteam kann aus lokalen Architekten, Rechtsanwälten, Handwerkern, Fördergeldexperten bestehen. Die Beratungsstunden werden in der Innenstadt angeboten.

Start-up Wettbewerb
Aufruf und Durchführung eines Wettbewerbs junge Unternehmer, Manufakturen, neue Geschäftsideen – Aufbau eines Beraternetzwerkes, das die Start-ups unterstützt (Steuerberater, Rechtsanwälte, Marketingprofis, Finanzierung …), Kooperation mit Immobilieneigentümern für (kostenlose) Zwischennutzungen von Leerständen

Rahmenbedingungen für das City-/Zentrenmanagement
Das City-/ Zentrenmanagement ist mit zB mindestens 20 Stunden pro Woche zu besetzen. Die 20 Stunden pro Woche können von zB einer Einzelperson oder auch im Team erbracht werden. Die Vor-Ort-Präsenz ist zB grundsätzlich im Schnitt an mindestens 3 Tagen zu gewährleisten.

Team aus maximal zwei Projektverantwortlichen
Als Team werden maximal zwei Projektverantwortliche verstanden, die den hauptsächlichen Stundenanteil im Projekt und vor Ort leisten.

Geeignete Personen bzw. geeignete Person mit branchenspezifischer Berufserfahrung
Für das angebotene Personal sollen vom Bieter geeignete Personen bzw. soll eine geeignete Person mit branchenspezifischer Berufserfahrung ausgewählt werden.

Eine Ausschreibung könnte wie folgt aussehen:

Symposium Vergaberecht im Bildungszentrum der Bundeswehr

Symposium Vergaberecht im Bildungszentrum der Bundeswehr vom 15.05.-17.05.2023 

Referent: Dr. Thomas Ax

Wann? 16.05.2023

09.15 Uhr „Inhalt und Grenzen von Anforderungen zur Versorgungssicherheit nach § 8 VSVgV“

13.45 Uhr „Inhaltliche Anforderungen an ein Schreiben nach § 134 GWB“

Ob Panzer, Computer oder Bekleidung: Damit die Bundeswehr ihren Auftrag erfüllen kann, braucht sie die entsprechende Ausrüstung. Zuständig ist gemäß Art. 87b des Grundgesetzes die Bundeswehrverwaltung. Um die Bundeswehr mit leistungsfähigem und sicherem Gerät auszustatten, werden von zivilen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung Aufträge an Industrie, Handel und Gewerbe vergeben. Im Entscheidungsprozess müssen alle Beteiligten zahlreiche vergaberechtliche Vorschriften beachten.

Sonderausgabe
Das aktuelle Begleitheft zum Symposium am 16.05.2023

18. LeaSoft-Leasing-Symposium vom 25.-26.04.2023 in Kloster Banz/Oberfranken

18. LeaSoft-Leasing-Symposium vom 25.-26.04.2023 in Kloster Banz/Oberfranken

Für weitere Informationen hier klicken

oder

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Mit Leasing-Stammtisch am Vorabend und großer Abendveranstaltung am 1. Tag – Insgesamt 20 Referenten/-innen!

Bereits 70 Teilnehmer*innen!

Anmeldung noch möglich!

2 zusätzliche Vorträge/Referenten:

    • Achim Becker, Geschäftsführer, Kärcher Financial Solutions GmbH: Kärcher Financial Solutions GmbH – noch Start-up oder schon mehr? – prozessuale Herausforderung als Teil eines Industrieunternehmens – Risikoprüfung
    • Dominik Deiters, Leiter Open Banking, SCHUFA Holding AG (Referent und Diskussionspartner im Themenblock „ESG / Nachhaltigkeit“)


Mit Leasing-Stammtisch am Vorabend und großer Abendveranstaltung am 1. Tag

Insgesamt 20 Referent*innen und Diskussionspartner*innen!

    • Arno Städtler, ehem. ifo-Institut für Wirtschaftsforschung
    • Manfred Bock, ehem. BDL – Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
    • Dirk Matura, CHG-MERIDIAN Industrial Solutions GmbH
    • Dr. Christian Glaser, Würth Leasing GmbH & Co. KG
    • Robert Bosch, Deutsche Bundesbank
    • Norbert Prenzel, Stadtsparkasse Düsseldorf
    • Dr. Marian Nemet, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    • Manfred Wehrmann, DMG MORI Finance GmbH
    • Patrick Mayerhörmann, MBKvaluations
    • Corina Teichert, Unternehmensberaterin
    • Dr. Michael Kroll, LeaSoft GmbH
    • Dr. Götz Olearius, Creditreform Rating AG
    • Frank Schreiber, CHG MERIDIAN AG
    • Mareen Schmid, CHG MERIDIAN Industrial Solutions GmbH
    • Roland Wehl, AMS Fuhrparkmanagement GmbH
    • Reinhard Bähr, bähr & fess forecasts
    • Dr. Patrick Neuhaus, Dirks Defence & Security GmbH & Co. KG / EAFT Emder Anlagen- und Fahrzeugtechnik GmbH
    • Dr. Michael Arretz, mia – management in accordance GmbH
    • Dr. jur. Thomas Ax, Ax Rechtsanwälte


Themen-Schwerpunkte
u.a.:

    • 60 Jahre Leasing in Deutschland
    • Realisierung der notwendigen wirtschaftlichen Transformationen durch die Leasingbranche
    • Schwerpunktthema 1: Restwertprognosen und Restwertmanagement in einer immer turbulenteren Umwelt (Fachvorträge und Podiumsdiskussion)
    • Schwerpunktthema 2: Nachhaltigkeit / ESG aus verschiedenen Blickwinkeln (Kurzvorträge und Podiumsdiskussion)
    • Cyber-Kriminalitätsrisiko als zentrale Achilles-Ferse im Risikomanagement von Leasing-Gesellschaften
    • WhatsApp – Teufelszeug? (Chancen und Risiken der WhatsApp-Kommunikation im Geschäftsumfeld)
    • Aktuelle Aspekte zum Dienstrad-Leasing
    • Dienstrad-Leasing mit der öffentlichen Hand
    • Der Objektkauf durch den Leasingnehmer am Vertragsende (Möglichkeiten und Probleme)


Zum detaillierten Programminhalt und zur Anmeldung 

Intensiv-Seminar – Kommunal-Leasing

Neues Intensiv-Seminar "Kommunal-Leasing" am 12.05.2023

Intensiv-Seminar „Kommunal-Leasing“ am 12.05.2023
(Online-Seminar über Zoom)

  • 3 Referenten:
    • Dr. Michael Kroll, LeaSoft GmbH
    • Dr. jur. Thomas Ax, Ax Rechtsanwälte
    • Michael Ruf, Stadt Konstanz


Inhalt u.a. (ausführliche Gliederung auf unserer website):
Vertragsgestaltung – Ausschreibung/Vergabe – Wirtschaftlichkeitsnachweis – Zuschüsse – Zeichnungsberechtigung – Genehmigung – Ausweis im Haushalt (Kameralistik, Doppik) – Umsatzsteuer – Akquise-Tipps – incl. Dienstrad-Leasing, Digitalpakt Schule

  • 1-Tages Intensiv-Seminar
  • Online-Seminar über Zoom
  • Teilnehmer*innen-Begrenzung!

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Inhalt:

Aktuelles zum Kommunal-Leasingmarkt / Leasingmarkt mit der öffentlichen Hand
incl. Digitalpakt Schule, Corona-Luftfilter, eBike-Leasing

Besonderheiten der Vertragsgestaltung im Kommunal-Leasing

Ausweis von Leasingverträgen/-verpflichtungen im öffentlichen Haushalt (Kameralistik und Doppik)

Ausschreibung und Vergabe von Leasingverträgen mit der öffentlichen Hand:

– Europäisches versus nationales Ausschreibungsrecht
– Bestimmung des Schwellenwertes
– Mögliche Ausschreibungsverfahren/-varianten
– Anwendung des altes oder des neuen Recht?
– Bestimmung des Auftragswertes
– Leasingausschreibung versus Kaufausschreibung mit anschließendem Leasing
– Besonderheiten im eBike-Leasing
– Rechtsfolgen fehlender/falscher Ausschreibungen für Leasinganbieter

Vertretungsberechtigung:

– Zeichnungsberechtigung bei Kommunen, Ländern, Bund, Zweckverbänden, Stadtwerken und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts
– Formvorschriften wie „1 oder 2 Unterschriften?“, Dienstsiegel etc.
– Vorsicht bei Kommunen in der Haushaltssicherung
– Rechtsfolgen fehlender/falscher Unterschriften/Formalien für Leasinganbieter

Der wichtige Begriff der „Laufenden Verwaltung“

Einzelgenehmigungspflicht für Leasingverträge:
– Genehmigungs-Vorschriften
– Länderabhängige Erleichterungs- uns Ausnahmevorschriften
– Rechtsfolgen einer fehlenden Genehmigung für Leasinganbieter

Nachweis der Wirtschaftlichkeit:

– Gesetzliche Notwendigkeit
– Quantitative (monetäre) und qualitative Aspekte sind zu berücksichtigen!
– Notwendigkeit von Vollkostenbetrachtungen
– Verfahren (Kapitalwertmethode, Nutzwertanalyse etc.)

Problematik des Fehlens eines gesetzlich fixierten Leasingbegriffs bzw. Leasingvertrags(musters incl. AGBs) für die Ausschreibung und den Wirtschaftlichkeitsnachweis

Zuschuss-Problematik

Umsatzsteuerliche Besonderheiten und Fallstricke

Tipps für die Akquise von Kommunal-Leasingverträgen:

– Wer sind die richtigen Ansprechpartner? Wer sind wichtige Multiplikatoren?
– Wo finde ich Ausschreibungen?
– Wo finde ich geplante Leasingvorhaben bereits im Vorfeld im Haushaltsplan?
– Wie kann/darf ich Kommunen beraten und unterstützen?
– Sinnvolle Werbestrategien/-medien

Referenten:

Dr. Michael Kroll
ist seit 1992 Geschäftsführer des Seminar-Veranstalters LeaSoft GmbH. Er war bislang Referent auf über 700 Seminaren und Fachveranstaltungen zum Thema Leasing. Seit 2017 betreibt er das Informationsportal www.richtig-leasen.de. Er ist Autor zahlreicher Leasing-Artikel und -bücher speziell auch zum Kommunal-Leasing und hat zur Unterstützung von Leasingentscheidungen die Programme LEASZINS, LEASRECH, MOBILEAS und KOMMULEAS entwickelt. Des weiteren berät Dr. Michael Kroll Investoren der gewerblichen Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand.

Dr. jur. Thomas Ax,
Rechtsanwalt, Seniorpartner und Kanzleiinhaber, Ax Rechtsanwälte. Dr. Ax wurde 1996 in Frankfurt am Main zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er blickt auf mehr als 25 Jahre anwaltliches Tun und Lehrtätigkeit als Professor in Karlsruhe und Heidelberg in Sachen Vergaberecht und auf 25 Jahre vergaberechtliche Erfahrung und Beratung zurück. Seit 1993 hat er mehr als 1.000 Fachbeiträge in Fachzeitschriften zu vergaberechtlichen, baurechtlichen und architektenrechtlichen Praxisproblemen veröffentlicht; zudem mehr als 70 Handbücher, Leitfäden sowie Kommentare; ferner ist Dr. Ax Herausgeber verschiedener Fachzeitschriften. Dr. Ax ist auch Autor des Buchs „Leasing-Leitfadens“ für die öffentliche Hand.

Michael Ruf
studierte Betriebswirtschaftslehre an der Berufsakademie Mannheim. Bereits in seiner Diplomarbeit für die Prüfung zum Diplom Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft widmete er sich dem Thema Leasing als Einsatz betriebswirtschaftlicher Instrumente in der Kommunalverwaltung und konnte im Zuge seiner beruflichen Tätigkeiten seine Kenntnisse im Leasingsektor vertiefen.

Seit 1991 arbeitet er hauptberuflich im Öffentlichen Sektor – zunächst bei der Stadtverwaltung Heidelberg, wo er u.a. bei den Dienststellen Kämmerei, Betriebs- und Beschaffungsamt, Rechnungsprüfungsamt sowie dem Personal- und Organisationsamt beschäftigt war. Anschließend wechselte er ins Hauptamt der Stadtverwaltung Konstanz. Ab 2014 war er bei der Stadtverwaltung Überlingen im Personal- und Organisationsamt beschäftigt bevor er in das Rechnungsprüfungssamt der Stadt Konstanz wechselte. Zu seinen beruflichen Schwerpunkten zählen seither Beschaffungs- und Finanzierungsprojekte insbesondere im IT-Bereich sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Vertragsgestaltung sowie -abwicklung.

Nebenberuflich ist Michael Ruf als Lehrkraft an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl und an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg tätig und übt eine Lehrtätigkeit an der Badischen Gemeindeverwaltungsschule – Bezirksschule Konstanz – des Regierungspräsidiums Karlsruhe im Fach Betriebswirtschaftslehre aus. Ferner berät Michael Ruf Investoren der gewerblichen Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand in Leasingfragen.

Teilnahmebedingungen:

Anmeldung:

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung sowie Ihre Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.

Stornierung:
Stornierungen von Anmeldungen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei. Bei späterer Stornierung bzw. Nichterscheinen wird die gesamte Gebühr fällig. Selbstverständlich können Sie eine*n Ersatzteilnehmer*in benennen.

Abweichungen und Absagen:
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl oder Ausfall eines Referenten abzusagen oder zu verlegen bzw. einen Ersatzreferenten zu benennen. Falls Ihnen der neue Termin bzw. Referent nicht zusagt, erhalten Sie bereits entrichtete Gebühren zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. Veranstaltungsinhalte können verändert, Ortsverlegungen vorgenommen werden.

Sonstiges:
Für Unfallschäden, die Beschädigung oder den Verlust von Sachen der Teilnehmer*innen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen übernimmt die LeaSoft GmbH Dr. Michael Kroll keine Haftung außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Intensiv-Workshop: Rahmenvereinbarungen bei der öffentlichen Vergabe gezielt nutzen

Intensiv-Workshop: Rahmenvereinbarungen bei der öffentlichen Vergabe gezielt nutzen am 15.04.2024

Leitung Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax

Mit dem Instrument der Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen können Vergabepraktiker:innen eine Vielzahl von Vergabe- und Beschaffungssituationen effizient und zielführend gestalten. Die rechtlichen Grundlagen und Anwendungsbereiche von Rahmenvereinbarungen sind jedoch in der Komplexität des nationalen und EU-weiten Vergaberechts oftmals nur schwer zugänglich.

In diesem eintägigen Intensiv-Workshop lernen Sie sämtliche Verfahrensschritte bei der Vergabe von
Rahmenvereinbarungen, deren Implikationen, Umsetzung und Anwendung gezielt kennen.
Erfassen Sie die Konzeption, Erstellung und Anwendung von Rahmenvereinbarungen in umfassender
Weise und festigen Sie die Lerninhalte durch praktische Anwendungsübungen.

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Inhaltsübersicht
• Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereiche von Rahmenvereinbarungen
• Aktueller Stand in Gesetzgebung und Rechtsprechung
• Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang der VgV, GWB, UVgO, VOB, EVB-IT
• Vorbereitung des Vergabeverfahrens und Erstellung der Vergabeunterlagen
• Eignungsprüfung, Leistungsbeschreibung, Angebotskalkulation, Schätzung des Auftragswertes,
• Wertungskriterien und Verfahren zur Angebotswertung, Eignungs- und Zuschlagskriterien
• Praktische Vorgehensweise zur Entwicklung und Erstellung von Rahmenvereinbarungen
• Rahmenvereinbarungen in der IT-Vergabe (Hard- und Software)
• Methoden der Angebotswertung bei IT-Leistungen
• Rahmenvereinbarungen bei der Vergabe von Dienstleistungen
• Besonderheiten bei Sicherheitsdienstleistungen
• Konkrete Arbeit mit Beispielfällen aus der Praxis
• Checkliste zur konkreten Umsetzung in der Praxis

An wen richtet sich dieser Workshop?
Der Intensiv-Workshop richtet sich an Führungskräfte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Sachbearbeiter und -innen aus Vergabestellen sowie aus betroffenen Fachabteilungen, wie beispielsweise aus den Bereichen:
– Zentrale Vergabestelle
– Beschaffung
– Einkauf
– Lieferantenmanagement
– Materialwirtschaft
– Bau- und Liegenschaftsmanagement
– IT, IT-Management und IT-Controlling
– Finanzen, Controlling
– Kämmerei
– Interne Revision
– Organisation und zentrale Dienste

Für wen sind die Inhalte des Workshops relevant?
Die Inhalte des Workshops sind relevant für öffentliche Institutionen und öffentlichen Unternehmen wie: Städte, Landkreise, Kommunen und Verbandsgemeinden, Ministerien auf Bundes- und Landesebene, Nachgeordnete Behörden und Betriebe von Bund und Ländern, Unternehmen der öffentlichen Hand und Betriebe gewerblicher Art (BgA), Gemeinnützige und kirchliche Einrichtungen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Universitäten, Fachhochschulen sowie Forschungseinrichtungen, Vergabeprüfstellen, Landesförderbanken.

Termin
15.04.2024

Veranstaltungsort
AxAkademie Veranstaltungszentrum Neckargemünd

Teilnahmegebühr
1099,- Euro zzgl. MwSt. pro Person

Die Teilnahmegebühr beinhaltet
– Workshopunterlagen (ausgedruckt und digital)
– Verpflegung
– Teilnahmezertifikat

Anmeldung
Haben Sie Fragen zur Anmeldung oder zu Reservierungen und Buchungen?
Schreiben Sie einfach eine Email an die AxAkademie.

Teilnahme- und Stornierungskonditionen

Es gelten die folgenden Teilnahme- und Stornierungskondition:

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Teilnahme- und Stornierungskonditionen gelten für sämtliche mit der AxAkademie abgeschlossenen Verträge für Präsenzveranstaltungen.

§ 2 Anmeldung

(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung der AxAkademie ist per E-Mail bei der AxAkademie möglich.

(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Soweit die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung berücksichtigt werden kann und die Präsenzveranstaltung noch über freie Plätze verfügt, erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Anmeldebestätigung.

(3) Wird für die jeweilige Veranstaltung nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht, so hat die AxAkademie gem. § 4 das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Kann die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung mangels freier Plätze nicht berücksichtigt werden, informiert die AxAkademie den Teilnehmer hierüber und weist ggf. auf alternative Veranstaltungen oder Termine hin.

§ 3 Teilnahmegebühr

(1) Die Teilnahmegebühr ist dem aktuellen Seminarprogramm der AxAkademie zu entnehmen. Der dort genannte Betrag umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und alle weiteren Leistungen von der AxAkademie im Rahmen der gebuchten Veranstaltung (Tagungsunterlagen, Kaffeepausen und Mittagessen etc.). Übernachtungs- und Reisekosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.

(2) Die Teilnahmegebühr versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Der in der Rechnung von der AxAkademie ausgewiesene Betrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

§ 4 Durchführung der Veranstaltung, Rücktritt durch AxAkademie

(1) Die Veranstaltung wird von qualifizierten Referenten vorbereitet und durchgeführt. Der Teilnehmer hat Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der auf der Webseite der AxAkademie angekündigten Referenten geleitet wird.

(2) Die AxAkademie haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen bzw. des Veranstaltungsinhaltes, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden durch die AxAkademie oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die AxAkademie leistet dem Teilnehmer ferner keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund seiner Teilnahme.

(4) Die AxAkademie ist berechtigt, die Veranstaltung wegen Verhinderung des Referenten oder Schließung der Veranstaltungsräume räumlich und / oder zeitlich zu verlegen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern. Die Rechte des Teilnehmers bei einer solchen Änderung sind in § 5 Ziff. 3 geregelt.

(4) Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die die AxAkademie nicht zu vertreten hat (z. B. Verhinderung des Referenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Schließung der Veranstaltungsräume), ganz oder teilweise nicht stattfinden, ist die AxAkademie berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

(5) Im Fall eines Rücktritts durch die AxAkademie erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die AxAkademie die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer

(1) Der Teilnehmer ist berechtigt, von diesem Vertrag bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurückzutreten. Ist der Rücktritt fristgerecht erfolgt, erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück.

(2) Geht eine Rücktrittserklärung später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein oder nimmt der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teil, so hat die AxAkademie Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung.

(3) Der Teilnehmer ist darüber hinaus bei einer wesentlichen Änderung von Zeit, Ort oder Inhalt der Veranstaltung berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung von dem Vertrag zurückzutreten. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere dann vor, wenn die Veranstaltung nicht an dem angekündigten Tag oder in der angekündigten Stadt stattfindet. Der Wechsel eines Referenten stellt dagegen keine wesentliche Änderung dar. Im Fall des Rücktritts erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die AxAkademie die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

(4) Gegebenenfalls bestehende gesetzliche Widerrufsrechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

§ 6 Hausordnung, Anreise, Unterkunft

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung und Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltung stattfindet, sowie etwaige Rauchverbote zu beachten. Auf Wunsch wird die AxAkademie diese dem Teilnehmer zusenden.

(2) Die Buchung einer etwaigen Anreise und Unterkunft hat der Teilnehmer selbst zu besorgen. Die AxAkademie informiert den Teilnehmer auf Wunsch über Unterkunftsmöglichkeiten.

§ 7 Haftung

(1) Die AxAkademie haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die AxAkademie, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich ist („Kardinalpflicht“). Kardinalpflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der AxAkademie.

(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers beträgt ein Jahr, soweit der Beginn der Frist von der Kenntnis des Teilnehmers abhängig ist; in den übrigen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

(5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Abs. (1) bis (4) unberührt.

§ 8 Urheberrecht

Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch die AxAkademie und den Referenten vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Ein Mitschnitt der Veranstaltung, z.B. auf Ton- oder Videobänder, ist nicht zulässig.

§ 9 Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/finden.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@AxAkademie.de
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG: AxAkademie ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird hiermit widersprochen.

(3) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Neckargemünd.

Datenschutzhinweise:
Wir weisen darauf hin, dass Sie die Verwendung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzbestimmungen selbstverständlich jederzeit widerrufen können.