Ax Rechtsanwälte

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  • +49 (0) 6223 868 86 13
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Markterkundung Freibad Babenhausen veröffentlicht

Markterkundung Freibad Babenhausen veröffentlicht

Vorinformation

HAD-Referenz-Nr.: 9201/23

Richtlinie 2014/24/EU


Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Name und Adressen
Stadtverwaltung Babenhausen
Marktplatz 2
64832 Babenhausen
Deutschland (DE)
NUTS-Code: DE716
Telefon: +49 60736020
E-Mail: info@babenhausen.de
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse: www.babenhausen.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
folgende Kontaktstelle:
Ax Projects GmbH
Uferstraße 16
69151 Neckargemünd
Deutschland (DE)
NUTS-Code: DE128
Telefon: +49 62238662262
E-Mail: m.schmitt@ax-projects.de
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse: www.ax-projects.de
Adresse des Beschafferprofils: https://ax-projects.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags
Betriebsführung des Freibades in Babenhausen
Referenznummer der Bekanntmachung: VI Ax2022-012

II.1.2) CPV-Code Hauptteil:
92610000 Betrieb von Sportanlagen

II.1.3)
Art des Auftrags
Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung
——————————————————
MARKTERKUNDUNGSVERFAHREN
——————————————————
1. Die Stadt Babenhausen sucht ab der Freibadsaison 2023 für ihr Freibad einen neuen Betreiber.

2. Die Stadt Babenhausen beabsichtigt den Abschluss eines Betriebsführungsvertrags. Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragspartner haben das Recht, bis zum 30.06. (im ersten Vertragsjahr bis zum 30.09) eines Jahres, das Vertragsverhältnis zum Ende des Kalenderjahres schriftlich zu kündigen.

3. Das Bad ist in der Freibadsaison (Anfang: 2. Sonntag im Mai; Ende: letzter Sonntag im August) zur Nutzung durch Öffentlichkeit, Schulen und Sportvereine ganztägig an 7 Tagen in der Woche zu betreiben. Die täglichen Nutzungszeiten beginnen montags bis sonntags nicht vor 09:00 Uhr und enden um 20:00 Uhr. In Ausnahmefällen (z.B. Sonderveranstaltungen) kann dieser Zeitraum auch verlängert werden. Arbeiten zur Erhaltung der Sauberkeit und Hygiene sowie
Wartungsarbeiten, die nicht während der Nutzungszeiten durchgeführt werden können, werden entsprechend vor oder nach den Nutzungszeiten ausgeführt.
——
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Wesentliche zu erbringende Leistungen sind:

o Zur Betriebsführung gehören alle damit verbundenen Aufgaben, also insbesondere die laufende technische Betriebsführung, die inhaltliche Ausrichtung und Gestaltung des Bäderbetriebs, Personaleinsatz und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

o Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Badebetrieb durchzuführen. Zu den Pflichten des Auftraggebers gehören insbesondere:

– das Durchführen der Zugangskontrolle und Kassiertätigkeit,
– das Vornehmen der Badeaufsicht,
– das Durchführen von regelmäßigen Kontrollen der Wasserqualität (Chlor, PH, Temperatur, etc.).

Unregelmäßigkeiten sind der Stadt unverzüglich zu melden. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung der Wasserqualität sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Vom Auftragnehmer sind insoweit geeignete Korrekturmaßnahmen einzuleiten,
– das Aufstellen eines Terminplans für die erforderlichen durchzuführenden Arbeiten zum ordnungsgemäßen Betrieb des Bades,
– die Bäderverwaltung, die Betriebsbuchführung, das Erstellen von Dauerkarten, die Bestellung von Betriebsmaterial (Chlor, Reinigungsmittel etc.),
– das Betreuen der technischen Anlage, hierzu gehören insbesondere der Betrieb der Umwälz-, Chlor- und Flockungsdosieranlage. Der Auftragnehmer hat die Kontrolle der wassertechnischen Anlagen während des Betriebes unter Einhaltung der gesetzlich geforderten Wasserwerte durchzuführen. Unregelmäßigkeiten sind der Stadt unverzüglich mitzuteilen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung der Wasserqualität sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Vom Auftragnehmer sind insoweit geeignete Korrekturmaßnahmen einzuleiten,
– das Pflegen der Beckenanlage und insbesondere die Vorbereitung auf die Überwinterung. Der Auftragnehmer hat dabei auch den Beckenumgang zu reinigen und das Unkraut zu entfernen. Der Auftragnehmer hat zudem das Schwimmbecken zu reinigen und regelmäßig mit Algicid zu behandeln sowie das Becken zu füllen,
– das Durchführen von Reinigungsarbeiten an den Rutschen, Spielgeräten, Außenduscheinrichtungen, Überlaufrinnen, Kabinen, Toiletten, Sanitäreinrichtungen, Personalund Technikräumen vorzunehmen. Das Bad ist in einem hygienisch einwandfreien Zustand zu erhalten,
– das gesamte Pflegen der Grünanlagen des Freibades. Hierzu gehört beispielsweise das Reinigen der Beete, die Pflege der Blumenkästen, das Heckenschneiden, Rasenmähen sowie das Leeren der Müllkörbe und die Bewässerung der Grünanlagen. die Baumpflege und die Grünflächenpflege außerhalb des Schwimmbades übernimmt die Stadt Babenhausen,
– das Bereitstellen des notwendigen Equipments zum Betrieb des Bades (z.B., Hochdruckreiniger, Chemiesprühgerät, Schrubbmaschine, Transportwägen).

II.2.14) Zusätzliche Angaben

II.3) Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
01.10.2022

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben
Die Markterkundungsunterlage finden Sie unter folgendem Link:

https://ax-projects.de/wp-content/uploads/downloads/Markterkundungsverfahren_Betriebsführung_des_Freibades_Babenhausen.pdf

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

Ax Projects – CPV-Code-Service

Ax Projects - CPV-Code-Service

Das „Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge“ (engl. Common Procurement Vocabulary) beschreibt den Auftragsgegenstand einer Vergabe.
Hierzu wurden 9.454 EU-weit gültige sog. CPV-Codes definiert. Die CPV-Codes sind hierarchisch strukturiert und beschreiben einen Auftragsgegenstand von allgemein (oberste Ebene) bis zu spezifisch (unterste Ebene).

Je spezifischer der CPV-Code, desto aussagekräftiger.

Hinweis für eine Meldung an die Vergabestatistik: Wählen Sie einen möglichst spezifischen CPV-Code der untersten Ebene aus. Dieser beschreibt den zu meldenden Auftrag bzw. die zu meldende Konzession am genauesten. Bitte beachten Sie bei der Auswahl zudem den Kontext des CPV-Codes, da manche Auftragsgegenstände mehrfach enthalten sind.

Maurer

45210000-2 Bauleistungen im Hochbau
45216000-4 Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen oder für Not- und Rettungsdienste und an Militärgebäuden
45223000-6 Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
45262300-4 Betonarbeiten
45262310-7 Stahlbetonarbeiten
45262520-2 Mauerarbeiten
45262521-9 Verblendmauerwerk
45262522-6 Mauerwerksarbeiten
45262700-8 Umbau von Gebäuden

Zimmermann:

44212300-2 Konstruktionen und Teile davon
44220000-8 Material für Bautischlerarbeiten
44230000-1 Material für Bauzimmermannsarbeiten
44232000-5 Dachgebinde aus Holz

Gerüstbauer:

45262100-2 Gerüstarbeiten
45262110-5 Abbau von Gerüsten
45262120-8 Errichtung von Gerüsten
45261000-4 Errichtung von Dachstühlen sowie Dachdeckarbeiten und zugehörige Arbeiten
45261100-5 Errichtung von Dachstühlen

Dachdecker

45261213-0 Blechdachdeckarbeiten
45261211-6 Ziegeldachdeckarbeiten
45261200-6 Dachdeck- und Dachanstricharbeiten
45261320-3 Dachrinnenarbeiten
45261300-7 Klempnerarbeiten
45320000-6 Abdichtungs- und Dämmarbeiten
45321000-3 Wärmedämmarbeiten

Raumlufttechnik:

42500000-1 Kühl- und Lüftungseinrichtungen
42512400-2 Klimaanlagen für Fahrzeuge
42512500-3 Teile für Klimageräte
42512510-6 Luftklappen
42512520-9 Lüftungsschlitze mit Jalousieklappen
42520000-7 Lüftungsvorrichtungen
42521000-4 Rauchabzugsvorrichtungen

Mess-, Regel- und Steuerungstechnik:

31210000-1 Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen
31211000-8 Schalttafeln und Sicherungskästen
31211100-9 Schaltbretter
31211110-2 Steuertafeln
31211200-0 Sicherungskästen
31211300-1 Sicherungen
31211310-4 Sicherheitsausschalter
31211320-7 Sicherungssockel

Heizungstechnik

42510000-4 Wärmeaustauscher, Klimaanlagen und Kältemaschinen sowie Filtriergeräte
42530000-0 Teile von Kühl- und Tiefkühlvorrichtungen sowie Wärmepumpen
45315000-8 Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
09320000-8 Dampf, Warmwasser und zugehörige Produkte
09321000-5 Warmwasser

Geothermie

45120000-4 Versuchs- und Aufschlussbohrungen
45121000-1 Versuchsbohrungen
45122000-8 Aufschlussbohrungen

Elektrotechnik

45311100-1 Installation von elektrischen Kabeln
45311200-2 Elektroinstallationsarbeiten
45310000-3 Installation von elektrischen Leitungen
45312100-8 Installation von Brandmeldeanlagen
45312200-9 Installation von Einbruchmeldeanlagen
45311000-0 Installation von Elektroanlagen
45312000-7 Installation von Alarmanlagen und Antennen
45314000-1 Installation von Fernmeldeanlagen
45315000-8 Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
45316000-5 Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen
45317000-2 Sonstige Elektroinstallationsarbeiten
45316000-5 Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen
45316100-6 Installation von Beleuchtungsanlagen im Freien
45316200-7 Installation von Signalanlagen
45317000-2 Sonstige Elektroinstallationsarbeiten
45315000-8 Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
45315100-9 Elektrotechnikinstallation
45315300-1 Stromversorgungsanlagen
45316200-7 Installation von Signalanlagen
45343200-5 Installation von Feuerlöschanlagen

Sanitärtechnik:

45332000-3 Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen
45332200-5 Wasserinstallationsarbeiten
45332300-6 Verlegen von Abwasserleitungen
45332400-7 Installation von Sanitäreinrichtungen
39715230-8 Elektrische Bodenheizgeräte
39715240-1 Elektrische Raumheizgeräte
42130000-9 Leitungsventile, Hähne, Rohrarmaturen und ähnliche Vorrichtungen
42131000-6 Leitungsventile, Hähne und Rohrarmaturen
42120000-6 Pumpen und Kompressoren
42121000-3 Wasserkraft- oder Druckluftmaschinen und -motoren
42122000-0 Pumpen

AxProjects: Planungsleistungen für die Neuerrichtung eines Erlebnisbades

AxProjects: Planungsleistungen für die Neuerrichtung eines Erlebnisbades

Zu vergeben sind in Losen Architektenleistungen (Gebäude und Innenräume) und Fachplanungsleistungen (Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär sowie Technische Ausrüstung Elektro) für die Neuerrichtung eines Erlebnisbades. Zu erbringen sind Leistungen nach der HOAI sowie Besondere und Zusatzleistungen nach der Leistungsbeschreibung und dem jeweiligen Vertrag. Die Beauftragungen erfolgen stufenweise. Die Anlage ist als ganzjähriges, touristisch geprägtes Erlebnisbad zu konzipieren. Ziel ist die Einhaltung eines Kostenrahmens für die Kostengruppen (KG) 200 bis 600 von rund … EUR netto, davon KG 300 ca. … EUR netto, KG 400 ca. … EUR netto. Die Umsetzung soll … erfolgen.

Zu erbringen sind Leistungen nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), §§ 33 ff. Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9. Die Vergabestelle beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Beauftragt werden in Leistungsstufe 1 zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 34 Abs. 3 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Weitere Leistungsstufen wären die Leistungsphasen 4 bis 7 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Leistungsstufe 2) sowie 8 und 9 (Leistungsstufe 3).

Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) vereinbart werden. Europarechtswidrige Regelungen bleiben dabei unberücksichtigt. Die Mindest- (künftig: „Basissätze“) und Höchstsätze der HOAI gelten also nicht. Bieter haben die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten. Da die Zuschlagserteilung voraussichtlich Anfang Februar 2021 erfolgen wird, soll der Vertrag auf Basis der „neuen“ HOAI abgeschlossen werden, die ab dem 1.1.2021 Anwendung findet. Über Einzelheiten kann im Rahmen der Verhandlungstermine verhandelt werden.

Die Planungen zur Errichtung des Bades sollen so organisiert werden, dass ab … mit der Bauausführung begonnen werden kann. Die ausführenden Arbeiten sollen spätestens … abgeschlossen sein. Bei Beauftragung der Leistungsstufe 3 ist auch Leistungsphase 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI zu erbringen, daher ist dann mit einer Laufzeit bis etwa … zu rechnen.

Die Vergabestelle geht bei Realisierung vorläufig von anrechenbaren Kosten in KG 300 von ca. … EUR netto und in KG 400 (Technische Anlagen) von rund … EUR netto (inkl. nutzungsspezifische Anlagen) sowie Gesamtkosten der KG 200 bis KG 600 von max. … EUR netto aus. Honorarzone und Honorarsatz des Leistungsbildes Objektplanung und Innenräume schätzt die Vergabestelle auf HZ IV unten.

CPV-Code(s)

71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen

71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich

71320000 Planungsleistungen im Bauwesen

71314000 Dienstleistungen im Energiebereich

Vergabe GUVH – IT-Dienstleistungsunterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: AP2022-015 gestartet

Vergabe GUVH - IT-Dienstleistungsunterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: AP2022-015 gestartet

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover
Postanschrift: Am Mittelfelde 169
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: info@guvh.de
Telefon: +49 05118707-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lukn.de/

I.3)Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6R83W/documents

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6R83W

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.5)Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung

II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

GUVH – IT-Dienstleistungsunterstützung

Referenznummer der Bekanntmachung: AP2022-015

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover betreibt am Standort Hannover einen zentralen Rechenzentrumsbetrieb für ca. 240 Mitarbeiter.

Neben dem Rechenzentrumsbetrieb werden alle erforderlichen IT-Services eigenverantwortlich aus einer Hand zur Verfügung gestellt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert

II.1.6)Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: ja

Angebote sind möglich für alle Lose

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung bei der Administration der virtuellen Serverinfrastruktur

Los-Nr.: LOS 1

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 1: Unterstützung bei der Administration der virtuellen Serverinfrastruktur und Datensicherung (ESX, SAN, Storage, Veeam Backup & Replication) -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

Bereitstellen von vCenter, VM-Ware Hosts und VMs

Bereitstellen von Volumes und LUNs

Qualifizierung und Installation v. Updates (Hard- und Software)

Fehleranalysen und -korrekturen

Performanceüberwachung

Fachliche Begleitung bei Fehlern

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

Unterstützung bei der Administration, Konfiguration und Fehlerbehebung des SAN

Einbindung/ Management des Shutdown-Managements USV

Rudimentäre Administration von Servern auf Linux – Basis

Regelmäßige Betrachtung, mit Umsetzungs- und Verbesserungsvorschlägen bei Auffälligkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Microsoft Produkten und der Administration von Microsoft Clients

Los-Nr.: LOS 2

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 2: Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Microsoft Produkten sowie Unterstüt-zung bei der Administration von Clients (PCs, Notebooks) -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

MS Verzeichnis- und Netzwerkdiensten (DNS, DHCP, Active Directory)

MS Windows Server 2012 und neuer

Design und Pflege von Gruppenrichtlinien

Exchange – Administration mit OWA (WAP / ADFS)

Office 2019 + neuer

Fachliche Beratung / Umsetzung bei Anforderungen

Fehleranalysen und -korrekturen

Performanceüberwachung

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Beratungen bei Lizenzfragen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

Regelmäßige Betrachtung, mit Umsetzungs- und Verbesserungsvorschlägen bei Auffälligkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Microsoft 365 / Azure

Los-Nr.: LOS 3

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 3: Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Microsoft 365 / Azure -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

Wartung + Know How Transfer Office 365

MS Verzeichnis- und Netzwerkdiensten (Azure Active Directory)

Synchronisation mit Azure AD Connect

Softwareverteilung mit Intune/MECM

Fachliche Beratung / Umsetzung bei Anforderungen

Fehleranalysen und -korrekturen

Performanceüberwachung

Fachliche Begleitung bei Fehlern

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Beratungen bei Lizenzfragen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Citrix Produkten

Los-Nr.: LOS 4

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 4: Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Citrix Produkten -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

Bereitstellen/Warten von Workern, Desktop Brokern, Lizenzservern, Load Balancer, Gateway,

Provisioning Services und der dazugehörigen vDisks sowie WEM und ELM

Bereitstellen/Warten XenServer Host

Qualifizierung und Installation v. Updates

Fehleranalysen und -korrekturen

Performanceüberwachung

Fachliche Begleitung bei Fehlern

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

Regelmäßige Betrachtung, mit Umsetzungs- und Verbesserungsvorschlägen bei Auffälligkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung, Beratung, Planung und Administration des Netzwerkes und der Netzwerksicherheit

Los-Nr.: LOS 5

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 5: Unterstützung, Beratung, Planung und Administration des Netzwerkes / der Netzwerksicherheit (LAN und WAN und Firewallsystemen (Fortinet) -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

VLAN

802.1X, LAG, STP, Stacking, Routing

Fortigate

Forti Analyzer

SafeNet Token

Fachliche Beratung / Umsetzung bei Anforderungen

Fehleranalysen und -korrekturen

Performanceüberwachung

Fachliche Begleitung bei Fehlern

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

Regelmäßige Betrachtung, mit Umsetzungs- und Verbesserungsvorschlägen bei Auffälligkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Datenbankservern (MS SQL / Oracle)

Los-Nr.: LOS 6

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 6: Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Datenbankservern (MS SQL / Oracle) -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

Fachliche Beratung / Umsetzung bei Anforderungen

Fehleranalysen und -korrekturen

Performanceüberwachung

Fachliche Begleitung bei Fehlern

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

Regelmäßige Betrachtung, mit Umsetzungs- und Verbesserungsvorschlägen bei Auffälligkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung bei der Administration von Trend Micro Produkten

Los-Nr.: LOS 7

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 7: Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von TrendMicro Produkten (Office Scan, Endpoint Encryption, Device Control, Vulnerability Protection, Control Manager, Deep Security) -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

Qualifizierung und Installation v. Updates

Fehleranalysen und -korrekturen der Installation

Performance- und Funktionsüberwachung

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

Unterstützung bei der Administration, Konfiguration und Fehlerbehebung

Unterstützung / Schulung bei der Einführung neuer Komponenten und Versionen

Regelmäßige Betrachtung, mit Umsetzungs- und Verbesserungsvorschlägen bei Auffälligkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen

III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1

Angaben zur Eignung

1.1

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.2

Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters fordert der Auftraggeber die Vorlage folgender Eigenerklärungen:

1.2.1 entsprechende Bankerklärungen;

1.2.2 Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;

1.2.3 Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen;

1.2.4 eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; für die letzten drei Geschäftsjahre, nur, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Werbung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung

IV.1.1)Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2)Verwaltungsangaben

IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 18/06/2022

Ortszeit: 12:00

IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:

Deutsch

IV.2.6)Bindefrist des Angebots

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2022

IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Tag: 18/06/2022

Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YU6R83W

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

18/05/2022

AxProjects: Durchführung eines Vergabeverfahrens unterhalb des EU-Schwellenwertes

AxProjects: Durchführung eines Vergabeverfahrens unterhalb des EU-Schwellenwertes

Wir unterstützen den öffentlichen Auftraggeber bei der Abarbeitung der Aufgaben in

1. Vorbereitungsphase (Aufgaben des Auftraggebers)
2. Bearbeitungsphase (Aufgaben des Auftraggebers)
3. Verhandlungsphase (Aufgaben des Auftraggebers in Zusammenarbeit mit dem Bieter)
4. Wertungsphase (Aufgaben des Auftraggebers)

Zu 1. Vorbereitungsphase (Aufgaben des Auftraggebers)
• Festlegung Auftragsumfang (Zielsetzung definieren, Bedarfsprogramm erstellen, geschätzte Baukosten, Termine definieren, Einstellung im Haushalt)
• Festlegung der bau- und planungsrechtlichen Anforderungen für das Grundstück
• Festlegung der Eignungskriterien für die Bekanntmachung, zum Beispiel:
– Nachweis Eintragung in das Berufsregister
– Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
– ggf. Nachweis Jahresumsatz
– max. 1-2 realisierte Referenzprojekte ,aus denen die Arbeitsweise und die Qualität angemessen ersichtlich sind
• Festlegung der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung im Verhandlungsgespräch, Erstellen einer Matrix, zum Beispiel:
– Sehr hohe Gewichtung: Nachweis der zu erwartenden Qualität der Leistung, wirtschaftliche/architektonische Aspekte, Teamqualität;
– Weniger hohe Gewichtung: Honorar (Differenzierung nach Honorarparametern, wie z.B. Bewertung mitzuverarbeitende Bausubstanz,
Umbauzuschlag, Honorarsatz (Mindestsatz, Mittelsatz etc.), Nebenkosten, Honorar besondere Leistungen;
– Niedrige Gewichtung: Vertrag (Vertragsentwurf ist Verhandlungsgegenstand im Verhandlungsgespräch und bewertbar);
• Erstellung der Vergabeunterlagen
– Aufgabenbeschreibung: Raumprogramm, funktionale Anforderungen, Angaben Kostengruppen 200 – 700, Bauvolumen, Termine Bauvorhaben;
– Verfahrensbedingungen: Ansprechpartner, Zuschlagskriterien definieren, Erläuterung der Verfahrensschritte, Angabe zur Präsentationsform (Tischvorlage, Hand-Out), formale Vorgaben an die Angebote, Frist zur Bearbeitungszeit bis zum Verhandlungsgespräch (mind. 2 Wochen);
• Vertragsentwurf

Zu 2. Bearbeitungsphase (Aufgaben des Auftraggebers)
• Auswahl der Bewerber durch formale und inhaltliche Prüfung der Teilnahmeanträge, ggf. Nachforderung fehlender Unterlagen,
• Anwenden und dokumentieren der vorab definierten Eignungskriterien,
• Nach Prüfung der Eignungskriterien ist weitere Reduzierung der Bewerber durch Losverfahren möglich,
• Kurze, schriftliche Begründung an die nicht berücksichtigten Bewerber versenden,
• Versendung der Vergabeunterlagen an die ausgewählten Bieter.

Zu 3. Verhandlungsphase (Aufgaben des Auftraggebers in Zusammenarbeit mit dem Bieter)
• Auswertung der Unterlagen,
• Nachfordern fehlender Unterlagen,
• ggf. Korrektur einfordern HOAI-widriger Angebote,
• Verhandlungstermine mit den Bietern, Präsentation des Bieters (Tischvorlage, Hand-Out)
• Aufklärung offener Fragen des Auftraggebers und des Bieters,
• Verhandlung der Vertrags- und Honorarfragen,
• ggf. Aufforderung zum letztverbindlichen Angebot an alle Bieter mit den gleichen Grundlagen (wenn sich Änderungen ergeben haben).

Zu 4. Wertungsphase (Aufgaben des Auftraggebers)
• Wertung der Bieterpräsentation und formale Prüfung der Angebote nach den vorab bekannt gemachten Zuschlagskriterien und der erstellten Wertungsmatrix;
• Entscheidung zur Vergabe des Auftrages an einen Bieter fällt,
• Information an die erforderlichen Gremien (Stadtverordnete, Gemeindevertreter etc.) über die Vergabeempfehlung,
• Schriftliche Begründung an die nicht berücksichtigten Bieter versenden.
Hinweis: Wenn Lösungsvorschläge in Skizzenform in einem ‚schlanken‘ Vergabeverfahren eingefordert werden, dann gilt Folgendes zu beachten:
• zu 1. Vorbereitungsphase: Bewertung in den Zuschlagskriterien festlegen; in den Vergabeunterlagen die inhaltlichen Anforderungen und die Angabe der äußeren Form der Lösungsvorschläge genau definieren, z.B. max. 3 DIN A3-Blätter, Darstellung nur in Skizzenform. Darüberhinausgehende Darstellungen sind nicht erwünscht und fließen nicht in die Bewertung ein.
• zu 1. Erstellung der Vergabeunterlagen: Honorierung gemäß aktuell geltender HOAI einhalten und für die Lösungsvorschläge in Skizzenform festlegen;
• zu 3. Verhandlungsphase: Verhandlungstermine mit den Bietern, Präsentation der Bieter mit Lösungsvorschlag in Skizzenform;
• zu 4. Wertungsphase: Wertung der Lösungsvorschläge in Skizzenform erfolgt unter Hinzunahme externer Fachkundiger.

Dokumentationspflicht gilt über das gesamte Vergabeverfahren hinweg.

Anspruchsvolle VERGABEN von PLANUNGSLEISTUNGEN UNTER DEM VGV-SCHWELLENWERT – im Zweifel: sicher!

AxProjects: Anspruchsvolle VERGABEN von PLANUNGSLEISTUNGEN UNTER DEM VGV-SCHWELLENWERT – im Zweifel: sicher!

Handelt es sich bei den Abschnitten einer abschnittsweisen Sanierung eines Gebäudes um selbständige Maßnahmenpakete? Es sprechen vielfach gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei so definierten bzw bezeichneten Maßnahmepaketen um zeitlich versetzte Maßnahmen handelt, die sich auf dasselbe Gebäude beziehen, das lediglich in mehreren Bauabschnitten saniert wird. Hier sollte im Sinne des sichersten Weges eine Gesamtbetrachtung angestellt werden. Bei der Schätzung des Auftragswerts ist von dem voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen.

Was zu dem Auftrag, dessen Wert zu schätzen ist, gehört, ist anhand einer funktionalen Betrachtungsweise zu ermitteln. Bevor eine Aufteilung in verschiedene Aufträge erfolgen darf, sind organisatorische, inhaltliche, wirtschaftliche und technische Zusammenhänge zu berücksichtigen. Ein einheitlicher Auftrag ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der eine Teil ohne den anderen keine sinnvolle Funktion zu erfüllen vermag. Besteht zwischen zwei Bauvorhaben kein so enger Zusammenhang, dass der eine Komplex nicht ohne den anderen genutzt werden kann, führt die damit mögliche getrennte funktionale Nutzung zu der Annahme verschiedener Vorhaben (OLG Schleswig, Beschl. v. 07.01.2021 – 54 Verg 6/20).

Das führt dazu, dass auch das erste Maßnahmenpaket als Bestandteil der Gesamtmaßnahme anzusehen ist und weil die Gesamtmaßnahme EG-weit auszuschreiben ist grundsätzlich auch das erste Maßnahmenpaket EG-weit auszuschreiben ist.

Es gilt: § 3 (7) VgV: Kann das beabsichtigte Bauvorhaben oder die vorgesehene Erbringung einer Dienstleistung zu einem Auftrag führen, der in mehreren Losen vergeben wird, ist der geschätzte Gesamtwert aller Lose zugrunde zu legen. Bei Planungsleistungen gilt dies nur für Lose über gleichartige Leistungen. Erreicht oder überschreitet der geschätzte Gesamtwert den maßgeblichen Schwellenwert, gilt diese Verordnung für die Vergabe jedes Loses.

Es gilt also, die auch aus VgV-Verfahren bekannten Fehlentwicklungen zu vermeiden, die dazu führen,  dass Vergaben zumeist nur an sehr große oder spezialisierte Büros erfolgen – zumal Planungsaufgaben im Unterschwellenbereich schon immer als Türöffner fungiert haben, um solchen Büros den Zugang zum Markt öffentlicher Planungsaufträge zu verschaffen, die bisher nicht oder nur wenig für die öffentliche Hand tätig waren. Wie ein sinnvolles bzw. angemessenes Auswahlverfahren unterhalb des VgV-Schwellenwertes aussehen kann, das den Interessen sowohl der Auftraggeber als auch der Bieterseite gerecht wird, wirft für öffentliche Auftraggeber und kommunale Verwaltungen viele Fragen auf:

– Wann und wie sollte ein Auftrag bekannt gemacht werden?

– Wie muss die Auswahl organisiert sein?

– Wie können regionale Bewerberberücksichtigt werden?

– Wie kann man Berufsanfängern und kleineren Büroeinheitengerecht werden?

– Wie geht man mit zu hohen Bewerberzahlen um?

– Wie sollte das Verfahren gegenüber Bewerbern transparent gemacht werden?

– Wie müssen oder sollen Honorarangebote Eingang in die Bewertung finden?

Unsere nachfolgenden Handlungsempfehlungen skizzieren daher, wie die Methodik einer Vergabe unter dem Schwellenwert aussehen kann, die keine unnötig hohen Hürden aufbaut und die Auftraggeberseite dennoch zu einem klaren und inhaltlich belastbaren Vergabevorschlag führt. Insgesamt soll dabei sichergestellt sein, dass

– eine der Bauaufgabe angemessene Art der Angebotseinholung gewählt wird

– Bewerber erkennen können, welche Anforderungen gestellt werden und ob eine Bewerbung sich lohnt

– Auftraggeber flexibel handhabbare  und individuell kombinierbare Instrumente erhalten, mit denen Verfahren sinnvoll gestaltet werden können

– lösungsbezogene Kriterien integriert werden können, um der architektonischen Qualität das angemessene Gewicht zu verleihenԁ die Entscheidungsfindung für die am Verfahren beteiligten Planungsbüros nachvollziehbar dokumentiert und mitgeteilt wird.

Die Art der Angebotseinholung ist vorbehaltlich länderspezifischer Sonderregelungen frei wähl bar und kann von einer Aufforderung an eine Reihe potenzieller Auftragnehmer – z. B. auf der Basis vorliegender Initiativbewerbungen – über eine Presseinformation, eine Zeitungsanzeige, die Veröffentlichung auf dem eigenen Internetportal bis hin zu einer Veröffentlichung auf einschlägigen Vergabeplattformen gehen. Dabei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass eine zu breite Streuung die Chancen regional ansässiger, junger und kleiner Büros schmälert. Die Formulierung eines regionalen Zulassungsbereichs ist allerdings auch bei Unterschwellenvergaben unzulässig.

Entscheidend für eine chancengleiche Ausgestaltung des Auswahlverfahrens ist, dass die geforderten Nachweise präzise die Mindestanforderungen beschreiben, die damit im Sinne von Ja-Nein-Kriterien abprüfbar sind, im ersten Schritt aber keiner weiteren Wertung oder Gewichtung unterzogen werden. Art und Umfang der geforderten Referenzen bzw. Anforderungen an die Bewerber sind aus der konkreten Aufgabe abzuleiten und müssen in Relation zum Auftragsgegenstand stehen.

REFERENZEN
Es sollten nicht mehr als ein bis zwei Referenzprojekte gefordert werden, das Investitionsvolumen der Referenzprojekte wird als akzeptabel angesehen, wenn es 50 Prozent des zu vergebenden Auftrags erreicht. Eine zeitliche Eingrenzung nachzuweisender Referenzobjekte macht wenig Sinn, da im Zuge von Baumaßnahmen erworbene Erfahrungen lange Bestand haben.

ANFORDERUNGENAN BÜRO UNDTECHNISCHE AUSSTATTUNG
Sofern auftragsrelevant, z.B. sofern terminlich begründet, ist es denkbar, eine Erklärung über die im Büro für die Bewältigung der Aufgabe zur Verfügung stehenden Mitarbeiter zu verlangen. Für Aufträge unterhalb des Schwellenwertes sind in der Regel ein bis zwei Mitarbeiter zusätzlich zum Büroinhaber als ausreichend anzusehen. Die Forderung nach einer höheren Mitarbeiterzahl stünde in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Ertrag des Auftrags. Da der – jederzeit aufrüstbaren –technischen Ausstattung eines Büros als Vergabekriterium keine wesentliche Rolle zukommt, sollte auf diesen Punkt verzichtet werden.

LOSVERFAHREN
Andere als die aufgeführten Unterlagen lassen inhaltlich keine weiteren Erkenntnisse über die Bewerber erwarten und führen nur zu unverhältnismäßigem Aufwand bei allen Beteiligten. Bei den aufgeführten Beispielen ergeben sich damit Kriterien, die eine Vielzahl von Büros erfüllen können und die daher kaum vergaberelevant sein werden. Interessenten wird aber auf diese Weise signalisiert, ob ihre Bewerbung überhaupt Aussicht auf Erfolg haben kann. Alle Bewerber, die die hiergenannten Nachweise erbringen können, haben die grundsätzlich erforderliche fachliche Qualifikation und können in der Verhandlung im Hinblick auf die individuelle und auch differenzierter zu beurteilende Qualität der Referenzen beurteilt werden. Für die Verhandlung wird im Allgemeinen eine Zahl von maximal fünf Teilnehmern als sinnvoll anzusehen sein. Sofern die Zahl qualifizierter Bewerber deutlichüberschritten wird, empfiehlt sich die Zwischenschaltung eines Losverfahrens. Wenn mit dieser Option gerechnet wird, kann es sinnvoll sein, ein oder zwei Teilnehmer vorab auszuwählen und in der Bekanntmachung zu benennen.

GEWICHTUNG  DER ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Zuschlagskriterien stellen die für die Vergabe entscheidenden Kriterien dar und kommen damit in der abschließenden Verhandlung zum Tragen. Die hier genannte Gewichtung ist nicht mehrnachträglich korrigierbar, bedarf also sorgfältiger Überlegung. Von der Sache her ist es geboten, den Schwerpunkt auf architekturbezogene Kriterien zu legen, da das Gebäude als langfristiges Ergebnis das Vergabeverfahren und damit Verfahrensfragen und formale Aspekte überdauert. Dies kann alternativ die Gewichtung eines Wettbewerbsergebnisses sein oder die Bewertung von Lösungsskizzen, die für die Verhandlung erarbeitet und vorgestellt werden, oder die Bewertung realisierter Referenzprojekte. Dabei kommen Kriterien wie ästhetische Qualität, Funktionalität sowie Wirtschaftlichkeit und Kosteneinhaltung in Frage. Wird keines dieser architekturbezogenen Kriterien herangezogen, so bleibt als wesentliches Zuschlagskriterium die Projektorganisation, also die Bewertung des vorgesehenen Projektverantwortlichen, ggf. des weiteren vorgesehenen Personals, der Vertrautheit mit Baumaßnahmen der öffentlichen Hand, Angaben zur Objektüberwachung sowie der Umgang mit Leistungsstörungen und Nachträgen. Das Architektenhonorar als letztes Zuschlagskriterium ist grundsätzlich auf Grundlage der HOAI zu ermitteln, die Bewerber können jedoch Zu oder Abschläge berechnen. Zusammen mit Spielräumen bei den Nebenkosten, Umbauzuschlägen und besonderen Leistungen tritt damit der Preiswettbewerb zum Leistungswettbewerb hinzu. Um dem bei Oberschwellenvergaben gegebenen Primat des Leistungswettbewerbs auch unter der Schwelle Rechnung zu tragen, sollte der Preiswettbewerb mit maximal 20 Prozent gewichtet werden. Für die Einordnung eines Vorhabens in die Honorarzone ist eine Punktebewertung erforderlich, die eine Ermittlung des Schwierigkeitsgrades voraussetzt. Da die HOAI selbst hierfür keine abschließende Anleitung liefert, wird auf einschlägige Bewertungstabellen verwiesen (z. B. Locher/Koeble/Frick: Kommentar zur HOAI oder Rainer Eich: Ausfüllhilfen für Honorarzone. Honorarsatz. Umbauzuschlag)

TRANSPARENZ
Bei der Angebotseinholung sollten die Schritte des Verfahrens in der gebotenen Kürze aber auch soweit erschöpfend beschrieben werden, dass die Bewerber dem Sinn nach wissen, wie das Auswahlverfahren konzipiert ist. Die Beurteilung von Referenzen erfordert im Übrigen immer ein qualifiziert besetztes Gremium. Der Versand der Niederschriftmit der Begründung der getroffenen Auswahl und der tabellarischen Aufstellung der Honorarangebote ist ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens, dient der Transparenz und schützt auch den Auftraggeber vor ungerechtfertigten Mutmaßungen und Vorwürfen.

AUFWANDREDUZIEREN
Mit dem oben skizzierten Auswahlverfahren wird der Aufwand auf Seite der Teilnehmer wie der Vergabestelle auf einem vertretbaren Maß gehalten und gleichzeitig eine klare Festlegung getroffen, wie viele Bewerber sich einer differenzierten Überprüfung unterziehen müssen. Durch das integrierte Losverfahren wird gleichzeitig auch kleinen Büros und Berufsanfängern eine faire Chance gegeben, ihre Qualifikation unabhängig von quantitativen Aspekten (Anzahl der Mitarbeiter, Anzahl der technischen Ausstattung etc.) gegenüber etablierten und großen Büros zu beweisen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.

Anspruchsvolle VERGABEN von PLANUNGSLEISTUNGEN UNTER DEM VGV-SCHWELLENWERT (2)

AxProjects: Anspruchsvolle VERGABEN von PLANUNGSLEISTUNGEN UNTER DEM VGV-SCHWELLENWERT (2)

FALLKONSTELLATION 2: UMBAU/TEILERWEITERUNG GRUNDSCHULE FÜR MENSA- UND GANZTAGESBEREICH

Schwierigkeitsgrad: normal
Anforderung an Bewerber: gestalterische Kompetenz
Losverfahren: als Option
Durchführung eines Wettbewerbs: nicht sinnvoll, da kleinteilig im Bestand
Darstellung skizzenhafter Lösungsansätze: exemplarisch für Aufenthaltsbereich

VERGABEBEKANNTMACHUNG

I. AUFTRAGGEBER
Gemeinde Musterstadt
Zu Hdn. Herrn Mustermann
12345 Musterstadt
Telefon 0123 . 456788
Fax 0123 . 456789
mustermann@musterstadt.de
www.musterstadt.de

II. BEZEICHNUNG DES AUFTRAGS
Umbau Erweiterung Grundschule Musterstadt für Mensa- und Ganztagesbereich

III. BESCHREIBUNG/ GEGENSTAND DES AUFTRAGS
Planungsleistungen für Gebäude LPH 1–9 gemäß § 34 HOAI, Gesamtinvestitionsvolumen 950.000 Euro brutto (KG 300–400)

IV. ORT DER AUSFÜHRUNG
Musterstadt

V. OPTIONEN
keine

VI. ZEITPUNKT
Beginn der Maßnahme: 01.07.2021

VII. GEFORDERTE NACHWEISE
Technische Leistungsfähigkeit

1. Nachweis der Berechtigung zur Führung der
Berufsbezeichnung Architekt(in)

2. Eigenerklärung zu zwei Hochbauprojekten, darunter mindestens eine Umbauplanung (LPH 1–5 § 34) mit einem Investitionsvolumen von mindestens
500.000 Euro mit Aussagen zu Bauherrenschaft, Kosten und Terminen; je eine Abbildung, die das Gesamtprojekt visualisiert. Alternativ zu einem realisierten Projekt kann auch ein Wettbewerbserfolg, eine Veröffentlichung o. ä. eingereicht werden

3. Eigenerklärung, dass das Architekturbüro im Mittel der letzten zwei Jahre über (inklusive Inhaber) mindestens drei technische Mitarbeiter verfügt hat

4. Angabe, ob Leistungen weiter vergeben werden sollen

VIII. TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung

– zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt(in) nach § 1 Abs. 1 NArchtG berechtigt sind

Juristische Personen,

die am Tage der Bekanntmachung

– ihren Geschäftssitz im oben genannten Gebiet haben und
– zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der ausgeschriebenen Aufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
– deren bevollmächtigte Vertreter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.

IX. ZUSCHLAGSKRITERIEN UND GEWICHTUNG
1. Lösungsansatz 30 %
2. Projektorganisation 50 %
3. Honorar 20 %

X. SCHLUSSTERMIN FÜR DEN EINGANG DER TEILNAHMEANTRÄGE
31.01.2021, 12:00 Uhr bei der oben genannten Anschrift

XI. VERSENDUNG DER EINLADUNG ZUR
VERHANDLUNG AN AUSGEWÄHLTE BEWERBER
(VORAUSSICHTLICHER ZEITPUNKT)
14.02.2021

XII. BEREITS FÜR DAS VERHANDLUNGSVERFAHREN AUSGEWÄHLTER BEWERBER
Architekturbüro Musterplan, Musterstadt

Anspruchsvolle VERGABEN von PLANUNGSLEISTUNGEN UNTER DEM VGV-SCHWELLENWERT (1)

AxProjects: Anspruchsvolle VERGABEN von PLANUNGSLEISTUNGEN UNTER DEM VGV-SCHWELLENWERT (1)

FALLKONSTELLATION 1: ENERGETISCHE SANIERUNG UND INSTANDSETZUNG EINES KINDERGARTENS

Schwierigkeitsgrad: einfach
Anforderung an Bewerber: Erfahrung Bauen im Bestand
Losverfahren: als Option
Durchführung eines Wettbewerbs: nicht sinnvoll
Darstellung skizzenhafter Lösungsansätze: nicht sinnvoll

VERGABEBEKANNTMACHUNG

I. AUFTRAGGEBER
Gemeinde Musterstadt
Zu Hdn. Herrn Mustermann
12345 Musterstadt
Telefon 0123 . 456788
Fax 0123 . 456789
mustermann@musterstadt.de
www.musterstadt.de

II. BEZEICHNUNG DES AUFTRAGS
Energetische Sanierung und Instandsetzung des Kindergartens in Musterstadt, Wiederherstellung der Außenanlagen

III. BESCHREIBUNG/ GEGENSTAND DES AUFTRAGS
Planungsleistungen für Gebäude und Freianlagen LPH 1–5 gemäß § 34/ 39 HOAI in losweiser Vergabe, Gesamtinvestitionsvolumen 950.000 Euro brutto (KG 300–400 und 500)

IV. ORT DER AUSFÜHRUNG
Musterstadt

V. OPTIONEN
Beauftragung LPH 6–9 gemäß § 34/ 39 HOAI
als unmittelbarer Folgeauftrag

VI. ZEITPUNKT
Beginn der Maßnahme: 01.07.2021

VII. GEFORDERTE NACHWEISE
Technische Leistungsfähigkeit

1. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt(in) bzw. Landschaftsarchitekt(in), Architekten und Landschaftsarchitekten können sich in Bietergemeinschaften bewerben

2. Eigenerklärung zu zwei Hochbauprojekten, darunter mindestens eine Sanierung (LPH 1–5 § 34) von Gebäuden der 1950er bis 1980er Jahre mit einem Investitionsvolumen von mindestens 500.000 Euro mit Aussagen zu Bauherrenschaft, Kosten und Terminen; je eine Abbildung, die das Gesamtprojekt visualisiert. Alternativ zu einem realisierten Projekt kann auch ein Wettbewerbserfolg, eine Veröffentlichung o. ä. eingereicht werden

3. Eigenerklärung zu einem Freianlagenprojekt mit einem Investitionsvolumen von mindestens 100.000 Euro mit Aussagen zu Bauherrenschaft, Kosten und Terminen; eine Abbildung, die das Gesamtprojekt visualisiert. Alternativ zu einem realisierten Projekt kann auch ein Wettbewerbserfolg, eine Veröffentlichung o.ä. eingereicht werden

4. Eigenerklärung, dass das Architekturbüro im Mittel der letzten zwei Jahre über (inklusive Inhaber) mindestens drei technische Mitarbeiter verfügt hat

5. Angabe, ob Leistungen weiter vergeben werden sollen

VIII. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Arbeitsgemeinschaften aus Architekten(innen) und Landschaftsarchitekten(innen), für die eine der folgenden Bedingungen gilt:

Natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung

– zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt nach § 1 Abs. 1 NArchtG berechtigt sind

Juristische Personen, 
die am Tage der Bekanntmachung

– ihren Geschäftssitz im oben genannten Gebiet haben und
– zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der ausgeschriebenen Aufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
– deren bevollmächtigte Vertreter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.

IX. ZUSCHLAGSKRITERIEN
UND GEWICHTUNG
1. Projektorganisation 80 %
2. Honorar 20 %

X. SCHLUSSTERMIN FÜR DEN
EINGANG DER TEILNAHMEANTRÄGE
31.01.2021, 12:00 Uhr bei der oben genannten Anschrift

XI. VERSENDUNG DER EINLADUNG ZUR VERHANDLUNG AN AUSGEWÄHLTE BEWERBER
(VORAUSSICHTLICHER ZEITPUNKT) 14.02.2021

AxProjects: Wege aus dem Vergaberecht?

AxProjects: Wege aus dem Vergaberecht?

Ausschreibungsfreier Mietvertrag oder „Bestellbau zur Miete“? (EuGH, Urteil vom 22.04.2021 – Rs. C-537/19): Zur Bestimmung der rechtlichen Qualifizierung und der anwendbaren Unionsvorschriften bei einem Vertrag, der zugleich Elemente eines öffentlichen Bauauftrags und Elemente eines Auftrags anderer Art aufweist, ist auf seinen Hauptgegenstand abzustellen. Die Qualifizierung des beabsichtigten Vertrags seitens der Parteien als „Mietvertrag“ ist nicht ausschlaggebend. Ein als Mietvertrag bezeichneter Vertrag über ein nicht vorhandenes, d. h. noch nicht errichtetes Gebäude ist ein öffentlicher Bauauftrag, wenn die Errichtung den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen entspricht. Das ist der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber Maßnahmen ergriffen hat, um die Merkmale der Bauleistung festzulegen oder zumindest entscheidenden Einfluss auf die Planung der Bauleistung zu nehmen. Ein entscheidender Einfluss auf die Gestaltung des geplanten Gebäudes lässt sich feststellen, wenn nachgewiesen werden kann, dass dieser Einfluss auf die architektonische Struktur dieses Gebäudes wie seine Größe, seine Außenwände und seine tragenden Wände ausgeübt wird. Anforderungen, die die Gebäudeeinteilung betreffen, können nur dann als Beleg für einen entscheidenden Einfluss angesehen werden, wenn sie sich aufgrund ihrer Eigenart oder ihres Umfangs abheben. Allein der Umstand, dass der öffentliche Auftraggeber eine eingeräumte Option ausgeübt hat, d. h. von bereits vorgesehenen baulichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat, genügt nicht für den Nachweis, dass er einen entscheidenden Einfluss auf die Planung des betreffenden Bauwerks ausgeübt hat. Vergaberechtsfreier Mietvertrag oder ausschreibungspflichtiger Bauauftrag? (VK Bund, Beschluss vom 17.12.2019 – VK 2-88/19): Das Vergaberecht findet auf die Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen für die Miete von Gebäuden keine Anwendung. Das gilt auch dann, wenn der Mietvertrag ein erst noch zu errichtendes Gebäude betrifft. Ein öffentlicher Bauauftrag liegt allerdings vor, wenn der Bieter bzw. Auftragnehmer eine Bauleistung gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen erbringt, die Bauleistung dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt und dieser einen entscheidenden Einfluss auf Art und Planung der Bauleistung hat (sog. Bestellbau). Betreffen die dem öffentlichen Auftraggeber zustehenden Gestaltungsmöglichkeiten vornehmlich die reine Ausstattung des Gebäudes, nicht jedoch das Gebäude und dessen Konzeption als solche, fehlt es an dem für einen „Bestellbau“ entscheidenden Einfluss.